Medienakkreditierung

Bona-fide-Medienschaffende (Printmedien, Foto, Radio, TV und Film, Nachrichtenagenturen, online-Medien und freiberufliche Journalistinnen und Journalisten), die die Voraussetzungen für eine UN-Medienakkreditierung vollständig erfüllen, können sich für das Vienna International Centre (VIC) und für alle UN-Konferenzen in Wien akkreditieren lassen.

alt text is missing

© UNIS

Akkreditierungsmöglichkeiten

Eine Jahresakkreditierung ist Medienschaffenden vorbehalten, die in Österreich oder anderen Ländern der Europäischen Union ansässig sind und für eine Bona-fide-Medienorganisation arbeiten. Medienvertreterinnen und -vertreter, die über eine bestimmte Veranstaltung oder Sitzung berichten, erhalten eine befristete Akkreditierung. Wenn Sie einen befristeten Medienpass beantragen, legen Sie bitte zwei aktuelle Nachweise Ihrer Berichterstattung über internationale Angelegenheiten vor.

Tagesakkreditierung / Veranstaltungen / Konferenzen

Bitte senden Sie eine E-Mail-Anfrage mit Angaben zu der Veranstaltung, über die Sie berichten möchten, an: press.vienna@un.org und fügen Sie zwei aktuelle Beispiele Ihrer Berichterstattung über internationale Angelegenheiten bei.

Sie können einen Ausweis für einen oder mehrere Tage oder für die Dauer der Konferenz, über die Sie berichten möchten, beantragen.

Jahresakkreditierung

Füllen Sie bitte das online-Formular entsprechend den Anweisungen aus.

Akkreditierungsausweise sind bei Neuanträgen vier Monate ab dem Ausstellungsdatum und bei Verlängerungen 12 Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig. 

Allgemeine Informationen

  • Medienausweise werden von den Vereinten Nationen kostenlos ausgestellt.

  • UNIS Wien bietet einen Arbeitsbereich für die Presse an, der sich im Vienna International Centre (VIC) im C-Gebäude, (Räume C0332-C0334) befindet.

  • Vertreterinnen und Vertreter von Publikationen im Öffentlichkeitsbereich oder von nichtstaatlichen, gemeinnützigen oder zivilgesellschaftlichen Organisationen haben keinen Anspruch auf eine Medienakkreditierung.

  • Eine Doppelakkreditierung ist nicht zulässig (zum Beispiel: Presse + Delegierte, Presse + NGO, Presse + Familienkarte).

Voraussetzungen für Anträge auf Medienakkreditierung

Folgendes muss vorgelegt werden:

Ein Auftragsschreiben auf offiziellem Briefkopf eines Medienunternehmens, unterschrieben vom/von der Herausgeber/in, der Chefredaktion oder der zuständigen Redaktion (einschließlich Kontaktinformationen). Das Schreiben sollte aktuell sein und folgendes beinhalten: a) Dauer des Auftrags und b) nachweisliche Informationen über die Reichweite des Mediums (Druckauflage, Hörfunk-/TV-Reichweite, digitales Publikum wie Website und soziale Medien).

Bitte richten Sie das Schreiben an die Abteilung: Medienakkreditierung und laden Sie es (im PDF-Format) bei der Anmeldung zusammen mit folgenden Nachweisen hoch:

  • Gescannte Kopie eines gültigen Presseausweises (national oder international)
  • Gescannte Kopie des Reisepasses/nationalen Personalausweises
  • Vertreterinnen und Vertreter von Printmedien müssen mindestens drei von ihnen geschriebenen Artikel einreichen, die innerhalb der letzten 12 Monate veröffentlicht wurden.
  • Radio- und Fernsehjournalistinnen und -journalisten müssen mindestens drei ihrer Berichte einreichen, die in den vergangenen 12 Monaten ausgestrahlt wurden.
  • Kameraleute, Toningenieure/ingeneurinnen, Produzenten/Produzentinnen und Techniker/innen können die Arbeit der Reporter/innen, denen sie ihre Dienste zur Verfügung gestellt haben, zur Unterstützung ihres Akkreditierungsantrags einreichen.
  • Fotografinnen und Fotografen müssen mindestens drei ihrer Fotos der letzten 12 Monate mit Nennung der ausstellenden Organisation einreichen.
  • Ausgefülltes Online-Akkreditierungsformular (nur bei jährlicher Akkreditierung) oder E-Mail-Anfrage an press.vienna@un.org  (bei allen anderen Akkreditierungsanfragen).

Online-Medien müssen zusätzlich zu den oben genannten Punkten folgende Anforderungen erfüllen:

  • Die Website muss zu einer anerkannten Medienorganisation gehören und über eine nachweisliche Adresse und Telefonnummer verfügen.
  • Die Website muss zu mindestens 60 Prozent aus Originalnachrichten, -kommentaren oder -analysen bestehen, einschließlich der Berichterstattung über internationale oder UN-bezogene Themen.
  • Vertreterinnen und -vertreter von online-Medien müssen sechs (6) ihrer Artikel aus den vergangenen 12 Monaten vorlegen, die auf der Website veröffentlicht wurden.
  • Die Website muss mindestens dreimal pro Woche aktualisiert werden.

Freiberufliche Journalistinnen und Journalisten, einschließlich Fotografinnen und Fotografen müssen zusätzlich Folgendes vorlegen:

  • Einen eindeutigen Nachweis, dass sie von einer bestimmten Nachrichtenorganisation oder Publikation beauftragt wurden.
  • Eine gültige Auftragsbestätigung der betreffenden Nachrichtenorganisation oder Publikation.

Unabhängige Sendeanstalten und Filmproduktionsfirmen müssen Folgendes vorlegen:

  • Schreiben einer Sendeanstalt oder eines Filmverleihs, die sich verpflichtet haben, das Projekt auszustrahlen oder zu verbreiten. Das Projekt sollte einen UN-Bezug haben.
  • Publikationen, die der Öffentlichkeitsarbeit oder der Interessenvertretung von Nichtregierungs- oder gemeinnützigen Organisationen dienen, kommen für eine Medienakkreditierung nicht in Frage.
  • Eine Doppelakkreditierung ist nicht zulässig (z. B. Presse + Delegierte/r, Presse + NGO).

Verfahren zur Abholung Ihres Ausweises

Sobald Sie eine Bestätigung per E-Mail erhalten haben, können Sie Ihren Ausweis hier abholen:

  • Jahresakkreditierungen, Konferenzakkreditierungen und Akkreditierungen, die länger als einen Tag dauern: Gehen Sie zum Sicherheitspassbüro (Security Pass Office) am Haupteingang Checkpoint 1/Gate 1. Das Sicherheitspersonal wird Ihnen einen Presseausweis mit Ihrem Foto ausstellen; Sie brauchen kein Eigenes mitzubringen;
  • Presseausweise für einen Tag: Am Sicherheitsempfang am Checkpoint 1/Gate 1 erhalten Sie einen Presseausweis für den Tageszugang.

Ein gültiger Lichtbildausweis ist unbedingt erforderlich.

Mit der Annahme eines UN-Medienausweises erklären Sie sich damit einverstanden, die Bedingungen der Medienrichtlinien der Vereinten Nationen einzuhalten:

Alle Personen, die einen UN-Medienausweis erhalten haben, erkennen an, dass sich die Vereinten Nationen das Recht vorbehalten, Medienschaffenden die Akkreditierung zu verweigern oder zu entziehen, falls deren Aktivitäten gegen die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen verstoßen oder falls sie die ihnen gewährten Privilegien missbrauchen oder die Akkreditierung unsachgemäß verwenden oder auf eine Weise handeln, die nicht mit den Grundsätzen der Organisation oder etablierten journalistischen Ethik und Standards vereinbar ist. Der UN-Geländeausweis dient dem Zweck, den Zugang zu den Räumlichkeiten der Vereinten Nationen zu ermöglichen und zu keinem anderen Zweck. Der UN-Geländeausweis ist nicht übertragbar und wird bei Missbrauch entzogen.

Bona-Fide-Medienorganisationen

Die Akkreditierung ist ausschließlich Medienschaffenden von Print-, Foto-, Radio-, Fernseh-, Film-, Nachrichtenagenturen und Online-Medien vorbehalten, die ein Bona-Fide-Medienunternehmen vertreten. Journalistinnen und Journalisten, deren Antrag nicht dem festgelegten Verfahren entspricht, wird kein Medienausweis ausgestellt.

Hinweis für Bona-fide-Medienorganisationen

Die Abteilung für Globale Kommunikation muss sich vergewissern, dass es sich bei den Personen, die eine Akkreditierung beantragen, um professionelle Medienschaffende handelt, die eine redliche Medienorganisation vertreten, die in einem von der Generalversammlung der Vereinten Nationen anerkannten Staat formell als Medienorganisation registriert ist.

Die Medienorganisation muss nachweislich über eine redaktionelle Aufsicht verfügen und eine verifizierbare Adresse und Telefonnummer haben (Postfach wird nicht akzeptiert). Eine Akkreditierung erfolgt nur nach nachweislicher Berichterstattung über internationale Angelegenheiten für die genannte Medienorganisation.

Eine Akkreditierung wird nicht für Informationsstellen oder Vertreterinnen und Vertreter von Publikationen von Nichtregierungsorganisationen gewährt.

Die Abteilung für Globale Kommunikation kann zusätzliche Unterlagen zur Beurteilung des Antrags anfordern. Die Anträge werden von Fall zu Fall geprüft, und die Entscheidungen der Abteilung für Globale Kommunikation sind endgültig. Die Abteilung für Globale Kommunikation behält sich das Recht vor, Medienschaffenden, deren Aktivitäten den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen zuwiderlaufen, oder die die gewährten Privilegien missbrauchen oder die Akkreditierung missbräuchlich verwenden oder in einer Weise handeln, die nicht mit den Grundsätzen der Organisation vereinbar ist, die Akkreditierung zu verweigern oder zu entziehen.

Erneuerung der Jahresakkreditierung

Zur Verlängerung Ihrer Jahresakkreditierung reichen Sie bitte ein neues Schreiben auf offiziellen Briefkopf des Medienunternehmens ein, unterschrieben vom/von der Herausgeber/in, der Chefredaktion oder der zuständigen Redaktion (einschließlich Kontaktinformationen). Das Schreiben sollte aktuell sein und a) die Dauer des Auftrags, b) nachprüfbare Informationen über die Reichweite der Medien (Printauflage, Radio-/Fernsehzuschauer, digitale Zielgruppen - Website, soziale Medien) enthalten.

Medienschaffende müssen mindestens drei Artikel mit Quellenangabe, drei Rundfunkberichte oder drei veröffentlichte Fotos vorlegen, aus denen hervorgeht, dass während des Akkreditierungszeitraums kontinuierlich über die Vereinten Nationen in Wien berichtet wurde. Technisches Personal können die Arbeiten der Reporter/innen einreichen, denen sie ihre Dienste zur Verfügung gestellt haben.

Richtlinien für den Zugang von Medien

Medienschaffende, die über eine gültige Presseakkreditierung verfügen und Zutritt zum Vienna International Centre (VIC) erhalten, müssen sich an die Richtlinien für den Medienzugang und die Berichterstattung halten.

TÄGLICHES PRESSEBRIEFING DES BÜROS DES SPRECHERS DES GENERALSEKRETÄRS

alt text is missing

Der Sprecher des Generalsekretärs, Stéphane Dujarric, hat sein Büro am Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York. Auf der Website des Sprechers finden Sie Einzelheiten zum Tagesablauf und zu den Dienstreisen des Generalsekretärs, Erklärungen und Bemerkungen bei Pressebegegnungen sowie Höhepunkte und Abschriften des täglichen Briefings.

Presseanfragen:

Tel: (+1-212) 963-7162

 

Das tägliche Briefing findet um 12:00 Uhr New York Ortszeit statt und ist abrufbar unter: 

UN Web TV

Vienna Calendar
alt text is missing

Tagungen und Veranstaltungen der UNO Wien

UN News App - jetzt mit neuem Design und verbesserten Funktionen

Die neueste Version kann auf IOS und Android Geräte heruntergeladen werden. Die globalen Nachrichten sind in neun Sprachen verfügbar und bieten erweiterte Funktionen wie Text-zu-Audio und Offline-Modus.

UN WEB TV
alt text is missing

Live-Berichterstattung und auf Anfrage von Sitzungen und Veranstaltungen der Vereinten Nationen.

Handbuch für JournalistInnen

alt text is missing

Fotos

alt text is missing

Filmen im VIC

alt text is missing