UNIS/INF/162
9. August 2006

Verhandlungsrunde berät über internationale Konvention gegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen

NEW YORK, 9. August (UNO-Hauptquartier) -- Eine neue Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen könnte während der wiederaufgenommnen Verhandlungen vom 14. bis 25. August in New York verabschiedet werden.

Die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (United Nations Convention on the Rights of Persons with Disabilities) - das erste Menschenrechtsdokument des 21. Jahrhunderts - könnte im Laufe dieser jüngsten Verhandlungsrunde fertiggestellt werden. Diese wäre eine wichtige Veränderung in der Art und Weise wie mit den weltweit 650 Millionen Menschen mit Behinderungen umgegangen wird. Gegenwärtig ist die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen ein weit verbreitetes Phänomen - Schätzungen zu Folge gehen beispielsweise in Entwicklungsländern 90 Prozent der Kinder mit Behinderungen nicht zur Schule.

Menschen mit Behinderungen gehören zu den am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen und werden von einer ganzen Reihe physischer, legaler und sozialer Barrieren davon abgehalten, ihr volles Potenzial zu verwirklichen. Diese Konvention, jedoch, könnte zur Verabschiedung neuer Gesetze führen, welche die Wahrnehmung von Menschen mit Behinderung durch die Öffentlichkeit ändern könnten - in allen Bereichen, angefangen bei Städteplanung und Bauwesen bis hin zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Bildung, Arbeit und Freizeit.

"In nur ungefähr 45 Ländern gibt es Gesetze für Menschen mit Behinderungen", sagt Thomas Schindlmayr von der Hauptabteilung Wirtschaftliche und Soziale Angelegenheiten der Vereinten Nationen. "Dies hat zur Folge, dass Menschen mit Behinderungen seltener zur Schule gehen, Arbeit haben oder eine Chance bekommen, ihre Träume und ihr Potenzial zu verwirklichen als andere."

Er fügte hinzu, dass die Verhandlungen über die Konvention, die 2002 begonnen wurden, bisher für internationale Maβstäbe relativ zügig vorangingen. Ein Beweis für die allgemein vorherrschende Überzeugung, dass es an der Zeit ist, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

Verhandler sind der Meinung, dass eine Einigung auf den Wortlaut der Konvention im Laufe der August-Verhandlungsrunde sehr wahrscheinlich ist und erwarten, dass sie von der UNO-Generalversammlung in deren 61. Tagung angenommen wird. Die Konvention würde in Kraft treten, sobald sie von einer bestimmten Mindestanzahl an Staaten ratifiziert wurde.

Durch die Ratifizierung der Konvention, und nach ihrem Inkrafttreten, akzeptiert ein Staat seine rechtlichen Verpflichtungen und setzt sie im Rahmen seiner eigenen Gesetzgebung um.

Die Konvention würde Staaten beispielsweise dazu verpflichten, schrittweise barrierefreie Architektur beim Bau neuer Einrichtungen einzusetzen, den Zugang zu Bildung und Information zu fördern und zu verbessern und Maβnahmen gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen einzuführen. Die Konvention berücksichtigt, dass die Unterzeichnerstaaten eine gewisse Zeit benötigen werden, um die Bestimmungen der Konvention vollständig umzusetzen.

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