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Note Nr. 5691 |
EINWÖCHIGE KONFERENZ AM UNO-HAUPTSITZ ZUR NEW YORK, 2. November 2001 - Vom 10. bis 16. November findet am New Yorker Hauptsitz der Vereinten Nationen parallel zur Generaldebatte der UNO-Generalversammlung eine besondere Konferenz statt, bei dem die UNO-Konventionen zum Terrorismus im Mittelpunkt stehen. Während dieser Woche werden besondere Vorkehrungen getroffen, damit Staats- und Regierungschefs und Minister die Möglichkeit erhalten, die bei UNO-Generalsekretär Kofi Annan als Depositär hinterlegten UNO-Konventionen zu ratifizieren oder ihnen beizutreten. In einem Brief an die Staats- und Regierungschefs hat Annan die Staaten aufgefordert, ihren Abscheu gegen Terrorismus durch Beitritt zu den internationalen Konventionen zu bekräftigen. Da diese das legale Rahmenwerk zur Bekämpfung des Terrorismus bilden, sei dies gleichzeitig ein Beitrag, um die internationale Rechtsstaatlichkeit zu fördern. Die Vereinten Nationen arbeiten nachhaltig an der Ausrottung des Terrorismus. Die Generalversammlung hat erst kürzlich in Resolution 56/1 in aller Deutlichkeit ihren Abscheu gegen terroristische Aktionen zum Ausdruck gebracht, die in erster Linie unschuldige Kinder, Frauen und Männer treffen. Auch der Sicherheitsrat hat in den Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) terroristische Aktionen deutlich verurteilt. Im Zuge einer ähnlichen Einladung zur Unterzeichnung vom 19. September bis 5. Oktober von Abkommen über die Rechte von Frauen und Kindern vollzogen 61 Staaten 135 Unterzeichnungen. Sie ratifizierten und unterzeichneten die entsprechenden Verträge oder traten ihnen bei. Eine ähnliche Aktion während des Millenniumsgipfels bewirkte, dass 81 Staaten 274 Vertragshandlungen – 187 Unterschriften, 87 Ratifikationen und ähnliche Handlungen bezüglich 40 multilateraler Vereinbarungen vornahmen, die beim UNO-Generalsekretär als Depositär hinterlegt waren. Seit ihrer Gründung sind die Vereinten Nationen maßgeblich an der Entwicklung und Kodifizierung des Völkerrechts beteiligt. Sie stellen außerdem ein wirksames Forum für die Verhandlungen über internationale Konventionen zur Verfügung. Der Rechtsausschuss der UNO-Generalversammlung (sechster Ausschuss) verhandelt zur Zeit über eine umfassende Konvention gegen Terrorismus. Es bestehen bereits 12 globale Konventionen, die unterschiedliche Aspekte des Terrorismus behandeln und unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen oder ihrer Sonderorganisationen verabschiedet worden sind. Vier dieser internationalen Übereinkommen sind dem Generalsekretär als Depositär hinterlegt und werden im Vordergrund des Treffens zur Unterzeichnung multilateralerVerträge gegen Terrorismus stehen. Die vier Konventionen und ihr Stand der Unterzeichnung sind:
In seinem Einladungsschreiben betonte der Generalsekretär, dass „die Staaten auch angemessene Maßnahmen ergreifen sollten, um ihre Verpflichtungen aus diesen Abkommen im Rahmen ihrer nationalen Gesetzgebung umzusetzen". Eine solche nationale Umsetzung sei wesentliche Voraussetzung, um dieses Problem wirksam handhaben zu können. Der Generalsekretär erweiterte außerdem sein Angebot, diejenigen Staaten zu unterstützen, die bei der Umsetzung ihrer Vertragspflichten Hilfestellung benötigen. Weitere Informationen über die Konventionen der Vereinten Nationen sind abrufbar auf der Web-Site zu Abkommen der Vereinten Nationen unter http://untreaty.un.org/. Informationen zu den Konventionen im Zusammenhang mit Terrorismus erhalten Sie auf der Seite http://untreaty.un.org/English/terrorism.asp. Für weitere Informationen zu dem Unterzeichnungstreffen in New York wenden Sie sich bitte an: Palitha Kohona, Leiterin der Vertragsabteilung, Büro für Rechtsangelegenheiten, Tel. ++ 1 212 963 5048. * *** * |