Bona-fide-Medienschaffende (Printmedien, Foto, Radio, TV und Film, Nachrichtenagenturen, online-Medien und freiberufliche Journalistinnen und Journalisten), die die Voraussetzungen für eine UN-Medienakkreditierung vollständig erfüllen, können sich für das Vienna International Centre (VIC) und für alle UN-Konferenzen in Wien akkreditieren lassen.
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Eine Jahresakkreditierung ist Medienschaffenden vorbehalten, die in Österreich oder anderen Ländern der Europäischen Union ansässig sind und für eine Bona-fide-Medienorganisation arbeiten. Medienvertreterinnen und -vertreter, die über eine bestimmte Veranstaltung oder Sitzung berichten, erhalten eine befristete Akkreditierung. Wenn Sie einen befristeten Medienpass beantragen, legen Sie bitte zwei aktuelle Nachweise Ihrer Berichterstattung über internationale Angelegenheiten vor.
Medienausweise werden von den Vereinten Nationen kostenlos ausgestellt.
UNIS Wien bietet einen Arbeitsbereich für die Presse an, der sich im Vienna International Centre (VIC) im C-Gebäude, (Räume C0332-C0334) befindet.
Vertreterinnen und Vertreter von Publikationen im Öffentlichkeitsbereich oder von nichtstaatlichen, gemeinnützigen oder zivilgesellschaftlichen Organisationen haben keinen Anspruch auf eine Medienakkreditierung.
Eine Doppelakkreditierung ist nicht zulässig (zum Beispiel: Presse + Delegierte, Presse + NGO, Presse + Familienkarte).
Folgendes muss vorgelegt werden:
Ein Auftragsschreiben auf offiziellem Briefkopf eines Medienunternehmens, unterschrieben vom/von der Herausgeber/in, der Chefredaktion oder der zuständigen Redaktion (einschließlich Kontaktinformationen). Das Schreiben sollte aktuell sein und folgendes beinhalten: a) Dauer des Auftrags und b) nachweisliche Informationen über die Reichweite des Mediums (Druckauflage, Hörfunk-/TV-Reichweite, digitales Publikum wie Website und soziale Medien).
Bitte richten Sie das Schreiben an die Abteilung: Medienakkreditierung und laden Sie es (im PDF-Format) bei der Anmeldung zusammen mit folgenden Nachweisen hoch:
Online-Medien müssen zusätzlich zu den oben genannten Punkten folgende Anforderungen erfüllen:
Freiberufliche Journalistinnen und Journalisten, einschließlich Fotografinnen und Fotografen müssen zusätzlich Folgendes vorlegen:
Unabhängige Sendeanstalten und Filmproduktionsfirmen müssen Folgendes vorlegen:
Sobald Sie eine Bestätigung per E-Mail erhalten haben, können Sie Ihren Ausweis hier abholen:
Ein gültiger Lichtbildausweis ist unbedingt erforderlich.
Mit der Annahme eines UN-Medienausweises erklären Sie sich damit einverstanden, die Bedingungen der Medienrichtlinien der Vereinten Nationen einzuhalten:
Alle Personen, die einen UN-Medienausweis erhalten haben, erkennen an, dass sich die Vereinten Nationen das Recht vorbehalten, Medienschaffenden die Akkreditierung zu verweigern oder zu entziehen, falls deren Aktivitäten gegen die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen verstoßen oder falls sie die ihnen gewährten Privilegien missbrauchen oder die Akkreditierung unsachgemäß verwenden oder auf eine Weise handeln, die nicht mit den Grundsätzen der Organisation oder etablierten journalistischen Ethik und Standards vereinbar ist. Der UN-Geländeausweis dient dem Zweck, den Zugang zu den Räumlichkeiten der Vereinten Nationen zu ermöglichen und zu keinem anderen Zweck. Der UN-Geländeausweis ist nicht übertragbar und wird bei Missbrauch entzogen.
Die Akkreditierung ist ausschließlich Medienschaffenden von Print-, Foto-, Radio-, Fernseh-, Film-, Nachrichtenagenturen und Online-Medien vorbehalten, die ein Bona-Fide-Medienunternehmen vertreten. Journalistinnen und Journalisten, deren Antrag nicht dem festgelegten Verfahren entspricht, wird kein Medienausweis ausgestellt.
Hinweis für Bona-fide-Medienorganisationen
Die Abteilung für Globale Kommunikation muss sich vergewissern, dass es sich bei den Personen, die eine Akkreditierung beantragen, um professionelle Medienschaffende handelt, die eine redliche Medienorganisation vertreten, die in einem von der Generalversammlung der Vereinten Nationen anerkannten Staat formell als Medienorganisation registriert ist.
Die Medienorganisation muss nachweislich über eine redaktionelle Aufsicht verfügen und eine verifizierbare Adresse und Telefonnummer haben (Postfach wird nicht akzeptiert). Eine Akkreditierung erfolgt nur nach nachweislicher Berichterstattung über internationale Angelegenheiten für die genannte Medienorganisation.
Eine Akkreditierung wird nicht für Informationsstellen oder Vertreterinnen und Vertreter von Publikationen von Nichtregierungsorganisationen gewährt.
Die Abteilung für Globale Kommunikation kann zusätzliche Unterlagen zur Beurteilung des Antrags anfordern. Die Anträge werden von Fall zu Fall geprüft, und die Entscheidungen der Abteilung für Globale Kommunikation sind endgültig. Die Abteilung für Globale Kommunikation behält sich das Recht vor, Medienschaffenden, deren Aktivitäten den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen zuwiderlaufen, oder die die gewährten Privilegien missbrauchen oder die Akkreditierung missbräuchlich verwenden oder in einer Weise handeln, die nicht mit den Grundsätzen der Organisation vereinbar ist, die Akkreditierung zu verweigern oder zu entziehen.
Zur Verlängerung Ihrer Jahresakkreditierung reichen Sie bitte ein neues Schreiben auf offiziellen Briefkopf des Medienunternehmens ein, unterschrieben vom/von der Herausgeber/in, der Chefredaktion oder der zuständigen Redaktion (einschließlich Kontaktinformationen). Das Schreiben sollte aktuell sein und a) die Dauer des Auftrags, b) nachprüfbare Informationen über die Reichweite der Medien (Printauflage, Radio-/Fernsehzuschauer, digitale Zielgruppen - Website, soziale Medien) enthalten.
Medienschaffende müssen mindestens drei Artikel mit Quellenangabe, drei Rundfunkberichte oder drei veröffentlichte Fotos vorlegen, aus denen hervorgeht, dass während des Akkreditierungszeitraums kontinuierlich über die Vereinten Nationen in Wien berichtet wurde. Technisches Personal können die Arbeiten der Reporter/innen einreichen, denen sie ihre Dienste zur Verfügung gestellt haben.
Medienschaffende, die über eine gültige Presseakkreditierung verfügen und Zutritt zum Vienna International Centre (VIC) erhalten, müssen sich an die Richtlinien für den Medienzugang und die Berichterstattung halten.