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Aus wie vielen Mitgliedern wird der neue Menschenrechtsrat bestehen?
Im Unterschied zur Menschenrechtskommission mit 53 Mitgliedern wird sich der neue Rat aus 47 Mitgliedstaaten zusammensetzen.
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Wie werden die Mitglieder gewählt?
Die Mitgliedschaft im Rat steht allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen offen. Die Ratsmitglieder werden einzeln in direkter Wahl von der Generalversammlung mit absoluter Mehrheit (96 Stimmen) gewählt. Die Verteilung der Sitze beruht auf dem Grundsatz der ausgewogenen geografischen Verteilung (13 Sitze für die Gruppe der afrikanischen Staaten, 13 für die Gruppe der asiatischen Staaten, 6 für die Gruppe der osteuropäischen Staaten, 8 für die Gruppe der lateinamerikanischen und karibischen Staaten und 7 für die Gruppe der westeuropäischen und anderen Staaten). Die Mitglieder des neuen Menschenrechtsrates werden am 9. Mai 2006 gewählt.
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Wie unterscheidet sich dieses neue Wahlverfahren des Menschenrechtsrates von jenem der Menschenrechtskommission?
Das neue Wahlverfahren erfordert eine absolute Mehrheit aller Mitgliedstaaten der Generalversammlung. Die Wahl zur Menschenrechtskommission erfolgte durch die 53 Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialrates, wobei eine einfache Mehrheit der anwesenden und ihr Stimmrecht ausübenden Staaten genügte.
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Was wird von den Mitgliedern des neuen Menschenrechtsrates erwartet?
Bei der Wahl der Mitglieder des Rates werden die Mitgliedstaaten den Beitrag der Kandidaten zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte berücksichtigen. Die in den Rat gewählten Mitglieder verpflichten sich, mit dem Rat zusammenzuarbeiten und den höchsten Ansprüchen auf dem Gebiet der Förderung und des Schutzes der Menschenrechte gerecht zu werden. Staaten, die in den Rat gewählt werden wollen, sollen auch freiwillige Zusagen und Verpflichtungen hinsichtlich der Förderung und des Schutzes der Menschenrechte abgeben. An die Menschenrechtskommission wurden diese Erwartungen nicht gestellt.
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Wie wird der Rat sicherstellen, dass seine Mitglieder diese Menschenrechtsstandards einhalten?
Die Ratsmitglieder werden während ihrer Mitgliedschaft dem neuen universellen Überprüfungsmechanismus unterzogen. Der Rat wird innerhalb eines Jahres nach der Abhaltung seiner ersten Tagung die Modalitäten und den Zeitrahmen für den universellen regelmäßigen Überprüfungsmechanismus festlegen.
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Können die Rechte und Vorrechte eines Mitglieds im Menschenrechtsrat vorübergehend aufgehoben werden?
Sollte die Generalversammlung entscheiden, dass in einem Mitgliedstaat des Rates während seiner Mitgliedschaft anhaltende schwere und systematische Menschenrechtsverletzungen begangen wurden, hat diese das Recht, die Rechte und Vorrechte des Mitglieds auszusetzen. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit in der Generalversammlung erforderlich.
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Wie lange dauert die Mitgliedschaft?
Die Mitglieder werden für drei Jahre gewählt. Ein Mitgliedstaat darf nicht unmittelbar nach zwei aufeinander folgenden Amtszeiten wiedergewählt werden.
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Welchen Platz nimmt der Menschenrechtsrat im System der Vereinten Nationen ein?
Der Menschenrechtsrat ist ein Nebenorgan der Generalversammlung. Damit ist er direkt allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen gegenüber rechenschaftspflichtig.
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Wo und wie oft tagt der Rat?
Der Menschenrechtsrat mit Sitz in Genf wird mindestens drei Tagungen pro Jahr (einschließlich einer Haupttagung) mit einer Gesamtdauer von mindestens zehn Wochen abhalten. Im Gegensatz dazu trat die Kommission einmal pro Jahr zu einer sechswöchigen Tagung zusammen. Der Rat kann auch zusammentreten, um sich mit dringenden Situationen zu befassen, und bei Bedarf Sondertagungen abhalten, sofern dies von einem Mitglied des Rates mit Unterstützung eines Drittels der Ratsmitglieder beantragt wird.
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Werden nichtstaatliche Organisationen und andere Beobachter an den Verfahren des Rates teilnehmen, wie etwa zuvor bei der Menschenrechtskommission?
Beobachter, darunter nichtstaatliche und zwischenstaatliche Organisationen, nationale Menschenrechtsinstitutionen und Sonderorganisationen werden auf der Grundlage der von der Menschenrechtskommission befolgten Regelungen und Verfahrensweisen an der Arbeit des Rates mitwirken.
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Wie wird sich die Schaffung des Menschenrechtsrates auf die Tätigkeit der Sondermechanismen der Menschenrechtskommission - der unabhängigen Experten, Vertragsorgane und Sonderberichterstatter - auswirken?
Der Rat wird alle Mandate und Verantwortlichkeiten der Kommission übernehmen, um sicherzustellen, dass es während des Übergangs keine Lücke im Schutz der Menschenrechte geben wird. Innerhalb eines Jahres nach der Abhaltung seiner ersten Tagung wird der Rat diese Überprüfung abschließen. Im Rahmen dieser Überprüfung werden Möglichkeiten untersucht, wie die besonderen Verfahren und Mechanismen, einschließlich der Unterkommission der Menschenrechtskommission für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte gestrafft und gestärkt werden können.
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Welche Beziehungen werden zwischen dem Hohen Kommissarder Vereinten Nationen für Menschenrechte und dem Menschenrechtsrat bestehen?
Der neue Rat wird die Rolle und Verantwortlichkeiten der Menschenrechtskommission in Bezug auf die Aufgaben des Amtes des Hohen Kommissars für Menschenrechte übernehmen.
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Wie lassen sich die Hauptziele des Menschenrechtsrates zusammenfassen?
Der Rat wird als Hauptforum der Vereinten Nationen für den Dialog und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Menschenrechte dienen. Sein Hauptaugenmerk wird darauf liegen, Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, ihre Menschenrechtsverpflichtungen mittels Dialog, technischer Hilfe und dem Aufbau von Kapazitäten einzuhalten. Der Rat wird auch Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Völkerrechts auf dem Gebiet der Menschenrechte an die Generalversammlung abgeben.
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Wie sehen die nächsten Schritte aus?
Es ist vorgesehen, dass die Wahl der ersten Mitglieder des Menschenrechtsrates am 9. Mai 2006 stattfindet und der Rat am 19. Juni 2006 zu seiner ersten Sitzung zusammentreten wird.