Das Amt des Generalsekretärs/der Generalsekretärin symbolisiert die Ideale der Vereinten Nationen und ist das Sprachrohr für die Interessen der Menschen dieser Welt, insbesondere der Armen und Schwachen. Es lässt sich am besten als eine Mischung aus Diplomat/in und Fürsprecher/in, Beamter/Beamtin und Geschäftsführer/in beschreiben.
Mit einem Brief an die Mitgliedstaaten haben die Präsidentin der Generalversammlung und der Präsident des Sicherheitsrats das Auswahlverfahren offiziell eingeleitet.
„Wir laden Kandidatinnen und Kandidaten ein, sich zu bewerben, die über nachgewiesene Führungs- und Verwaltungsfähigkeiten verfügen, umfangreiche Erfahrung in internationalen Beziehungen sowie ausgeprägte diplomatische, kommunikative und mehrsprachige Kompetenzen besitzen“, schrieben die Präsidenten und fügten hinzu, dass die Position höchste Standards in Bezug auf Effizienz, Verantwortlichkeit und Integrität sowie ein festes Bekenntnis zu den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen erfordert.
In dem Schreiben bedauern sie außerdem, dass noch nie eine Frau das Amt der Generalsekretärin inne hatte, und ermutigen die Mitgliedstaaten, die Nominierung von Frauen nachdrücklich in Betracht zu ziehen.
Die Charta der Vereinten Nationen beschreibt den Generalsekretär/die Generalsekretärin als „höchsten Verwaltungsbeamten” der Weltorganisation, dessen Aufgabenbereich auch Funktionen umfasst, die ihm/ihr vom Sicherheitsrat, der Generalversammlung, dem Wirtschafts- und Sozialrat oder anderen Organen der Vereinten Nationen übertragen werden.
Die Charta ermächtigt den Generalsekretär außerdem, „die Aufmerksamkeit des Sicherheitsrats auf jede Angelegenheit zu lenken, die seiner Meinung nach die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit gefährden könnte“. Diese Richtlinien definieren die Befugnisse des Amtes, gewähren aber auch einen beträchtlichen Handlungsspielraum.
Der Generalsekretär/die Generalsekretärin würde scheitern, wenn er/sie nicht aufmerksam auf die Anliegen der Mitgliedstaaten einginge. Gleichzeitig müssen aber die Werte und moralische Autorität der Vereinten Nationen aufrechterhalten werden, und er/sie muss im Sinne des Friedens handeln und sprechen, auch auf das Risiko hin, dadurch von Zeit zu Zeit ebenjenen Mitgliedstaaten zu widersprechen.
Diese kreative Spannung begleitet den Generalsekretär bei seiner täglichen Arbeit, die die Teilnahme an Sitzungen von Organen der Vereinten Nationen sowie Konsultationen mit Regierungsoberhäuptern, Regierungsbeamten und anderen beinhaltet. Durch weltweite Reisen bleibt der Generalsekretär über das breite Spektrum an internationalen Problemen, die auf der Agenda der Organisation stehen, informiert und mit den Menschen der Mitgliedstaaten in Kontakt. Jedes Jahr veröffentlicht der Generalsekretär einen Bericht über die Arbeit der Vereinten Nationen, in dem ihre Aktivitäten bewertet und die künftigen Prioritäten dargelegt werden.
Der Generalsekretär/die Generalsekretärin der Vereinten Nationen wird auf Vorschlag des Sicherheitsrates von der Generalversammlung ernannt, wie es Artikel 97 der Charta vorsieht.
Die neu ernannte Generalsekretärin bzw. der neu ernannte Generalsekretär wird eine fünfjährige Amtszeit mit 1. Januar 2027 antreten. Die Amtszeit kann von den Mitgliedsstaaten auf weitere fünf Jahre verlängert werden.
Obwohl es keine explizite Beschränkung gibt, gab es bisher noch keinen Generalsekretär, der sein Amt länger als zwei Amtszeiten ausübte.
Fotos (Header):
UN Photo/MB: Die Versammlung ernennt U Thant einstimmig zum amtierenden Generalsekretär – 3.11.1961
UN Photo/Manuel Elias: António Guterres (rechts) mit Ban Ki-moon nach der Vereidigung – 12.12.2016
UN Photo/AK: Amtseinführung von UN-Generalsekretär Hammarskjöld – 10.4.1953