Zur Information - kein offizielles Dokument

UNIS/INF/454
14. September 2012

UNO-Generalversammlung wird am 18. September 2012 eröffnet

NEW YORK/WIEN, 18. September (UNO-Informationsdienst) - Die Generalversammlung der Vereinten Nationen beginnt ihre 67. Sitzungsperiode am 18. September am UNO-Hauptsitz in New York.

Nach der Eröffnungswoche wird die Generalversammlung ab Montag, den 24. September ein hochrangiges Treffen zu Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene abhalten. Dabei werden die Mitgliedsstaaten, NGOs und Vertreter der Zivilgesellschaft daran arbeiten, die Rechtsstaatlichkeit zu stärken. Weitere Informationen finden Sie unter: www.un.org/en/ga/president/66/Issues/Rule%20of%20Law/ruleoflawindex.shtml).

Die jährliche Generaldebatte bei der Staats- und Regierungschefs und Minister reden werden, beginnt am Dienstag, den 25. September und läuft bis Montag, den 1. Oktober.

Unter den wichtigsten Themen, über die debattiert wird, sind:

Während ihrer 67. Sitzungsperiode, die bis Mitte September 2013 läuft, wird die Generalversammlung auch über die Ergebnisse der UNO-Konferenz zu nachhaltiger Entwicklung (Rio+20) debattieren, die im Juni 2012 in Brasilien stattfand ( www.uncsd2012.org/rio20/).

Außerdem bereitet die Generalversammlung zwei hochrangige Treffen für die 68. Sitzungsperiode ab 2013 vor: Einen hochrangigen Dialog zu internationaler Migration und Entwicklung sowie ein weiteres Treffen unter dem Motto: "Der Weg nach vorne: Eine Entwicklungsagenda für 2015 und danach, die das Thema Behinderungen beinhaltet".

Forum für multilaterale Verhandlungen

Per Charta der UNO im Jahr 1945 eingeführt, nimmt die Generalversammlung eine zentrale Position als höchstes beratendes und repräsentatives Organ ein, welches die Politikgestaltung maßgeblich beeinflusst. Zusammengesetzt aus allen 193 UNO-Mitgliedsstaaten bietet die Generalversammlung ein einzigartiges Forum für multilaterale Gespräche des kompletten Spektrums internationaler Angelegenheiten, die durch die Charta abgedeckt werden ( www.un.org/en/documents/charter/index.shtml). Sie spielt auch eine wichtige Rolle beim Prozess der Festlegung der einheitlichen Standards und der Kodifizierung internationaler Gesetze.

Die Generalversammlung trifft sich zu regelmäßigen, sehr intensiven Sitzungen jedes Jahr in der Zeit von September bis Dezember und auch noch danach, wenn der Bedarf gegeben ist.

 

Funktionen und Befugnisse der Generalversammlung

Die Generalversammlung kann den Mitgliedsstaaten Empfehlungen zu internationalen Themen geben, die in ihre Kompetenz fallen. Sie hat politische, ökonomische, humanitäre, soziale und rechtliche Maßnahmen ergriffen, die das Leben von Menschen weltweit beeinflusst haben.

Die richtungweisende Millenniumserklärung ( http://www.un.org/millennium/declaration/ares552e.htm), die im Jahr 2000 verabschiedet wurde, und das Ergebnisdokument des Weltgipfels 2005 ( http://www.un.org/millennium/declaration/ares552e.htm), reflektieren die Entschlossenheit der Mitgliedsstaaten, spezifische Ziele zu erreichen und damit Frieden, Sicherheit und Abrüstung gemeinsam mit Entwicklung und Armutsreduktion, den Schutz der Menschenrechte und die Förderung der Rechtsstaatlichkeit, den Schutz unserer gemeinsamen Umwelt, die Stärkung Afrikas und der Vereinten Nationen zu gewährleisten.

Gemäß der Charta der Vereinten Nationen ist die Generalversammlung zuständig für:

In Übereinstimmung mit der Resolution "Vereint für den Frieden" vom 3. November 1950 (Resolution 377 (V)) kann die Generalversammlung auch agieren, wenn der Sicherheitsrat nicht reagiert, z.B. im Falle eines Vetos eines ständigen Mitgliedes, wenn die Bedrohung des Friedens, ein Friedensbruch oder ein Akt der Aggression damit gegeben wäre. Die Generalversammlung kann sich dieser Angelegenheit sofort annehmen und den Mitgliedern kollektive Maßnahmen vorschlagen, um den internationalen Frieden und die Sicherheit zu bewahren oder wiederherzustellen. (Mehr Information im Kapitel "Sondertagungen und Notstandssondertagungen").

Die Konsenssuche

Jeder Mitgliedsstaat hat eine Stimme. Abstimmungen zu wichtigen Themen - sowie Empfehlungen zu Frieden und Sicherheit, die Wahl des Sicherheitsrats und des Wirtschafts- und Sozialrats sowie Budgetfragen - brauchen eine Zweidrittelmehrheit der Mitgliedsstaaten, andere können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.

In den letzten Jahren wurden besondere Anstrengungen unternommen, um im Konsens zu entscheiden statt eine förmliche Abstimmung herbeizuführen und so die Unterstützung für die Entscheidungen der Versammlung zu erhöhen. Der Präsident kann nach Beratungen und im Einverständnis mit den Delegationen eine Resolution ohne Abstimmung vorschlagen.

Revitalisierung der Arbeit der Generalversammlung

In den letzten Jahren gab es auch nachhaltige Bemühungen, die Arbeit der Generalversammlung zu straffen und relevanter zu machen. Auf ihrer 58. Tagung wurde diese Frage besonders vordringlich behandelt und die Beratungen darüber wurden in den darauf folgenden Tagungen fortgesetzt. Dabei geht es um die Straffung der Tagesordnung der Generalversammlung, die Verbesserung der Arbeitsweise ihrer Hauptausschüsse, die Stärkung der Rolle des Präsidialausschusses und des Präsidenten der Generalversammlung, sowie ihre Rolle bei der Wahl des Generalsekretärs.

Bei der 60. Versammlung wurde ein Text angenommen, der das Abhalten von informellen Debatten über aktuelle relevante Themen für die Internationale Gemeinschaft anregt - er ist der Resolution 60/286 vom 8. September 2006 beigefügt. Er wurde von einer Ad-Hoc Arbeitsgruppe zur Neubelebung der Tätigkeit der Generalversammlung erarbeitet und lädt auch den Präsidenten der Generalversammlung ein, Themen für diese informellen Debatten vorzuschlagen.

Während der 66. Generalversammlung wurden mehr als ein Dutzend informelle interaktive Debatten einberufen - unter anderem zur Lage der Weltwirtschaft, Menschenhandel, Katastrophenvorsorge, Rechtstaatlichkeit und Vermittlung.

Es ist zur gängigen Praxis des Generalsekretärs geworden, die Mitgliedsstaaten regelmäßig in informellen Treffen der Generalversammlung über seine letzten Aktivitäten und Reisen zu informieren. Diese Treffen bieten eine gute Möglichkeit zum Austausch zwischen Generalsekretär und Mitgliedsstaaten und sollen voraussichtlich in der 67. Sitzungsperiode fortgesetzt werden.

Wahl des Präsidenten der Generalversammlung, seines Stellvertreters und der Vorsitzenden der Hauptausschüsse

Als Ergebnis der ständigen Neubelebung ihrer Arbeit und gemäß Regel 30 der Geschäftsordnung wählt die Generalversammlung den Präsidenten, Vizepräsidenten und die Vorsitzenden der Hauptausschüsse nun mindestens drei Monate vor Beginn der neuen Tagung, um die Koordinierung und die Vorbereitung der Arbeit in den Hauptausschüssen und zwischen den Ausschüssen und der Plenarsitzung weiter zu stärken.

Der Präsidialausschuss

Der Präsidialausschuss setzt sich aus dem Präsidenten und seinen 21 Stellvertretern sowie den Vorsitzenden der sechs Hauptausschüsse zusammen. Er gibt Empfehlungen über die Annahme der Tagesordnung, Verteilung der Tagesordnungspunkte und der Organisation ihrer Arbeit an die Versammlung (Hier finden Sie weitere Informationen zur Agenda: http://www.un.org/Depts/dhl/resguide/gasess.htm#gaagen).

Vollmachtenprüfungsausschuss

Ein von der Generalversammlung zu jeder Tagung eingesetzter Vollmachtenprüfungsausschuss berichtet der Versammlung über die Beglaubigungsschreiben der Delegierten.

Generaldebatte

Die jährliche Generaldebatte bietet den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, ihre Sichtweisen zu großen internationalen Themen zum Ausdruck zu bringen. Die einwöchige Generaldebatte beginnt am Dienstag, den 25. September und dauert bis Montag, den 1. Oktober. Der Generalsekretär wird seinen Bericht zur Arbeit der Organisation direkt vor der Generaldebatte vorstellen, eine Praxis, die in der 52. Versammlung begonnen wurde.

Die Debatte findet zum Rahmenthema "Ausgleich oder Lösung internationaler Konflikte mit friedlichen Mitteln" statt, das vom gewählten Präsidenten der 67. Generalversammlung, Vuk Jeremic aus Serbien bei seiner Wahl am 8. Juni 2012 vorgeschlagen wurde. Die Praxis, ein spezielles Thema mit globaler Reichweite auszuwählen, besteht seit 2003, als die Generalversammlung beschloss, die Autorität und Rolle des Gremiums zu stärken (Resolution 58/126, vom Dezember 2003). Die Sitzungen der Generaldebatte dauern gewöhnlich von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr.

Sechs Hauptausschüsse

Nach Abschluss der Generaldebatte wendet sich die Versammlung der eingehenden Beratung ihrer einzelnen Tagesordnungspunkte zu. Im Hinblick auf die große Anzahl von Sachthemen, mit denen sich die Generalversammlung auseinandersetzt (im Vorjahr standen mehr als 170 Punkte auf der Tagesordnung), werden die Themen zunächst in einem der sechs Hauptausschüsse der Versammlung behandelt. Dort werden die Fragen eingehend beraten und, wo dies möglich ist, die verschiedenen Positionen der Mitgliedsstaaten in Form von Resolutions- und Beschlussanträgen auf einen gemeinsamen Nenner gebracht. Anschließend werden diese Anträge dem Plenum der Generalversammlung zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Die sechs Hauptausschüsse sind: Der Ausschuss für Abrüstung und internationale Sicherheit (Erster Ausschuss) befasst sich mit Abrüstungsfragen und damit zusammenhängenden Problemen der internationalen Sicherheit. Der Ausschuss für besondere politische Fragen und Entkolonialisierung (Vierter Ausschuss) erörtert verschiedene politische Themen, die in keinem anderen Ausschuss oder im Plenum behandelt werden, sowie mit Entkolonialisierungsfragen; das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA), und die Menschenrechte des palästinensischen Volkes. Der Wirtschafts- und Finanzausschuss (Zweiter Ausschuss) ist mit Wirtschaftsfragen befasst. Im Ausschuss für soziale, humanitäre und kulturelle Angelegenheiten (Dritter Ausschuss) stehen Sozialfragen und humanitäre Probleme zur Diskussion. Der Verwaltungs- und Haushaltsausschuss (Fünfter Ausschuss) ist für administrative und Budgetfragen zuständig und der Rechtsausschuss (Sechster Ausschuss) für völkerrechtliche Fragen.

Mit einigen Themen - wie z.B. der Palästinafrage und der Situation im Nahen Osten - beschäftigt sich die Generalversammlung unmittelbar selbst.

Arbeitsgruppen der Generalversammlung

Die Generalversammlung hat in der Vergangenheit die Einsetzung von Arbeitsgruppen genehmigt, die sich mit wichtigen Angelegenheiten näher beschäftigen und Handlungsempfehlungen an die Versammlung abgegeben. Eine davon ist die Ad-Hoc Arbeitsgruppe zur Revitalisierung der Generalversammlung, die ihre Arbeit während der 67. Tagung fortführen soll.

Regionale Gruppen

Im Laufe der Jahre haben sich in der Generalversammlung verschiedene informelle regionale Gruppierungen zusammengefunden, die als Instrument für Konsultationen und zur Vereinfachung von Verfahrensfragen dienen. Es sind dies: die Gruppen der afrikanischen, asiatischen, osteuropäischen, lateinamerikanischen und karibischen, sowie der westeuropäischen und anderen Staaten. Das Amt des Präsidenten der Generalversammlung wird im Rotationsverfahren an diese regionalen Gruppen vergeben. Der Präsident der 67. Tagung wurde basierend auf der Empfehlung der Gruppe der osteuropäischen Staaten in geheimer Abstimmung gewählt.

Sondertagungen und Notstandssondertagungen

Neben ihren ordentlichen Jahrestagungen kann die Generalversammlung auch zu Sondertagungen oder Notstandssondertagungen zusammentreten. Bis heute hat die Generalversammlung 28 Sondertagungen zu Fragen einberufen, die besondere internationale Aufmerksamkeit verlangten. Dazu zählten die Palästinafrage, die Finanzlage der Vereinten Nationen, Namibia, die Abrüstung, die internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit, die Apartheidpolitik, das Drogenproblem, Umwelt-, Bevölkerungs- und Frauenfragen, die soziale Entwicklung, das Wohn- und Siedlungswesen und HIV/Aids. Die 28. Sondertagung der Generalversammlung fand am 24. Januar 2005 statt. Sie stand im Zeichen der Gedenkfeier anlässlich des 60. Jahrestages der Befreiung der Nazi-Konzentrationslager.

Zehn Notstandssondertagungen befassten sich mit politischen Entwicklungen, bei denen der Sicherheitsrat blockiert war, nämlich mit Ungarn (1956), der Suez-Krise (1956), dem Nahen Osten (1958 und 1967), dem Kongo (1960), Afghanistan (1980), Palästina (1980 und 1982), Namibia (1981), den besetzten arabischen Gebieten (1982) und den illegalen Maßnahmen Israels im besetzten Ost-Jerusalem sowie in den anderen Teilen des besetzten palästinensischen Territoriums (1997, 1998, 1999, 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2006 und 2009). Die Generalversammlung beschloss am 16. Januar 2009 ihre zehnte Notstandssondertagung vorübergehend zu vertagen und ermächtigte ihren Präsidenten, die Tagung wieder aufzunehmen, falls dies von Mitgliedsstaaten gewünscht wird.

Weiterführung der Arbeit der Versammlung

Die Arbeit der Vereinten Nationen leitet sich großteils aus den Entscheidungen der Generalversammlung ab. Sie wird ausgeführt:

* *** *

Link zur Biographie von S.E. Vuk Jeremić, Präsident der siebenundsechzigsten Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen

Link zur Antrittsrede von S.E. Vuk Jeremić anlässlich seiner Wahl zum Präsidenten der siebenundsechzigsten Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen