UNIS/INF/163
5. September 2006

Generalversammlung eröffnet 61. Jahrestagung am 12. September 2006

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen wird am 12. September ihre einund­sech­zigste ordent­liche Jahrestagung am Sitz der Organisation in New York eröffnen.

Nach der Eröffnung wird die Generalversammlung am 14./15. September einen hoch­rangigen Dialog über internationale Migration und Entwicklung abhalten. Daran schliesst sich am 18./19. September ein hochrangiges Treffen über die am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) an, um die Umsetzung des Aktionsprogramms für das Jahrzehnt der LDCs (2001-2010) zur Halbzeit der Dekade zu überprüfen.

Die jährliche Generaldebatte, bei der üblicherweise Dutzende Staats- und Regierungs­chefs sowie Minister Erklärungen abgeben, wird am Dienstag, den 19. September beginnen und neun Tage dauern. Die 61. Generalversammlung wird sich neben anderen Fragen auf ihrer Tagesordnung auch mit der Weiterverfolgung der Beschlüsse des Welt­gipfels 2005 befassen. Zu den wichtigsten Themen dieser Tagung gehören:

Forum für multilaterale Verhandlungen

Die Generalversammlung wurde 1945 mit der Annahme der Charta der Vereinten Nationen geschaffen. Sie ist das wichtigste Beratungs- und politische Entscheidungsorgan der Vereinten Nationen und ihr repräsentativstes Gremium. Alle 192 Mitgliedstaaten sind in der Generalver­samm­lung vertreten, die ein Forum zur multilateralen Erörterung aller in die Zuständigkeit der Charta fallenden internationalen Fragen und Ange­legenheiten bildet. Die General­versammlung tritt einmal jährlich von September bis Dezember zu ihrer ordent­lichen Jahrestagung zusammen, danach bei Bedarf.

Aufgaben und Befugnisse der Generalversammlung

Die Aufgaben und Befugnisse der Generalversammlung sind in der Charta der Vereinten Nationen festgelegt. Die Generalversammlung kann:

Aufgrund der im November 1950 verabschiedeten Resolution "Vereinigung für den Frieden" [377 (V)] kann die General­versammlung auch dann tätig werden, wenn der Sicherheitsrat aufgrund einer negativen Stimme eines ständigen Ratsmitglieds (Veto) nicht in der Lage ist, einen Be­schluss zu fassen, falls es dabei um eine Bedrohung oder einen Bruch des Friedens, oder um eine Angriffshandlung geht. Die Generalver­sammlung kann dann diese Angelegenheit unverzüglich beraten und den Mitgliedstaaten kollektive Maß­nahmen zur Aufrechterhaltung oder Wieder­herstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit empfehlen (siehe auch "Sonder­tagungen und Sondernotstandstagungen" weiter unten).

Die Generalversammlung kann zwar nur unverbindliche Empfehlungen über internationale Fragen in ihrem Zuständigkeitsbereich abgeben, aber sie hat nichtsdestotrotz in vielen Fällen politische, wirtschaft­liche, humanitäre, soziale und rechtliche Initiativen ergriffen, die maßgeblichen Einfluss auf die Lebens­um­stände von Millionen Menschen in allen Teilen der Welt haben. Ihre im Jahr 2000 verabschiedete Millen­niums­erklärung - ein Meilenstein in der Geschichte der Vereinten Nationen - enthält Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zur Erreichung konkreter Ziele, die in der Erklärung für Frieden, Sicherheit und Abrüstung, sowie für die Entwicklung, die Beseitigung der Armut, den Schutz unserer gemeinsamen Umwelt, die beson­deren Hilfsbedürfnisse Afrikas und die Stärkung der Vereinten Nationen formuliert wurden.

Bemühung um Konsens

Jeder Mitgliedstaat verfügt in der Generalversammlung über eine Stimme. Abstim­mungen über "wichtige Fragen", wie etwa Empfehlungen zu Fragen von Frieden und Sicher­heit oder die Wahl der Mitglieder des Sicher­heitsrats, erfordern eine Zweidrittelmehrheit der Mitgliedstaaten. Über andere Fragen kann mit ein­facher Stimmenmehrheit entschieden werden.

In letzter Zeit bemühte man sich immer öfter darum, weniger formelle Abstimmungen durch­zuführen und eher einen Konsens zwischen den Mitgliedstaaten zu erzielen, um mehr Unter­stützung für die Beschlüsse der Generalversammlung zu gewinnen. Bei diesem Ver­fahren konsul­tiert der Präsi­dent die Delegationen und kann, wenn er entsprechendes Ein­vernehmen mit ihnen erzielt, vorschlagen, eine Resolution ohne Abstimmung anzu­nehmen.

Umsetzung der Beschlüsse des Weltgipfels 2005

Fünf Jahre nach dem Millenniumsgipfel des Jahres 2000 trafen im September 2005 Staats- und Regierungschefs in Rekordzahl zu einem dreitägigen Gipfel am Sitz der Ver­ein­ten Nationen zusammen, um die bisherigen Fortschritte bei der Umsetzung der Millenniums­erklärung zu überprüfen und das weitere Vorgehen in den vier Kernbereichen: Entwicklung, Frieden und kollek­tive Sicherheit, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, sowie Stärkung der Vereinten Natio­nen zu beraten. Am 16. September 2005 verabschiedete die Generalver­sammlung ein bahn­brechendes Abschlussdokument des Weltgipfels 2005, das für jeden der vier Bereiche entschei­dende Schritte vorsieht und eine Reihe von Umsetzungsmaßnahmen fordert. Im Verlauf ihrer sech­­­zig­sten Tagung hat die Generalversammlung zu zahlreichen Man­daten, die im Abschluss­dokument vorge­sehen sind, konkrete Beschlüsse gefasst; u.a. setzte sie die neue Kommission für Friedenskonsolidierung und den neuen Menschen­rechtsrat ein. Weitere Mandate, die vor allem das Sekretariat der Vereinten Nationen und Managementreformen sowie die Schaffung eines institutionellen Rahmens für Umwelt­aktivitäten betreffen, sollen auf der diesjährigen, einundsech­zigsten Tagung weiter beraten werden.

Neubelebung der Arbeit der Generalversammlung

Im Lauf der Jahre wurden verstärkte Anstrengungen unternommen, um die Arbeit der Gene­ralver­samm­lung zu straffen und relevanter zu machen. Auf ihrer achtundfünfzigsten Tagung wurde diese Frage besonders vor­dringlich behandelt. Die am 19. Dezember 2003 und 1. Juli 2004 ver­abschiedeten Reso­lu­tionen 58/126 und 58/316 legten konkrete Maß­nahmen zur Neuord­nung der Arbeit der General­versamm­lung, zur Straffung ihrer Tages­ordnung sowie zur Verbesse­rung der Arbeitsweise ihrer Hauptausschüsse fest. Die am 12. September 2005 verabschiedete Resolution 59/313 bewertete die Umsetzung dieser Man­date und fand weitere Mittel und Wege, um die Arbeit der Generalversammlung neu zu be­leben; u.a. wurden dabei die Rolle und Autorität des General­versammlungspräsidenten ge­stärkt. Diese Bemühungen wurden auf der sechzigsten Tagung der Generalversammlung fortgesetzt, die sich eingehend mit der Rolle der Generalversammlung bei der Wahl des Generalsekretärs der Vereinten Nationen befasste.

Informelle Zusammenkünfte der Generalversammlung

Auf ihrer zweiundfünfzigsten Tagung hat die Generalversammlung bei der Debatte über die Reform der Vereinten Nationen einen neuen Weg zur Konsens­findung einge­schlagen und diese Debatte in informellen Plenarsitzungen der Generalversammlung abge­halten. Diese Vorgangs­weise wurde auch in nachfolgenden Tagungen gewählt, als es um den Millenniumsgipfel der Ver­einten Nationen, die Sonder­tagung der Generalversammlung über HIV/Aids, die Stärkung der Ver­einten Nationen und die Neubelebung der Arbeit der Generalversammlung ging. Bei den letzten Tagungen fanden solche informellen Zusammen­künfte häufiger statt. Darüber hinaus gibt es jetzt auch informelle Informationssitzungen des Präsidialausschusses, die allen Mitgliedstaaten offen stehen, sowie Podiumsdiskussionen und Sachinformationen unter dem Vorsitz des Prä­sidenten der Generalversammlung.

Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten der Generalversammlung, sowie der Vorsitzenden der Hauptausschüsse

Im Zuge weiterer Maßnahmen zur Neubelebung ihrer Arbeit und gemäß Regel 30 ihrer Geschäfts­ordnung (in der geänderten Fassung nach Resolution 56/509 vom 8. Juli 2002)  wählt die Generalver­samm­lung jetzt ihren Präsidenten, die Vizepräsidenten sowie die Vor­sitzenden der Haupt­ausschüsse bereits Monate vor der Eröff­nung der neuen Tagungen. Dies trägt maßgeblich zur weiteren Stärkung der Koordination und der Vorbereitungsarbeit unter den Hauptausschüssen sowie zwischen diesen und dem Plenum der Generalver­sammlung bei. In diesem Jahr wurden die Präsidentin, die Vizepräsidenten, sowie die Vor­sitzenden von vier der insgesamt sechs Haupt­ausschüsse und andere Amtsträger der Aus­schüsse am 8. Juni gewählt. Die Wahlen für die verbliebenen Ausschussvorsitzenden und Amtsträger wurden bis Mitte Juli abgeschlossen.

Präsidialausschuss

Der aus dem Präsidenten, den 21 Vizepräsidenten und den Vorsitzenden der sechs Haupt­ausschüsse bestehende Präsidialausschuss richtet Empfehlungen an die Generalver­sammlung zur Annahme ihrer Tages­ordnung, zur Aufteilung der Behandlung der Tagesord­nungs­punkte im Plenum oder einem der Haupt­ausschüsse sowie zur Organisation ihrer Arbeit. Durch die früh­zeitige Wahl der Präsidentin, der Vize­präsidenten und der Vorsitzen­den der Hauptausschüsse für diese Tagung ist der Präsidialausschuss bereits vollständig zusammengesetzt.

Vollmachtenprüfungsausschuss

Ein von der Generalversammlung bei jeder Tagung eingesetzter Vollmachtenprüfungs­aus­schuss berichtet der Versammlung über die Beglaubigungsschreiben der Delegierten.

Generaldebatte

Die Generalversammlung wird ihre jährliche Generaldebatte an neun Arbeitstagen in der Zeit von Dienstag, den 19. bis Freitag, den 29. September abhalten. Jeder Mitgliedstaat hat dabei Gelegenheit, seine Ansichten zu wichtigen internationalen Fragen darzulegen. Auf der einund­sechzigsten Tagung wird die Generaldebatte zum zweiten Mal unter einem Gene­ralthema stehen, das den Mitgliedstaaten vom neuen Präsidenten gemäß Generalver­samm­lungsresolution 58/126 vorgeschlagen wird. Für dieses Jahr wurde das Thema "Umsetzung einer globalen Partnerschaft für die Entwicklung" gewählt.

Der Generalsekretär wird unmittelbar vor Beginn der Generaldebatte seinen Bericht über die Arbeit der Organisation im abgelaufenen Jahr vorlegen. Diese Praxis wurde auf der zweiund­fünfzigsten Jahrestagung eingeführt.

Sechs Hauptausschüsse

Nach Abschluss der Generaldebatte wendet sich die Versammlung der eingehenden Beratung ihrer einzelnen Tagesordnungspunkte zu. Im Hinblick auf die große Anzahl von Sach­themen, mit denen sich die Generalversammlung auseinander setzt (im Vorjahr enthielt die Tages­ordnung 160 Punkte), wird ein Großteil der Themen zunächst an einen der sechs Hauptaus­schüsse verwiesen. Dort werden die Fragen eingehend beraten und, wenn mög­lich, die ver­schiedenen Positionen der Mitgliedstaaten auf einen gemeinsamen Nenner gebracht. Danach werden die in den Hauptausschüssen erarbeiteten Reso­lutions- und Beschlussanträge dem Plenum der Generalversammlung zugeleitet.

Der Ausschuss für Abrüstung und internationale Sicherheit (Erster Ausschuss) befasst sich mit Abrüs­tungs­fragen und damit zusammenhängenden Problemen der internationalen Sicherheit. Der Ausschuss für besondere politische Fragen und Entkolonisierung (Vierter Ausschuss) erörtert verschiedene politische Themen, die nicht im Ersten Ausschuss behandelt werden, sowie Entkolo­nisierungsfragen. Der Wirtschafts- und Finanzausschuss (Zweiter Ausschuss) ist mit Wirtschafts­fragen befasst. Im Ausschuss für soziale, humanitäre und kulturelle Angelegenheiten (Dritter Aus­schuss) stehen Sozialfragen und humanitäre Pro­bleme zur Diskussion. Der Verwaltungs- und Haus­haltsausschuss (Fünfter Ausschuss) ist für administrative und Budgetfragen zuständig und der Rechtsausschuss (Sechster Ausschuss) für völkerrechtliche Fragen.

Eine Reihe von Tagesordnungspunkten, wie etwa die Palästinafrage und die Lage im Nahen Osten, werden direkt im Plenum der Generalversammlung behandelt.

Arbeitsgruppen der Generalversammlung

Die Generalversammlung hat in der Vergangenheit Arbeitsgruppen zur eingehenderen Be­hand­­lung wich­­tiger Themen eingesetzt, die Handlungsempfehlungen an die Versammlung richten sollen. Die Arbeitsgruppe für die Frage der ausgewogenen Vertretung und der Er­höhung der Zahl der Mitglieder im Sicherheitsrat, die von der Generalversammlung mit ihrer Resolution 48/26 vom 3. Dezember 1993 geschaffen wurde, blieb auch während der sech­zigsten Tagung der General­ver­sammlung tätig. Mit ihrer Resolution 59/313 vom 12. Septem­ber 2005 setzte die General­ver­sammlung eine Arbeitsgruppe für die Neubelebung der Gene­ralversammlung ein, mit dem Auftrag, Wege zur weiteren Stärkung der Rolle, Autorität, Wirk­samkeit und Effizienz der Versammlung auf­zuzeigen. Beide Arbeitsgruppen dürften auch während der einundsechzigsten Tagung der Gene­ralversammlung ihre Tätigkeit fortsetzen.

Regionale Gruppen

Im Laufe der Jahre haben sich in der Generalversammlung verschiedene informelle regio­nale Gruppie­rungen zusammengefunden, die als Instrument für Konsultationen und zur Verein­fachung von Verfahrens­fragen dienen. Dabei handelt es sich um die Gruppen der afri­ka­nischen, der asiatischen, der osteuro­päischen, der lateinamerikanischen und karibischen, sowie der west­europäischen und anderen Staaten. Das Amt des Präsidenten der Gene­ral­versammlung rotiert jedes Jahr zwischen den regionalen Gruppen. Die Präsidentin der einundsech­zig­sten Generalver­sammlung wurde aus der Gruppe der asiatischen Staa­ten ge­wählt.

Sondertagungen und Notstandssondertagungen

Neben ihren ordentlichen Jahrestagungen kann die Generalversammlung auch zu Son­der­­tagungen oder Notstandssondertagungen zusammentreten.

Im Lauf der Jahre hat die Generalversammlung 27 Sondertagungen zu Fragen einbe­rufen, die beson­dere internationale Aufmerksamkeit verlangten. Dazu zählten die Palästina­frage, die Finanz­lage der Verein­ten Nationen, Namibia, die Abrüstung, die internationale wirtschaftliche Zusam­menarbeit, die Apartheid­politik, das Drogenproblem, Umwelt-, Bevölke­rungs- und Frauen­fragen, die soziale Entwicklung, das Wohn- und Siedlungswesen und HIV/Aids. Die sieben­und­zwanzigste Sondertagung der Generalversammlung war vom 8. bis 10. Mai 2002 den Problemen der Kinder gewidmet.

Zehn Notstandssondertagungen befassten sich mit politischen Entwicklungen, bei denen der Sicher­heits­­rat blockiert war, nämlich mit dem Nahen Osten (1958 und 1967), Ungarn (1956), der Suez-Krise (1956), dem Kongo (1960), Afghanistan (1980), Palästina (1980 und 1982), Namibia (1981), den besetzten arabischen Gebieten (1982) und den ille­ga­len Maßnahmen Israels im be­setzten Ost-Jerusalem sowie in den anderen Teilen des be­setzten palästinensischen Territoriums (1997, 1998, 1999, 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004). Die Versammlung beschloss, ihre Zehnte Notstandssondertagung nur vorübergehend zu ver­tagen und ermächtigte ihren Präsidenten, die Tagung wiederaufzunehmen, falls dies von Mitgliedstaaten gewünscht wird.

Ausführung der Generalversammlungsbeschlüsse

Die Tätigkeit der Vereinten Nationen wird maßgeblich von den Beschlüssen der Generalver­samm­lung geleitet. Für die Durchführung dieser Beschlüsse sorgen:

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