UNIS/INF/163
5. September 2006
Generalversammlung eröffnet 61. Jahrestagung am 12. September 2006
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen wird am 12. September ihre einundsechzigste ordentliche Jahrestagung am Sitz der Organisation in New York eröffnen.
Nach der Eröffnung wird die Generalversammlung am 14./15. September einen hochrangigen Dialog über internationale Migration und Entwicklung abhalten. Daran schliesst sich am 18./19. September ein hochrangiges Treffen über die am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) an, um die Umsetzung des Aktionsprogramms für das Jahrzehnt der LDCs (2001-2010) zur Halbzeit der Dekade zu überprüfen.
Die jährliche Generaldebatte, bei der üblicherweise Dutzende Staats- und Regierungschefs sowie Minister Erklärungen abgeben, wird am Dienstag, den 19. September beginnen und neun Tage dauern. Die 61. Generalversammlung wird sich neben anderen Fragen auf ihrer Tagesordnung auch mit der Weiterverfolgung der Beschlüsse des Weltgipfels 2005 befassen. Zu den wichtigsten Themen dieser Tagung gehören:
Forum für multilaterale Verhandlungen
Die Generalversammlung wurde 1945 mit der Annahme der Charta der Vereinten Nationen geschaffen. Sie ist das wichtigste Beratungs- und politische Entscheidungsorgan der Vereinten Nationen und ihr repräsentativstes Gremium. Alle 192 Mitgliedstaaten sind in der Generalversammlung vertreten, die ein Forum zur multilateralen Erörterung aller in die Zuständigkeit der Charta fallenden internationalen Fragen und Angelegenheiten bildet. Die Generalversammlung tritt einmal jährlich von September bis Dezember zu ihrer ordentlichen Jahrestagung zusammen, danach bei Bedarf.
Aufgaben und Befugnisse der Generalversammlung
Die Aufgaben und Befugnisse der Generalversammlung sind in der Charta der Vereinten Nationen festgelegt. Die Generalversammlung kann:
Aufgrund der im November 1950 verabschiedeten Resolution "Vereinigung für den Frieden" [377 (V)] kann die Generalversammlung auch dann tätig werden, wenn der Sicherheitsrat aufgrund einer negativen Stimme eines ständigen Ratsmitglieds (Veto) nicht in der Lage ist, einen Beschluss zu fassen, falls es dabei um eine Bedrohung oder einen Bruch des Friedens, oder um eine Angriffshandlung geht. Die Generalversammlung kann dann diese Angelegenheit unverzüglich beraten und den Mitgliedstaaten kollektive Maßnahmen zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit empfehlen (siehe auch "Sondertagungen und Sondernotstandstagungen" weiter unten).
Die Generalversammlung kann zwar nur unverbindliche Empfehlungen über internationale Fragen in ihrem Zuständigkeitsbereich abgeben, aber sie hat nichtsdestotrotz in vielen Fällen politische, wirtschaftliche, humanitäre, soziale und rechtliche Initiativen ergriffen, die maßgeblichen Einfluss auf die Lebensumstände von Millionen Menschen in allen Teilen der Welt haben. Ihre im Jahr 2000 verabschiedete Millenniumserklärung - ein Meilenstein in der Geschichte der Vereinten Nationen - enthält Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zur Erreichung konkreter Ziele, die in der Erklärung für Frieden, Sicherheit und Abrüstung, sowie für die Entwicklung, die Beseitigung der Armut, den Schutz unserer gemeinsamen Umwelt, die besonderen Hilfsbedürfnisse Afrikas und die Stärkung der Vereinten Nationen formuliert wurden.
Bemühung um Konsens
Jeder Mitgliedstaat verfügt in der Generalversammlung über eine Stimme. Abstimmungen über "wichtige Fragen", wie etwa Empfehlungen zu Fragen von Frieden und Sicherheit oder die Wahl der Mitglieder des Sicherheitsrats, erfordern eine Zweidrittelmehrheit der Mitgliedstaaten. Über andere Fragen kann mit einfacher Stimmenmehrheit entschieden werden.
In letzter Zeit bemühte man sich immer öfter darum, weniger formelle Abstimmungen durchzuführen und eher einen Konsens zwischen den Mitgliedstaaten zu erzielen, um mehr Unterstützung für die Beschlüsse der Generalversammlung zu gewinnen. Bei diesem Verfahren konsultiert der Präsident die Delegationen und kann, wenn er entsprechendes Einvernehmen mit ihnen erzielt, vorschlagen, eine Resolution ohne Abstimmung anzunehmen.
Umsetzung der Beschlüsse des Weltgipfels 2005
Fünf Jahre nach dem Millenniumsgipfel des Jahres 2000 trafen im September 2005 Staats- und Regierungschefs in Rekordzahl zu einem dreitägigen Gipfel am Sitz der Vereinten Nationen zusammen, um die bisherigen Fortschritte bei der Umsetzung der Millenniumserklärung zu überprüfen und das weitere Vorgehen in den vier Kernbereichen: Entwicklung, Frieden und kollektive Sicherheit, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, sowie Stärkung der Vereinten Nationen zu beraten. Am 16. September 2005 verabschiedete die Generalversammlung ein bahnbrechendes Abschlussdokument des Weltgipfels 2005, das für jeden der vier Bereiche entscheidende Schritte vorsieht und eine Reihe von Umsetzungsmaßnahmen fordert. Im Verlauf ihrer sechzigsten Tagung hat die Generalversammlung zu zahlreichen Mandaten, die im Abschlussdokument vorgesehen sind, konkrete Beschlüsse gefasst; u.a. setzte sie die neue Kommission für Friedenskonsolidierung und den neuen Menschenrechtsrat ein. Weitere Mandate, die vor allem das Sekretariat der Vereinten Nationen und Managementreformen sowie die Schaffung eines institutionellen Rahmens für Umweltaktivitäten betreffen, sollen auf der diesjährigen, einundsechzigsten Tagung weiter beraten werden.
Neubelebung der Arbeit der Generalversammlung
Im Lauf der Jahre wurden verstärkte Anstrengungen unternommen, um die Arbeit der Generalversammlung zu straffen und relevanter zu machen. Auf ihrer achtundfünfzigsten Tagung wurde diese Frage besonders vordringlich behandelt. Die am 19. Dezember 2003 und 1. Juli 2004 verabschiedeten Resolutionen 58/126 und 58/316 legten konkrete Maßnahmen zur Neuordnung der Arbeit der Generalversammlung, zur Straffung ihrer Tagesordnung sowie zur Verbesserung der Arbeitsweise ihrer Hauptausschüsse fest. Die am 12. September 2005 verabschiedete Resolution 59/313 bewertete die Umsetzung dieser Mandate und fand weitere Mittel und Wege, um die Arbeit der Generalversammlung neu zu beleben; u.a. wurden dabei die Rolle und Autorität des Generalversammlungspräsidenten gestärkt. Diese Bemühungen wurden auf der sechzigsten Tagung der Generalversammlung fortgesetzt, die sich eingehend mit der Rolle der Generalversammlung bei der Wahl des Generalsekretärs der Vereinten Nationen befasste.
Informelle Zusammenkünfte der Generalversammlung
Auf ihrer zweiundfünfzigsten Tagung hat die Generalversammlung bei der Debatte über die Reform der Vereinten Nationen einen neuen Weg zur Konsensfindung eingeschlagen und diese Debatte in informellen Plenarsitzungen der Generalversammlung abgehalten. Diese Vorgangsweise wurde auch in nachfolgenden Tagungen gewählt, als es um den Millenniumsgipfel der Vereinten Nationen, die Sondertagung der Generalversammlung über HIV/Aids, die Stärkung der Vereinten Nationen und die Neubelebung der Arbeit der Generalversammlung ging. Bei den letzten Tagungen fanden solche informellen Zusammenkünfte häufiger statt. Darüber hinaus gibt es jetzt auch informelle Informationssitzungen des Präsidialausschusses, die allen Mitgliedstaaten offen stehen, sowie Podiumsdiskussionen und Sachinformationen unter dem Vorsitz des Präsidenten der Generalversammlung.
Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten der Generalversammlung, sowie der Vorsitzenden der Hauptausschüsse
Im Zuge weiterer Maßnahmen zur Neubelebung ihrer Arbeit und gemäß Regel 30 ihrer Geschäftsordnung (in der geänderten Fassung nach Resolution 56/509 vom 8. Juli 2002) wählt die Generalversammlung jetzt ihren Präsidenten, die Vizepräsidenten sowie die Vorsitzenden der Hauptausschüsse bereits Monate vor der Eröffnung der neuen Tagungen. Dies trägt maßgeblich zur weiteren Stärkung der Koordination und der Vorbereitungsarbeit unter den Hauptausschüssen sowie zwischen diesen und dem Plenum der Generalversammlung bei. In diesem Jahr wurden die Präsidentin, die Vizepräsidenten, sowie die Vorsitzenden von vier der insgesamt sechs Hauptausschüsse und andere Amtsträger der Ausschüsse am 8. Juni gewählt. Die Wahlen für die verbliebenen Ausschussvorsitzenden und Amtsträger wurden bis Mitte Juli abgeschlossen.
Präsidialausschuss
Der aus dem Präsidenten, den 21 Vizepräsidenten und den Vorsitzenden der sechs Hauptausschüsse bestehende Präsidialausschuss richtet Empfehlungen an die Generalversammlung zur Annahme ihrer Tagesordnung, zur Aufteilung der Behandlung der Tagesordnungspunkte im Plenum oder einem der Hauptausschüsse sowie zur Organisation ihrer Arbeit. Durch die frühzeitige Wahl der Präsidentin, der Vizepräsidenten und der Vorsitzenden der Hauptausschüsse für diese Tagung ist der Präsidialausschuss bereits vollständig zusammengesetzt.
Vollmachtenprüfungsausschuss
Ein von der Generalversammlung bei jeder Tagung eingesetzter Vollmachtenprüfungsausschuss berichtet der Versammlung über die Beglaubigungsschreiben der Delegierten.
Generaldebatte
Die Generalversammlung wird ihre jährliche Generaldebatte an neun Arbeitstagen in der Zeit von Dienstag, den 19. bis Freitag, den 29. September abhalten. Jeder Mitgliedstaat hat dabei Gelegenheit, seine Ansichten zu wichtigen internationalen Fragen darzulegen. Auf der einundsechzigsten Tagung wird die Generaldebatte zum zweiten Mal unter einem Generalthema stehen, das den Mitgliedstaaten vom neuen Präsidenten gemäß Generalversammlungsresolution 58/126 vorgeschlagen wird. Für dieses Jahr wurde das Thema "Umsetzung einer globalen Partnerschaft für die Entwicklung" gewählt.
Der Generalsekretär wird unmittelbar vor Beginn der Generaldebatte seinen Bericht über die Arbeit der Organisation im abgelaufenen Jahr vorlegen. Diese Praxis wurde auf der zweiundfünfzigsten Jahrestagung eingeführt.
Sechs Hauptausschüsse
Nach Abschluss der Generaldebatte wendet sich die Versammlung der eingehenden Beratung ihrer einzelnen Tagesordnungspunkte zu. Im Hinblick auf die große Anzahl von Sachthemen, mit denen sich die Generalversammlung auseinander setzt (im Vorjahr enthielt die Tagesordnung 160 Punkte), wird ein Großteil der Themen zunächst an einen der sechs Hauptausschüsse verwiesen. Dort werden die Fragen eingehend beraten und, wenn möglich, die verschiedenen Positionen der Mitgliedstaaten auf einen gemeinsamen Nenner gebracht. Danach werden die in den Hauptausschüssen erarbeiteten Resolutions- und Beschlussanträge dem Plenum der Generalversammlung zugeleitet.
Der Ausschuss für Abrüstung und internationale Sicherheit (Erster Ausschuss) befasst sich mit Abrüstungsfragen und damit zusammenhängenden Problemen der internationalen Sicherheit. Der Ausschuss für besondere politische Fragen und Entkolonisierung (Vierter Ausschuss) erörtert verschiedene politische Themen, die nicht im Ersten Ausschuss behandelt werden, sowie Entkolonisierungsfragen. Der Wirtschafts- und Finanzausschuss (Zweiter Ausschuss) ist mit Wirtschaftsfragen befasst. Im Ausschuss für soziale, humanitäre und kulturelle Angelegenheiten (Dritter Ausschuss) stehen Sozialfragen und humanitäre Probleme zur Diskussion. Der Verwaltungs- und Haushaltsausschuss (Fünfter Ausschuss) ist für administrative und Budgetfragen zuständig und der Rechtsausschuss (Sechster Ausschuss) für völkerrechtliche Fragen.
Eine Reihe von Tagesordnungspunkten, wie etwa die Palästinafrage und die Lage im Nahen Osten, werden direkt im Plenum der Generalversammlung behandelt.
Arbeitsgruppen der Generalversammlung
Die Generalversammlung hat in der Vergangenheit Arbeitsgruppen zur eingehenderen Behandlung wichtiger Themen eingesetzt, die Handlungsempfehlungen an die Versammlung richten sollen. Die Arbeitsgruppe für die Frage der ausgewogenen Vertretung und der Erhöhung der Zahl der Mitglieder im Sicherheitsrat, die von der Generalversammlung mit ihrer Resolution 48/26 vom 3. Dezember 1993 geschaffen wurde, blieb auch während der sechzigsten Tagung der Generalversammlung tätig. Mit ihrer Resolution 59/313 vom 12. September 2005 setzte die Generalversammlung eine Arbeitsgruppe für die Neubelebung der Generalversammlung ein, mit dem Auftrag, Wege zur weiteren Stärkung der Rolle, Autorität, Wirksamkeit und Effizienz der Versammlung aufzuzeigen. Beide Arbeitsgruppen dürften auch während der einundsechzigsten Tagung der Generalversammlung ihre Tätigkeit fortsetzen.
Regionale Gruppen
Im Laufe der Jahre haben sich in der Generalversammlung verschiedene informelle regionale Gruppierungen zusammengefunden, die als Instrument für Konsultationen und zur Vereinfachung von Verfahrensfragen dienen. Dabei handelt es sich um die Gruppen der afrikanischen, der asiatischen, der osteuropäischen, der lateinamerikanischen und karibischen, sowie der westeuropäischen und anderen Staaten. Das Amt des Präsidenten der Generalversammlung rotiert jedes Jahr zwischen den regionalen Gruppen. Die Präsidentin der einundsechzigsten Generalversammlung wurde aus der Gruppe der asiatischen Staaten gewählt.
Sondertagungen und Notstandssondertagungen
Neben ihren ordentlichen Jahrestagungen kann die Generalversammlung auch zu Sondertagungen oder Notstandssondertagungen zusammentreten.
Im Lauf der Jahre hat die Generalversammlung 27 Sondertagungen zu Fragen einberufen, die besondere internationale Aufmerksamkeit verlangten. Dazu zählten die Palästinafrage, die Finanzlage der Vereinten Nationen, Namibia, die Abrüstung, die internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit, die Apartheidpolitik, das Drogenproblem, Umwelt-, Bevölkerungs- und Frauenfragen, die soziale Entwicklung, das Wohn- und Siedlungswesen und HIV/Aids. Die siebenundzwanzigste Sondertagung der Generalversammlung war vom 8. bis 10. Mai 2002 den Problemen der Kinder gewidmet.
Zehn Notstandssondertagungen befassten sich mit politischen Entwicklungen, bei denen der Sicherheitsrat blockiert war, nämlich mit dem Nahen Osten (1958 und 1967), Ungarn (1956), der Suez-Krise (1956), dem Kongo (1960), Afghanistan (1980), Palästina (1980 und 1982), Namibia (1981), den besetzten arabischen Gebieten (1982) und den illegalen Maßnahmen Israels im besetzten Ost-Jerusalem sowie in den anderen Teilen des besetzten palästinensischen Territoriums (1997, 1998, 1999, 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004). Die Versammlung beschloss, ihre Zehnte Notstandssondertagung nur vorübergehend zu vertagen und ermächtigte ihren Präsidenten, die Tagung wiederaufzunehmen, falls dies von Mitgliedstaaten gewünscht wird.
Ausführung der Generalversammlungsbeschlüsse
Die Tätigkeit der Vereinten Nationen wird maßgeblich von den Beschlüssen der Generalversammlung geleitet. Für die Durchführung dieser Beschlüsse sorgen:
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