UNIS/INF/116
9. Dezember 2005

Bedingungsloses Folterverbot - ein Eckpfeiler der internationalen Menschenrechte

Unmißverständliche Forderung am UNO-Menscherechtstag: Stoppt Folter jetzt!

WIEN, 9. Dezember (UNO-Informationsdienst) - "Stoppt Folter jetzt", ist das Motto des diesjährigen Tages der Menschenrechte, der am 10. Dezember begangen wird.

In seiner Erklärung zu diesem Tag erinnert UNO-Generalsekretär Kofi Annan daran, dass das bedingungslose Verbot der Folter ein Eckpfeiler der internationalen Menschenrechte ist. Das Verbot der Folter sei für alle Staaten in allen Gebieten unter ihrer Rechtssprechung oder tatsächlichen Kontrolle verbindlich. "Dies gilt unter allen Umständen, in Kriegszeiten wie in Friendeszeiten." Ebenso führt Kofi Annan an, dass Folter auch nicht zu dulden ist "wenn sie anders genannt wird - grausame und unmenschliche Behandlung ist inakzeptabel und illegal, ungeachtet wie sie benannt wird." Der Generalsekretär betont, dass es besonders beunruhigend sei, wie manche Länder unter dem Vorwand von nationaler Sicherheit Ausnahmen in diesem Verbot einräumen, und dass "Folter niemals eine Waffe im Kampf gegen den Terror sein kann, da Folter eine Waffe des Terrors ist."

Die Vereinten Nationen haben Folter stets als eine der abscheulichsten Taten verurteilt, welche ein Mensch einem anderen antun kann. Sie wird als die absichtliche Zufügung von schweren physischen und psychischen Schmerzen oder Leiden zum Erlangen von Informationen oder Geständnissen; als Strafe, Einschüchterung oder Zwang, definiert. Folter ist eine erhebliche Verletzung der menschlichen Würde und ein Verbrechen nach internationalem Recht.

Der UNO-Ausschuss gegen Folter hat unlängst den Wunsch geäußert, dass Österreich weiterhin die rechtlichen und verwaltungstechnischen Maßnahmen zum Schutz gegen Folter aufmerksam beachtet. Dazu empfahl der Ausschuss, dass Österreich die Definition von Folter in Übereinstimmung mit Artikel 1 der Konvention gegen Folter gesetzlich verankert.

Auf dem Weltgipfel 2005 im September wurde der Beschluss gefasst, einen Menschrechtsrat zu gründen, welcher die gegewärtige Menschenrechtskommission ersetzen soll. Die Generalversammlung berät im Dezember über die Einzelheiten dieses neuen Organs. Meinungen zur Zahl der Mitgliedsländer im Menschenrechtsrat reichen von dreißig bis achtzig. Ob die Entscheidungsfindung auf eine Zweidrittel- Mehrheit oder auf einfache Mehrheit bauen soll, wird ebenfalls diskutiert. In einem Brief an die UNO-Mitgliedstaaten, in dem UNO-Generalversammlungspräsident Jan Eliasson über den Stand der derzeitigen Verhandlungen berichtet, merkte er auch an, dass Sitzungen solange wie nötig fortgesetzt werden, um ein Ergebnis bis Jahresende zu erzielen.

In Österreich wird der Tag der Menschenrechte mit einer ganzen Reihe von Menschenrechtstagen begangen. Zum zweiten Mal finden diese auf Initiative der Servicestelle für Menschenrechtserziehung und des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur statt. Sie begannen am 20. November, dem Internationalen Kindertag, und laufen bis zum Menschenrechtstag am 10. Dezember. Die Initiative ist auch Österreichs Beitrag zum UNO-Weltprogramm für Menschenrechtserziehung. Unter den Veranstaltungen, die in ganz Österreich durchgeführt werden, sind ein Workshop über Globalisierung und Menschrechte, ein Symposium der EU- Verantwortung für die Meschenrechte, eine öffentliche Sitzung des Menschrechtsausschusses des Parlaments, ein Seminar für Lehrer zum Thema Menschenrechtserziehung und Demokratie, sowie ein Symposium zur UNO-Dekade für Erziehung zur nachhaltiger Entwicklung.

Die Wahrung der Menschenrechte und der Menschenwürde "ist die Grundlage von Freiheit, Recht und Frieden in der Welt", konstatierte die UNO-Generalversammlung in der allgemeinen Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. 1950 wurden alle Staaten und intressierten Organe von der Generalversammlung aufgerufen, den 10. Dezember als Tag der Menschenrechte zu begehen.

* *** *