Präambel
Die folgende Vereinbarung zwischen dem Informationsdienst der Vereinten Nationen, Wien, (vertretend für die in Wien ansässigen UN-Organisationen) und dem Sicherheitsdienst der Vereinten Nationen in Wien regelt den Zugang der Medien zum Vienna International Centre (VIC). In Zeiten erhöhter Sicherheit können zusätzliche Einschränkungen gelten.
Das Ziel dieser Vereinbarung ist es, allen Medienschaffenden so viel Zugang wie möglich zu gewähren und gleichzeitig den Komplex der Vereinten Nationen zu schützen und die Sicherheit und das Wohlbefinden des Personals, Delegierten und Medienschaffenden gleichermaßen zu gewährleisten.
Während die Gewährleistung von Schutz und Sicherheit der Ausgangspunkt aller Maßnahmen bei den Vereinten Nationen ist, gilt auch, dass Medienschaffende eine wesentliche Rolle bei der Arbeit der Vereinten Nationen spielen und dass ihnen daher die Berichterstattung über die Aktivitäten der Vereinten Nationen so weit wie möglich erleichtert werden muss.
Alle Medienschaffende, denen Zugang zum VIC gewährt wird, müssen sich an die geltenden Richtlinien halten, einschließlich des Verhaltenskodexes der Vereinten Nationen zur Verhinderung von Belästigung, einschließlich sexueller Belästigung, bei Veranstaltungen des UN-Systems. Von ihnen wird erwartet, dass sie sich in ihrem Umgang mit anderen Mitgliedern des UN-Pressekorps, UN-Personal und Delegierten professionell verhalten. Medienschaffende müssen die Würde, die Privatsphäre und die Integrität aller Personen gebührend respektieren.
Wenn unerwartete Umstände eintreten, gilt es, Konfrontationen zu vermeiden, Höflichkeit zu wahren und die schnellste, sicherste und akzeptabelste Lösung zu finden.
Medienschaffende, denen Zugang zu den Vereinten Nationen (Wien) gewährt wird, müssen sich an die dort geltenden Regeln halten.
Die Vertragsparteien treffen sich einmal jährlich oder bei Bedarf, um die Richtlinien zu überprüfen, die bei Bedarf überarbeitet werden können und Geiste der gegenseitigen Zusammenarbeit und der Achtung beider gleichzeitigen Anforderung von Sicherheit und Zugang angewendet werden sollten.
Medienzugang zum Internationalen Zentrum Wien
Im Allgemeinen:
1. Die Medien können das VIC mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen. Alle Medienschaffende müssen das Kontrollverfahren an Tor 1 (Gate 1) durchlaufen.
2. Alle im VIC ansässigen Organisationen müssen Kamerateams und andere Medienschaffende auffordern, ihre Teilnahme an Pressebriefings und anderen Veranstaltungen mindestens 24 Stunden im Voraus anzumelden, wenn sie Presseeinladungen zu Briefings oder Konferenzen aussprechen.
3. Der Zugang zum VIC mit dem Auto ist für die Medien nicht möglich. Die UN-Sicherheitsbehörden werden Anträge in Ausnahmefällen prüfen.
4. Medientermine können von den VBOs arrangiert werden und alle Medienanfragen sollten an das Akkreditierungsbüro des Informationsdienstes Wien (UNIS) weitergeleitet werden.
5. Filmteams haben ohne vorherige Zustimmung keinen Zugang zu Räumen oder anderen Orten, dürfen ohne vorherige Zustimmung keine Gespräche aufzeichnen und sollten stets von Informations- oder Pressebeauftragten begleitet werden.
Für große Konferenzen und Tagungen:
- Für die Dauer solcher Konferenzen wird eine Sonderakkreditierung gewährt. Diese Akkreditierung wird von UNIS für einige VBOs, mit Ausnahme der IAEO, übernommen. Jede in Wien ansässige UN-Organisation soll einen Akkreditierungsschwerpunkt in ihrem Büro benennen, der als Unterstützung die Medienakkreditierung von UNIS fungiert.
- Besondere Vorkehrungen für die Medien (z. B. Filmaufnahmen für die Eröffnungen, Pools usw.) werden in einer Medienmitteilung gesondert angekündigt.
- Alle antragstellenden Büros sollten sich mit UNIS in Verbindung setzen, um zu bestätigen, dass es sich bei den akkreditierten Personen um Bona-fide-Medienschaffende handelt.
Ansässige Korrespondentinnen und Korrespondenten:
Ansässige Korrespondentinnen und Korrespondenten, die nur ein Büro im VIC nutzen, können das VIC durch Tor 1 (Gate1) und mit dem Auto durch Tor 4 (Gate 4) betreten. Alle Medienschaffende mit diesem Status werden an Tor 1 nicht kontrolliert, außer in Zeiten erhöhter Sicherheit. Personen mit Kameraausrüstung werden jedoch an den Toren 1 und 4 kontrolliert.
Drehgenehmigung im VIC
Zugang für Satelliten-Nachrichtenwagen
Anfragen für die Zufahrt von Satelliten-Nachrichtenwagen über die Feuerrampe zur Plaza bedürfen einer vorherigen Genehmigung und sollten mindestens 24 Stunden im Voraus an die zuständige Presseabteilung mit Kopie an das UNIS-Akkreditierungsbüro geschickt werden. Die Anfrage sollte den Namen des Nachrichtenwagen Fahrers, eine Handynummer und Details zum Lastwagen (Gewicht, Größe und Typ des LKWs, Autokennzeichen) enthalten.