UNIS/CP/509
15. März 2005

Hintergrundinformation

Elfter UN-Kongress für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege findet vom 18. - 25. April in Bangkok statt

„Synergien und Maßnahmen: Strategische Allianzen auf dem Gebiet der Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege“

WIEN, 15. März (UNO-Informationsdienst) – Der Elfte Kongress der Vereinten Nationen für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege findet vom 18. bis 25. April 2005 in Bangkok im Gastgeberland Thailand statt. Das Hauptthema des Elften Kongresses lautet „Synergien und Maßnahmen: Strategische Allianzen auf dem Gebiet der Verbrechensverhütung und der Strafrechtspflege“ und wurde in der Resolution 57/170 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 2002 beschlossen.

Fünf Themen stehen auf der Tagesordnung des Kongresses:

Zu den folgenden Themen werden sechs Fachtagungen stattfinden:

Während der letzten drei Tage des Kongresses (23. bis 25. April) werden Staats- und Regierungschefs, Minister sowie andere hochrangige Regierungsvertreter Gelegenheit haben, zu den Haupttagesordnungspunkten des Kongresses Stellung zu nehmen. Im Einklang mit den wiederholten Empfehlungen der Generalversammlung werden UNODC und das Büro für Rechtsangelegenheiten der Vereinten Nationen Staaten die Möglichkeit bieten, während des hochrangigen Segments Vertragsverhandlungen (Hinterlegung der Ratifizierungs-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunden) hinsichtlich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und der drei dazugehörigen Protokolle, sowie der beim Generalsekretär hinterlegten vier multilateralen Anti-Terrorismus-Abkommen zu führen.  Anlässlich dieses speziellen Vertragsereignisses können Staaten auch ihre Ratifizierungsurkunde für die Konvention der Vereinten Nationen gegen Korruption hinterlegen, die bisher von 118 Staaten unterschrieben und von 18 Staaten ratifiziert wurde; zu ihrem Inkrafttreten sind 12 Ratifizierungen erforderlich.

„Der Elfte Kongress bietet eine Gelegenheit, Staaten darin zu bestärken, konkrete Schritte zur Verhütung von grenzüberschreitender organisierter Kriminalität, Terrorismus und Korruption zu unternehmen, und so ihrem Bekenntnis zur Umsetzung und Stärkung der internationalen Zusammenarbeit Ausdruck zu verleihen“, so Antonio Maria Costa, Exekutivdirektor von UNODC und Generaldirektor des Büros der Vereinten Nationen in Wien.

Darüber hinaus wird im Rahmen zahlreicher Nebenveranstaltungen nichtstaatlicher Organisationen eine breite Palette von Fragen der Verbrechensverhütung, Strafrechtspflege und Rechtsstaatlichkeit diskutiert werden. Ein Verbrechenskongress stellt ein globales Forum für den Austausch von Meinungen und Erfahrungen dar, das Vertreter von Regierungen, zwischen- und nichtstaatlichen Organisationen, Sonderorganisationen und anderen UNO-Einrichtungen sowie einzelne Experten und Fachleute aus verschiedenen Bereichen der Verbrechensverhütung und Behandlung Straffälliger zusammenbringt. Zum Ersten Kongress der Vereinten Nationen für Verbrechensverhütung und die Behandlung Straffälliger 1955 kamen über 500 Teilnehmer aus 61 Ländern und Territorien, während am Zehnten Kongress im Jahr 2000 bereits 137 Regierungen und rund 2.000 Kongressteilnehmer vertreten waren. Für den Elften Kongress wird eine ähnliche wenn nicht sogar höhere Beteiligung erwartet.

Die Kommission der Vereinten Nationen für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege, das Vorbereitungsgremium für den Kongress, wurde von der Generalversammlung damit beauftragt, den Entwurfstext einer Erklärung vorzubereiten, der anlässlich des Elften Kongresses vorgelegt werden und die Empfehlungen der regionalen Vorbereitungstreffen widerspiegeln soll, die Anfang 2004 in Addis Abeba, Bangkok, San José und Beirut stattgefunden haben. Diese gemeinsame Erklärung wird aus den Gesprächen in den verschiedenen Segmenten des Kongresses hervorgegangene Empfehlungen enthalten und vom Kongress verabschiedet. Nach ihrer Verabschiedung wird die Erklärung der Kommission der Vereinten Nationen für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege zur entsprechenden Berücksichtigung bei der nächsten Tagung im Mai vorgelegt.

Der Kongress wird auch den Anstoss zur Formulierung umfassender nationaler Maßnahmen zur Verbrechensverhütung liefern und als Plattform für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Regierungen und zwischen- sowie nichtstaatlichen Organisationen auf dem Gebiet der Strafrechtsreform dienen und somit eine wirksamere internationale Vorgehensweise fördern.

Seit dem ersten Kongress 1955 in Genf werden die UNO-Kongresse zur Verbrechensverhütung alle fünf Jahre abgehalten. Angesichts des breiten Spektrums der dabei behandelten Themen konnten im Bereich der internationalen Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege bedeutende Fortschritte erzielt und so die nationale Politik in den entsprechenden Ländern sowie die berufsbezogene Praxis entscheidend beeinflusst werden. Als globales Forum haben diese Kongresse den Austausch von Informationen und Praxisleitlinien zwischen Staaten und in diesem Bereich tätigen Menschen ermöglicht. Ihr übergeordnetes Ziel besteht darin, weltweit eine effektivere Politik der Verbrechensverhütung und wirksamere Maßnahmen in der Strafrechtspflege zu fördern. Die bisherigen Verbrechenskongresse fanden in verschiedenen Regionen der Welt statt: und zwar 1960 in  London, Vereinigtes Königreich; 1965 in Stockholm, Schweden; 1970 in Kyoto, Japan; 1975 in Genf, Schweiz; 1980 in Caracas, Venezuela; 1985 in Mailand, Italien; 1990 in Havanna, Kuba; 1995 in Kairo, Ägypten; und 2000 in Wien, Österreich.

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Weitere Informationen zum 11. Verbrechenskongress finden Sie unter:

www.unodc.org
www.unis.unvienna.org
www.11uncongress.org
Zum Thema siehe auch Pressemitteilung UNIS/INF/68