UNIC/368
23. Juli 2001

Regierungen beschliessen Bonner Vereinbarung über Regeln für das Kyoto-Protokoll

BONN, 23. Juli - Die in Bonn tagenden 180 Mitgliedstaaten der UNO-Rahmenkonvention über Klimawandel (UNFCCC) haben sich auf eine weitreichende politische Vereinbarung über das Regelwerk für das Kyoto-Protokoll geeinigt. Die Konferenz will jetzt bis 27. Juli diese Vereinbarung in konkreteren Rechtsvorschriften ausformulieren.

"Die heute beschlossene Vereinbarung wird den Druck auf Regierungen und Privatwirtschaft in den Industriestaaten zur baldigen Senkung ihrer Treibhausgasemissionen erhöhen," betonte UNFCCC-Exekutivsekretär Michael Zammit Cutajar. "Sie sollte auch zu verstärkter finanzieller und technischer Unterstützung der Entwicklungsländer bei ihren Maßnahmen gegen den Klimawandel beitragen. Als nächsten Schritt sollen die Industriestaaten jetzt das Protokoll ratifizieren, damit es so bald wie möglich - am besten noch im Jahr 2002 - in Kraft treten kann."

Aufgrund der Bonner Vereinbarung sollen ein eigener Fonds für Klimawandel und ein Fonds für die am wenigsten entwickelten Länder im Rahmen der Rio-Konvention von 1992 eingerichtet werden. Sie sollen den Entwicklungsländern bei der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels, beim Erwerb sauberer Technologien und der Begrenzung ihres eigenen Treibhausgasausstosses helfen. Außerdem soll ein Kyoto-Protokoll-Anpassungsfonds für die Finanzierung konkreter Anpassungsprojekte und -programme eingerichtet werden.

Eine der schwierigsten Fragen, die es zu lösen galt, war wieviel sich die Industriestaaten bei der Umsetzung ihrer Kyotoziele durch sogenannte Senken (die Kohlendioxid aus der Atmosphäre binden) anrechnen können. Die Konferenz einigte sich darauf, daß Wiederaufforstungs- und Fortswirtschaftsmaßnahmen, landwirtschaftliche Anbauflächen und Weideland anrechenbar sein sollen. Dafür wurden für die einzelnen Länder Quoten festgelegt. Damit wurde erreicht, dass Senken nur für einen Bruchteil der für die Kyotoziele gezählten Emissionsreduzierungen in Anrechnung gebracht werden können.

Die Vereinbarung unfaßt auch Regeln für den "Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung" (CDM), der den Industriestaaten ermöglicht, in klimafreundliche Projekte in den Entwicklungsländern zu investieren und dafür Gutschriften für die Vermeidung von Treibhausgasemissionen zu erhalten. Die Regeln ermöglichen die Anrechnung von Projekten für Energiesparen, erneuerbare Energien und Senken. Gleichzeitig wird den Industriestaaten auferlegt, keine Atomenergieprojekte für den Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung zu verwenden. Für den Mechanismus wurde eine eigener Lenkungsausschuss geschaffen.

Weitere Regeln befassen sich mit dem internationalen Emissionshandel, der den Industriestaaten erlaubt, Emissionsgutschriften untereinander zu kaufen und zu verkaufen. Schließlich enthält die Vereinbarung auch Regeln für das Programm zur Gemeinsamen Umsetzung. Im Rahmen dieses Programms können OECD-Länder in Projekten in Ländern mit Übergangswirtschaft investieren.

Die Bonner Vereinbarung betont, daß die genannten drei Flexibilitätsmechanismen subsidiär zu den heimischen Maßnahmen zum Einsatz kommen sollen und daß die innerstaatlichen Maßnahmen

daher ein wesentliches Element der Bemühungen der Vertragsstaaten zur Senkung ihrer Treibhausgasemissionen darstellen.

Das Kyoto-Protokoll sieht auch ein Verfahren zur Überwachung seiner Einhaltung vor. Dazu soll jetzt ein eigener Einhaltungsausschuss mit einer Förderungs- und einer Durchsetzungsabteilung eingerichtet werden. Für jede Tonne Treibhausgas, die ein Land über das gesetzte Ziel hinaus emitiert, muss dieses Land in der zweiten Duchführungsphase des Protokolls, die im Jahr 2013 beginnt, jetzt 1,3 Tonnen zusätzlich reduzieren. Weitere Einhaltungsmaßnahmen sollen nach dem Inkraftreten des Protokolls ausgearbeitet werden.

Die Sechste Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention wurde im vergangenen November in Den Haag vertagt und am 16. Juli in Bonn wiederaufgenommen. Der viertägige hochrangige Teil der Tagung began am 19. Juli.

Das Kyoto-Protokoll tritt in Kraft und wird rechtswirksam, sobald es von mindestens 55 Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention ratifiziert wurde, auf die zusammen mindestens 55% des Kohlendioxidausstosses dieser Länder im Jahr 1990 entfielen. Bisher haben 36 Länder das Protokoll ratifiziert, darunter Rumänien als bisher einziger Industriestaat.

An der Bonner Konferenz nehmen mehr als 4.600 Teilnehmer aus 180 Staaten, darunter 88 Minister, teil.

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HINWEIS JOURNALISTEN: Der Text der Vereinbarung kann von der Internetseite der Konferenz unter http://www.unfccc.int heruntergeladen werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Michael Williams, Tel.: 49-160-367-5933, für Interviews mit UNFCCC-Exekutivsekretär Michael Zammit Cutajar an Carine Richard-Van Maele, Tel.: +49-160-367-5892.