Förderung und Schutz der Menschenrechte
Die Rolle der Sonderverfahren des Menschenrechtsrates

Asma Jangahir bei ihrem Besuch in Afghanistan im Oktober 2002 während ihres vorherigen Mandats als Sonderberichterstatterin über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen. Foto: OHCHR 
 

Sonderberichterstatter und unabhängige Menschenrechtsexperten überwachen, überprüfen, beraten und berichten Jahr für Jahr über bestimmte Arten von Menschenrechtsverletzungen oder solche in bestimmten Ländern. Da sie in eigener Befugnis handeln, findet ein großer Teil ihrer Arbeit hinter den Kulissen statt und erhält nicht immer viel Aufmerksamkeit. Man könnte sagen, dass sie die stillen Helden des UNO-Überwachungssystems für Menschenrechte sind.

Die Geschichte

Das A und O der Menschenrechtsüberwachung ist nicht immer das, was Schlagzeilen macht. Sie war aber eine der zentralen Funktionen, die unter der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen entstand, die ihrerseits im Jahr 2006 durch den Menschenrechtsrat ersetzt wurde. Einige würden sagen, dass die stillen Helden der Menschenrechte diejenigen sind, die für das System der "Sonderverfahren" zuständig sind. Zu den Sonderverfahren gehören Sonderberichterstatter, Vertreter, unabhängige Experten und Arbeitsgruppen, die ein bestimmtes Thema oder eine bestimmte Menschenrechtssituation in einem bestimmten Land überwachen, überprüfen, dazu beraten und öffentlich über dieses Thema berichten.

Ihre Berichte und Empfehlungen werden veröffentlicht. Sie decken eine große Bandbreite an Menschenrechtsthemen ab, wie beispielsweise Menschenhandel, Kinderprostitution und -pornographie, indigene Völker, Binnenflüchtlinge und Migranten. Sie fördern außerdem Religions- und Glaubensfreiheit, Meinungsfreiheit, angemessene Ernährung und Unterkunft sowie die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten.

Manchmal gelangt ihre Arbeit in die Schlagzeilen, wie beispielsweise im Fall von Myanmar oder Sudan, oder auch bei willkürlichen Hinrichtungen und Folter, wobei Regierungen sich darüber beschweren, dass sie aufdringlich sind. Die Arbeit der Sonderverfahren ist bei Identifizierung, Bewertung und Eingehen auf Lücken bei der Umsetzung der Menschenrechte auf Länderebene entscheidend. Dies gilt auch für die Sicherstellung, dass Menschenrechtsstandards in wachsendem Maße eingehalten werden. Dialog mit den Regierungen und anderen wichtigen Interessengruppen im Zuge der Sonderverfahren zu führen, ist ein konkretes Mittel, damit Länder sich mit Menschenrechten auseinandersetzen. Dies hat eine reale Wirkung vor Ort.

Momentan wird im Menschenrechtsrat eine Überprüfung dieser Mechanismen und dieser Sonderverfahren vorbereitet. Alle Interessensgruppen, einschließlich Regierungen und zivilgesellschaftlichen Akteuren auf nationaler und internationaler Ebene, stimmen darin über ein, dass das System der Sonderverfahren ein wertvolles Vermächtnis der Menschenrechtskommission ist. Sie erkennen seinen positiven Beitrag an, etwas vor Ort zu bewegen, damit die Menschenrechte und Grundfreiheiten überwacht und gefördert werden.

Der Hintergrund

Pressekontakt:

Rupert Colville
Spokesperson
Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (OHCHR)
Tel: (+41-22) 917 9767
Email

Nützliche Links:

Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte

Sonderverfahren des Menschenrechtsrats

Sonderverfahren der Vereinten Nationen: Daten und Fakten 2007 (Englisch, pdf)

Menschenrechts-Vertragsorgane

Beschwerdeverfahren

UN News Service

 

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