UNIC/416
13. November 2001

Regierungen bereit zur Ratifizierung des Kyoto-Protokolls

MARRAKESCH, 10. November (UNFCCC) - Die Vertragsstaaten des UNO-Rahmenübereinkommens über Klimawandel (UNFCCC) haben sich auf alle operationellen Durchführungsbestimmungen für das Kyoto-Protokoll geeinigt und damit den Weg zur breitest möglichen Ratifikation durch die Regierungen und das baldige Inkrafttreten des Protokolls geebnet.

"Nach mehrjährigen harten Verhandlungen wurden jetzt die erforderlichen Einrichtungen und detaillierten Durchführungsverfahren des Kyoto-Protokolls festgelegt. Der nächste Schritt wird nun darin bestehen, die Wirksamkeit dieser Bestimmungen für die Überwachung der Einhaltung der 5%igen Senkung des Treibhausgasausstoßes durch die Industriestaaten im nächsten Jahrzehnt zu prüfen", erklärte der Exekutivsekretär der Konvention, Michael Zammit Cutajar, der nach zehn Jahren in diesem Amt zum Jahresende diese Funktion niederlegen wird.

"Wir haben auch wichtige Fortschritte zur Verstärkung der finanziellen und technischen Unterstützung der Entwicklungsländer gemacht, mit deren Hilfe sich diese Länder auf eine nachhaltige Energieversorgung in der Zukunft vorbereiten können. Die Ergebnisse von Marrakesch senden ein klares Signal an die Wirtschaft, die Lokalverwaltungen und die allgemeine Öffentlichkeit, dass klimafreundliche Produkte, Dienstleistungen und Aktivitäten von den Konsumenten wie von der staatlichen Politik angenommen und gewürdigt werden", betonte Zammit Cutajar.

Die Konferenz verabschiedete auch eine Ministererklärung von Marrakesch zu dem im kommenden September in Johannesburg stattfindenden Weltgipfel über nachhaltige Entwicklung. Die Erklärung unterstreicht den Beitrag, den Maßnahmen gegen den Klimawandel für die nachhaltige Entwicklung leisten können und fordert die Schaffung entsprechender Kapazitäten, technologische Innovationen und verstärkte Zusammenarbeit mit den Konventionen über Artenvielfalt und Wüstenbildung.

Das fertiggestellte Regelwerk für das Kyoto-Protokoll legt fest, wie Emissionen und Emissionsreduktionen gemessen werden sollen, bis zu welchem Ausmaß die Absorption von Kohlendioxid durch sogenannte "Senken" auf die festgelegten Reduktionsziele angerechnet werden können, wie die Mechanismen der gemeinsamen Durchführung und des Emissionshandels funktionieren sollen und welche Regeln für die Gewährleistung der Einhaltung der eingegangenen Reduktionsverpflichtungen gelten werden.

Der Übergang zu einem nunmehr operationellen Kyoto-Regime wurde auch durch die Wahl der 15 Mitglieder des Verwaltungsrates des Mechanismus für umweltfreundliche Entwicklung (CDM) verdeutlicht. Damit wurde gewährleistet, dass dieses Verfahren unverzüglich seine Arbeit aufnehmen kann. Es soll durch Investitionsprojekte, die Treibhausgasemissionen senken oder vermeiden sollen, in den Entwicklungsländern nachhaltige Entwicklung fördern. Industriestaaten, die diese Investitionen tätigen, können dann ihrerseits die solcherart vermiedenen Emissionen auf ihre eigenen, in Kyoto festgelegten Emissionssenkungsziele anrechnen.

Das Kyoto-Protokoll von 1997 tritt in Kraft und wird rechtswirksam, sobald es von mindestens 55 Vertragsstaaten der Konvention ratifiziert wurde. Darunter müssen sich allerdings Industriestaaten befinden, auf die im Jahr 1990 mindestens 55% des weltweiten Kohlendioxidausstoßes dieser Ländergruppe entfielen. Bisher wurde das Protokoll von 40 Staaten ratifiziert, darunter von einem Industriestaat (Rumänien). Zahlreiche Regierungen haben sich dafür ausgesprochen, dass das Kyoto-Protokoll im Jahr 2002 in Kraft treten soll.

An der 7. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention in Marrakesch waren 171 Regierungen vertreten. Insgesamt zählte die Konferenz rund 4.500 Teilnehmer. Die 8. Vertragsstaatenkonferenz wird vom 23. Oktober - 1. November 2002 stattfinden. Indien hat sich dafür als Gastgeber angeboten.

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HINWEIS FÜR JOURNALISTEN: Für Interviews mit UNFCCC-Exekutivsekretär Zammit Cutajar wenden Sie sich bitte an Carine Richard-Van Maele, Tel: +41-22-9175816. Allgemeine Anfragen zu den Verhandlungen richten Sie bitte an Michael Williams, Tel: +41-22-9178241/244/196, E-Mail: mwilliams@unep.ch. Fernseh-Aufzeichnungen von der Konferenz, sowie offizielle Dokumente und weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.unfccc.int