UNIC/397
5. Oktober 2001

Klimakonferenz in Marrakesch will Regelwerk für das Kyoto-Protokoll endgültig verabschieden

BONN/MARRAKESCH, 5. Oktober (UNFCCC) - Regierungsvertreter aus aller Welt werden vom 29. Oktober bis 9. November in Marrakesch zusammenkommen, um die Verfahren und Einrichtungen, die für das volle Wirksamwerden des Kyoto-Protokolls erforderlich sind, endgültig festzulegen. Dazu soll ein Paket formeller Konferenzbeschlüsse ausgehandelt werden, das auf der politischen Grundsatzvereinbarung beruht, die im Juli von Ministern und hohen Beamten in Bonn ausgearbeitet worden war. Diese Beschlüsse werden sich auch mit der verstärkten finanziellen und technischen Unterstützung der Entwicklungsländer im Rahmen der UNO-Klimakonvention befassen.

"Die Umsetzung der Bonner Vereinbarungen in ein detailliertes operationelles Regelwerk muss in Marrakesch zum Abschluss gebracht werden", betonte der Exekutivsekretär der Konvention, Michael Zammit Cutajar.

"Ein klares Verständnis der Regeln des Kyoto-Protokolls wird die Wirtschaft und andere ökonomische Akteure weiter dazu motivieren, eine auf geringem Kohlendioxidausstoß beruhende Wirtschaft der Zukunft zu schaffen. Es wird darüber hinaus den Weg zur Ratifikation des Protokolls durch die Regierungen und damit zu seinem baldigen Inkrafttreten frei machen. Marrakesch soll den Wendepunkt bringen, der eine zügige Umsetzung des Protokolls ermöglicht", erklärte Zammit Cutajar.

Nach der Erledigung der Frage der neuen Finanzmittel und Regeln können sich die Vertragsstaaten der Klimakonvention dann den politischen Themen zuwenden, die in den kommenden Jahren im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stehen werden. Dazu zählt etwa der weitverbreitete Wunsch, die Vereinigten Staaten wieder in der Prozess der Emissionsbegrenzungen einzubinden. Die im Protokoll vorgesehene zweite Periode der Emissionsreduzierung steht ebenfalls bald zur Diskussion an. Verhandlungen darüber sollten bereits im Jahr 2005 beginnen. Auch die Erweiterung der Gruppe jener Länder, für die Emissionsbegrenzungsziele festgelegt werden, gehört zu den wichtigen Themen der nächsten Jahre.

Diese breitere Perspektive dürfte auch auf dem im September des kommenden Jahres in Johannesburg stattfindenden Weltgipfel über nachhaltige Entwicklung zur Sprache kommen. Die Konferenz von Marrakesch wird auch dazu einen Beitrag leisten. Die Konferenz wird sich Außerdem mit den Auswirkungen der jüngsten wissenschaftlichen und technischen Feststellungen des Zwischenstaatlichen Beirats für Klimawandel (IPCC) auf künftige Maßnahmen gegen die globale Erwärmung befassen.

Neben der politischen Einigung in wichtigen Grundsatzfragen hat die Bonner Konferenz im Juli auch zehn Beschlussanträge fertig gestellt, die sich vor allem mit der Umsetzung der Rio-Konvention befassen. Diese Anträge sollen jetzt in Marrakesch endgültig verabschiedet werden. Drei Beschlussanträge zum Kyoto-Protokoll (zu Fragen der Anrechnung von Senken, der Flexibilitätsmechanismen und der Einhaltungskontrolle) wurden in Bonn zwar andiskutiert, aber noch nicht zum Abschluss gebracht. Zwei weitere Beschlussanträge (über politische Richtlinien und Maßnahmen, sowie über Berichterstattung und Überprüfung), die in Bonn nicht diskutiert wurden, müssen ebenfalls in Marrakesch behandelt werden. Alle 15 Beschlussanträge sollen dann Anfang November als Paket gemeinsam verabschiedet werden.

Die Konferenz von Marrakesch - die 7. Konferenz der Vertragsstaaten der Rahmenkonvention der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) - soll auch mit der Einrichtung der im Kyoto-Protokoll vorgesehenen Institutionen beginnen. Ein erster Schritt dazu wäre die Wahl des Verwaltungsrates für den "Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung" (CDM), Damit dieser möglichst rasch seine Arbeit aufnehmen kann. (Der "Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung" soll nachhaltige Entwicklung durch die Anregung von Investitionen in Projekten der Entwicklungsländer fördern, mit deren Hilfe Emissionen in diesen Ländern abgebaut Oder vermieden werden können. Für die dadurch vermiedenen Emissionen würden die

Industriestaaten im Gegenzug zu ihren Investitionen Gutschriften erhalten, die sie bei der Erreichung Ihrer eigenen Kyoto-Ziele in Anrechnung bringen können.)

Die Vereinbarung von Bonn hat die Grundlage für folgende Beschlussanträge für Marrakesch Gebracht:

Die Industriestaaten werden für einen besseren Zugang zu mehr Geldmitteln und Technologie sorgen, damit die Entwicklungsländer ihre Emissionen begrenzen und sich an den Klimawandel besser anpassen können. Gleichzeitig wollen sie die wirtschaftlichen Auswirkungen ihrer eigenen Maßnahmen zur Senkung des Treibhausgasausstoßes auf die Entwicklungsländer so gering wie möglich halten. Insbesondere soll ein Sonderfonds für Klimawandel für Anpassungsmaßnahmen, Technologietransfer und Emissionsbegrenzung im Rahmen der Rio-Konvention geschaffen werden. Ein weiterer Fonds soll den am wenigsten entwickelten Ländern bei der Umsetzung der Konvention und der Anpassung an den Klimawandel helfen. Ein unter dem Kyoto-Protokoll eingerichteter Anpassungsfonds soll konkrete Anpassungsprojekte und -programme finanzieren. Auf der Bonner Tagung gaben zahlreiche Industriestaaten im Juli auch eine Gemeinsame politische Erklärung ab, in der sie einen jährlichen Beitrag von € 450 Millionen ab dem Jahr 2005 zusagten, um den Entwicklungsländern bei der Bewältigung ihres Emissionsproblems und den erforderlichen Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel zu helfen. Es gilt jetzt, rasch ein Verfahren für die Beitragsleistungen an die verschiedenen Fonds und für deren Aufsicht zu schaffen, damit sie bald ihre Arbeit aufnehmen können.

Die Industriestaaten können sich auf ihre Kyoto-Emissionsziele jene Mengen an Kohlendioxid anrechnen lassen, die durch sogenannte "Senken" gebunden werden. Dafür anrechenbar sind u.a. Wiederaufforstungs- und Forstwirtschaftsmaßnahmen, sowie landwirtschaftliche Anbauflächen und Weideland. Für die einzelnen Länder wurden diesbezügliche Quoten festgelegt. Damit wurde erreicht, dass Senken nur für einen Bruchteil der für die Kyoto-Ziele gezählten Emissionsreduzierungen angerechnet werden können.

Für den "Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung" (CDM) können auch Projekte zur Einsparung von Energie, zur Förderung erneuerbarer Energieträger oder für "Senken" herangezogen werden. Industriestaaten sollen auf die Einbeziehung von Atomenergieanlagen in den Mechanismus verzichten.

Die drei im Kyoto-Protokoll vorgesehenen Flexibilitätsmechanismen sollen subsidiär zu den innerstaatlichen Maßnahmen zum Einsatz kommen, die als wesentliches Element der Bemühungen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen gesehen werden. Dies gilt sowohl für den CDM, als auch für das Regime des internationalen Emissionshandels, das den Industriestaaten erlaubt, Emissionsgutschriften untereinander zu kaufen und zu verkaufen, sowie für das Gemeinsame Umsetzungsprogramm, das den OECD-Ländern anrechenbare Investitionen in den Ländern mit Übergangswirtschaft ermöglicht.

Zur Überwachung der Einhaltung des Kyoto-Protokolls soll ein Kontrollausschuss eingesetzt werden, der über eine Förderungs- und eine Durchsetzungsabteilung verfügen soll. Für jede Tonne Treibhausgas, die ein Land über das gesetzte Ziel hinaus emittiert, muss dieses Land in der zweiten Durchführungsphase des Protokolls, die im Jahr 2013 beginnt, jetzt 1,3 Tonnen zusätzlich reduzieren. Weitere Einhaltungsmaßnahmen sollen nach dem Inkrafttreten des Protokolls ausgearbeitet werden.

Das Kyoto-Protokoll tritt in Kraft und wird rechtswirksam, sobald es von mindestens 55 Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention ratifiziert wurde, auf die zusammen mindestens 55% des Kohlendioxidausstoßes dieser Länder im Jahr 1990 entfielen. Bisher haben 39 Länder das Protokoll ratifiziert, darunter Rumänien als bisher einziger Industriestaat.

Die 7. Vertragsstaatenkonferenz findet in Marrakesch im Palais des Congrès statt und wird unter dem Vorsitz des marokkanischen Ministers für Raumplanung, Stadtverwaltung, Wohnbau und Umwelt, Mohamed Elyazghi, stehen, der zum Präsidenten der Konferenz designiert wurde. Der hochrangige Teil der Konferenz, an dem Minister und hohe Beamte teilnehmen werden, ist für 7. bis 9. November vorgesehen.

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HINWEIS FÜR JOURNALISTEN:

Ab sofort können sich Journalisten für die Konferenz in Marrakesch akkreditieren lassen. Die Anmeldung dazu finden Sie im Internet unter www.unfccc.int. Für weitere Informationen zur Presseakkreditierung wenden Sie sich bitte an Michel Smitall, Tel.: +49-228 815 1005; Fax: +49-228 815 1999, oder E-Mail:msmitall@unfccc.int.

Anfragen für Interviews mit UNFCCC-Exekutivsekretär Michael Zammit Cutajar richten Sie bitte an Carine Richard-Van Maele, Tel.: +41-22 917 5816. Allgemeine Informationen erhalten Sie beim Pressesprecher der Konferenz, Michael Williams, Tel.: +41-22 917 8242/244/196 oder E-Mail: mwilliams@unep.ch. Anfragen zu technischen Einrichtungen im Pressezentrum richten Sie bitte an den Medienkoordinator der Konferenz, Axel Wüstenhagen, Tel.: +49-228 815 2770; Fax: +49-228 815 2777; oder E-Mail: awuestenhagen@uno.de.