UNIS/INF/187
13. Dezember 2006

Verabschiedung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
13. Dezember 2006

NEW YORK, 8. Dezember (UNO-Hauptsitz)  --  Eine vorgeschlagene Konvention zum Schutz der Rechte der rund 650 Millionen Menschen mit Behinderungen wird am 13. Dezember der UNO-Generalversammlung zur Verabschiedung vorgelegt.

Sollte die Konvention angenommen werden, wird sie den ersten bedeutenden Menschenrechtsvertrag im 21. Jahrhundert darstellen. Nach der Verabschiedung durch die Generalversammlung wird die Konvention den 192 Mitgliedstaaten zur Ratifizierung und Umsetzung freigegeben und nach Ratifizierung von 20 Ländern in Kraft treten.

Nachdem ein Komitee der Generalversammlung vier Jahre darüber verhandelt hatte, stimmten die Länder am 25. August dieser bedeutenden Konvention zu. UNO-Generalsekretär Kofi Annan begrüßte dieses Übereinkommen als "eine historische Errungenschaft für die weltweit 650 Millionen Menschen mit Behinderungen".

Menschenrechtsverfechter hoffen, dass diese Konvention letztendlich garantiert, dass es Ländern nicht mehr länger möglich sein wird, Menschen mit Behinderungen an den Rand der Gesellschaft zu drängen. Regierungen, die die Konvention ratifizieren, werden gesetzlich daran gebunden sein, Menschen mit Behinderungen als Rechtsperson mit klar definierten Rechten zu behandeln.

Mit ihren 50 Artikeln schließt die Konvention eine Lücke im internationalen Menschenrecht und  behandelt eingehend die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Sie umfasst unter anderem zivile und politische Rechte, Erreichbarkeit, Teilnahme und Einbeziehung, das Recht auf Bildung, Gesundheit, Arbeit und Beschäftigung sowie sozialen Schutz.  Die Konvention hat erkannt, dass für das Erlangen eines gleichberechtigten Status von Menschen mit Behinderungen eine Veränderung in der Einstellung der Gesellschaft notwendig ist.  Der Text ist unter http://www.un.org/esa/socdev/enable/ abrufbar.

Befürworter der neuen Konvention haben nachgewiesen, dass Menschen mit Behinderungen - auch wenn sie formal mit den gleichen Rechten ausgestattet sind - in der Praxis in so gut wie jedem Lebensbereich, ob am Arbeitsplatz, in der Bildung, in der Gesundheitsversorgung oder in der Ausübung ihrer gesetzlichen Rechte, diskrimiert sind. Dennoch leisten sie auf unzählige Arten ihren Beitrag zur Gesellschaft und könnten sogar noch mehr beitragen, wenn sie voll in die Gemeinschaft eingebunden wären.

Verteidiger der Behindertenrechte aus aller Welt wirkten bei der Ausarbeitung des Vertrages mit - als Vertreter von Regierungen, nationalen Menschenrechtsinstitutionen und Organisationen für Menschen mit Behinderungen.

Die Konvention zwingt die Länder nicht, Maßnahmen zu implementieren, die sie sich nicht leisten können. Sie verlangt jedoch von den Ländern, sich fortwährend für Maßnahmen einzusetzen, die Menschen mit Behinderungen einen besseren Zugang zu Transport, Bildung, Arbeit und Freizeit ermöglichen.

Länder, die den Vertrag ratifizieren, erklären sich damit einverstanden, Gesetze und andere Maßnahmen zur Förderung von Behindertennrechten einzusetzen und Gesetzgebungen, Bräuche und Gewohnheiten, die Menschen mit Behinderungen diskriminieren, aufzuheben. Gegenwärtig verfügen nur etwa 45 Länder über eine Gesetzgebung, die Menschen mit Behinderungen berücksichtigt. Die Konvention wird ab 30. März zur Unterzeichnung und Ratifizierung aufliegen.

Zusammen mit der Konvention wird die Generalversammlung ein 18-seitiges Zusatzprotokoll über Kommunikationswege verabschieden, welches Individuen und Gruppen gestattet, beim Komitee für die Rechte von Menschen mit Behinderungen eine Petition einzureichen, wenn alle nationalen Verfahren für Regressforderungen ausgeschöpft worden sind.

Dieses Komitee unabhängiger Experten, das nach Inkrafttreten der Konvention geschaffen werden soll, wird von Staaten periodisch Berichte über den Fortschritt erhalten, den sie bei der Umsetzung ihrer Vertragsverpflichtungen gemacht haben. 

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