UNIS/INF/234
7. September 2007

Hintergrundinformation Nr.3

62. UNO-GENERALVERSAMMLUNG

Generalversammlung eröffnet 62. Jahrestagung am 18. September 2007

Wien, 7. September 2007 (UNO-Informationsdienst) -- Die Generalversammlung der Vereinten Nationen wird am 18. September ihre zweiundsechzigste ordentliche Jahrestagung am Sitz der Organisation in New York eröffnen. Die jährliche Generaldebatte, in der üblicherweise Dutzende Staats- und Regierungschefs sowie zahlreiche Minister ihre Erklärungen abgeben, beginnt am Dienstag, den 25. September 2007.

Im Verlauf der Tagung, die bis Mitte September 2008 dauern wird, finden mehrere größere Ereignisse statt: Am 24. September steht ein vom Generalsekretär organisiertes Treffen zum Thema "Die Zukunft liegt in unserer Hand: Wie die Staatsführung der Herausforderung des Klimawandels begegnet" auf dem Programm. Im Anschluss an die Generaldebatte ist am 4./5. Oktober ein hochrangiger Dialog über interreligiöse und interkulturelle Verständigung und Zusammenarbeit im Dienste des Friedens vorgesehen. Am 22./23. Oktober folgt ein hochrangiger Dialog über Entwicklungsfinanzierung und am 11./12. Dezember ist eine hochrangige Plenargedenksitzung der Umsetzung der Ergebnisse der 27. Sondertagung über Kinder gewidmet.

Zu den wichtigsten Themen der diesjährigen Generalversammlungstagung zählen:

Außerdem wird sich die Generalversammlung mit der Sicherheitsratsreform, der Kohärenz des UNO-Systems, der Revitalisierung der Arbeit der Generalversammlung, der nachhaltigen Entwicklung und dem HIV/Aids-Problem befassen.

Forum für multilaterale Verhandlungen

Die Generalversammlung wurde im Jahr 1945 mit der Annahme der Charta der Vereinten Nationen geschaffen; sie nimmt eine zentrale Position als wichtigstes Beratungs- und politisches Entscheidungsorgan der Vereinten Nationen ein und ist ihr repräsentativstes Organ. Alle 192 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sind in der Generalversammlung vertreten. Sie ist ein Forum für die multilaterale Diskussion zahlreicher internationaler Fragen, die in den Zuständigkeitsbereich der Charta fallen. Sie spielt auch eine entscheidende Rolle bei der Normsetzung und der Kodifizierung des Völkerrechts. Die Versammlung tritt einmal jährlich von September bis Dezember zu ihrer ordentlichen Jahrestagung zusammen, danach bei Bedarf.

Aufgaben und Befugnisse der Generalversammlung

Die Aufgaben und Befugnisse der Generalversammlung sind in der Charta der Vereinten Nationen festgelegt. Die Generalversammlung kann:

Aufgrund der im November 1950 verabschiedeten Entschließung "Vereinigung für den Frieden" [Resolution 377 (V)] kann die Generalversammlung auch dann tätig werden, wenn der Sicherheitsrat aufgrund einer negativen Stimme eines ständigen Ratsmitglieds (Veto) nicht in der Lage ist, einen Beschluss zu fassen und es sich dabei um eine Bedrohung oder einen Bruch des Friedens, oder um eine Angriffshandlung handelt. Die Generalversammlung kann in diesem Fall die Angelegenheit unverzüglich beraten und den Mitgliedstaaten kollektive Maßnahmen zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit empfehlen (siehe auch "Sondertagungen und Sondernotstandstagungen" weiter unten).

Die Generalversammlung kann zwar nur unverbindliche Empfehlungen über internationale Fragen in ihrem Zuständigkeitsbereich abgeben, aber sie hat trotzdem in vielen Fällen politische, wirtschaftliche, humanitäre, soziale und rechtliche Initiativen ergriffen, die maßgeblichen Einfluss auf die Lebensumstände von Millionen Menschen in allen Teilen der Welt hatten. Ihre im Jahr 2000 verabschiedete Millenniumserklärung - ein Meilenstein in der Geschichte der Vereinten Nationen - enthält Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zur Erreichung konkreter Ziele für Frieden, Sicherheit und Abrüstung, Entwicklung und die Beseitigung der Armut, den Schutz unserer gemeinsamen Umwelt, die besonderen Hilfsbedürfnisse Afrikas und die Stärkung der Vereinten Nationen.

Bemühung um Konsens

Jeder Mitgliedstaat verfügt in der Generalversammlung über eine Stimme. Abstimmungen über bestimmte "wichtige Fragen", wie etwa Empfehlungen über Frieden und Sicherheit oder die Wahl der Mitglieder des Sicherheitsrats, erfordern eine Zweidrittelmehrheit der Mitgliedstaaten. Über andere Fragen kann mit einfacher Stimmenmehrheit entschieden werden.

In letzter Zeit bemühte man sich zunehemende um einen Konsens zwischen den Mitgliedstaaten in einzelnen Fragen, anstelle formeller Abstimmungen, um auf diese Weise mehr Unterstützung für die Beschlüsse der Generalversammlung zu gewinnen. Der Präsident kann - nach entsprechenden Konsultationen mit den Delegationen und, wenn diese zu einem Einvernehmen führen - vorschlagen, eine Resolution ohne Abstimmung anzunehmen.

Umsetzung der Beschlüsse des Weltgipfels 2005

Aufgrund der Millenniumserklärung und des bahnbrechenden Abschlussdokuments des Weltgipfels 2005 hat die Generalversammlung zwei neue Hilfsorgane eingerichtet: eine Kommission für Friedenskonsolidierung und einen Menschenrechtsrat. Außerdem hat die Versammlung eine Anti-Terrorismus-Strategie angenommen und zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschafts- und Sozialrates und zur Reform des Sekretariats ergriffen. Die Beratungen über weitere Fragen, wie die Umsetzung der Anti-Terrorismus-Strategie, die Verbesserung der systemweiten Kohärenz und die Schaffung eines institutionellen Rahmens für Umweltaktivitäten, sowie Verwaltungs- und Sekretariatsreformen werden auf der zweiundsechzigsten Tagung der Generalversammlung fortgesetzt.

Revitalisierung der Arbeit der Generalversammlung

Im Lauf der Jahre hat sich die Generalversammlung kontinuierlich bemüht, ihre Arbeit zu straffen und relevanter zu machen. Auf ihrer achtundfünfzigsten Tagung wurde diese Frage besonders vordringlich behandelt und die Beratungen darüber wurden in den darauffolgenden Tagungen fortgesetzt. Dabei geht es um die Straffung der Tagesordnung der Versammlung, die Verbesserung der Arbeitsweise ihrer Hauptausschüsse, die Stärkung der Rolle des Präsidialausschusses und des Präsidenten der Versammlung, sowie ihre Rolle bei der Wahl des Generalsekretärs.

Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten der Generalversammlung, sowie der Vorsitzenden der Hauptausschüsse

Im Zuge der laufenden Revitalisierung ihrer Arbeit und gemäß Regel 30 ihrer Geschäftsordnung wählt die Generalversammlung den Präsidenten, die Vizepräsidenten sowie die Vorsitzenden der Hauptausschüsse jetzt bereits drei Monate vor der Eröffnung ihrer Jahrestagung. Dadurch sollen die Vorbereitungen für die Arbeit der Hauptausschüssse und die Koordination zwischen den Ausschüssen und dem Plenum verbessert werden.

Präsidialausschuss

Der aus dem Präsidenten, den 21 Vizepräsidenten und den Vorsitzenden der sechs Hauptausschüsse bestehende Präsidialausschuss richtet Empfehlungen an die Generalversammlung zur Annahme ihrer Tagesordnung, für die Aufteilung der Tagesordnungspunkte zur Behandlung im Plenum oder in einem der Hauptausschüsse sowie zur Organisation ihrer Arbeit.

Die Rolle des Präsidialausschusses wurde im Verlauf der letzten Tagungen durch die Abhaltung informeller Zusammenkünfte und Informationstreffen zu bestimmten anstehenden Themen oder zur allgemeinen Arbeit der Versammlung weiter gestärkt. An diesen Treffen können alle Mitgliedstaaten teilnehmen.

Vollmachtenprüfungsausschuss

Ein von der Generalversammlung bei jeder Tagung eingesetzter Vollmachtenprüfungsausschuss berichtet der Versammlung über die Beglaubigungsschreiben der Delegierten.

Generaldebatte

Auf der zweiundsechzigsten Tagung beginnt die Generaldebatte am Dienstag, den 25. September und dauert bis Mittwoch, den 3. Oktober. Jeder Mitgliedstaat hat dabei Gelegenheit, seine Ansichten zu wichtigen internationalen Fragen zu äußern. Die Generaldebatte steht in diesem Jahr auf Vorschlag ihres Präsidenten unter dem Generalthema "Antwort auf den Klimawandel". Die Einführung eines Generalthemas für die Generaldebatte geht auf das Jahr 2003 zurück. Damals beschloss die Generalversammlung diese Neuerung im Rahmen ihrer Bemühungen zur Stärkung der Autorität und Rolle dieses Gremiums (Resolution 58/126, Dezember 2003).

Anstelle der bisher üblichen neun Arbeitstage (wie in Resolution 57/301 vom März 2003 vorgesehen) wird die diesjährige Generaldebatte nur sieben Tage dauern, um die Abhaltung eines hochrangigen Dialogs über interreligiöse und interkulturelle Verständigung und Zusammenarbeit im Dienste des Friedens am 4./5. Oktober zu ermöglichen. Der Generalsekretär wird seinen Bericht über die Arbeit der Organisation im abgelaufenen Jahr unmittelbar vor Beginn der Generaldebatte vorlegen. Diese Praxis wurde auf der zweiundfünfzigsten Jahrestagung eingeführt.

Sechs Hauptausschüsse

Nach dem Abschluss der Generaldebatte wendet sich die Versammlung der eingehenden Beratung ihrer einzelnen Tagesordnungspunkte zu. Im Hinblick auf die große Anzahl von Sachthemen, mit denen sich die Generalversammlung auseinander setzt (im Vorjahr standen 156 Punkte auf der Tagesordnung), wird ein Großteil der Themen zunächst in einem der sechs Hauptausschüsse der Versammlung behandelt. Dort werden die Fragen eingehend beraten und, wenn möglich, die verschiedenen Positionen der Mitgliedstaaten auf einen gemeinsamen Nenner gebracht. Danach werden die in den Hauptausschüssen erarbeiteten Resolutions- und Beschlussanträge dem Plenum der Generalversammlung zugeleitet.

Der Ausschuss für Abrüstung und internationale Sicherheit (Erster Ausschuss) befaßt sich mit Abrüstungsfragen und damit zusammenhängenden Problemen der internationalen Sicherheit. Der Ausschuss für besondere politische Fragen und Entkolonisierung (Vierter Ausschuss) erörtert verschiedene politische Themen, die in keinem anderen Ausschuss oder im Plenum behandelt werden, sowie mit Entkolonisierungsfragen. Der Wirtschafts- und Finanzausschuss (Zweiter Ausschuss) ist mit Wirtschaftsfragen befaßt. Im Ausschuss für soziale, humanitäre und kulturelle Angelegenheiten (Dritter Ausschuss) stehen Sozialfragen und humanitäre Probleme zur Diskussion. Der Verwaltungs- und Haushaltsausschuss (Fünfter Ausschuss) ist für administrative und Budgetfragen zuständig und der Rechtsausschuss (Sechster Ausschuss) berät über völkerrechtliche Fragen.

Eine Reihe von Tagesordnungspunkten, wie etwa die Palästinafrage und die Lage im Nahen Osten werden direkt im Plenum der Generalversammlung behandelt.

Arbeitsgruppen der Generalversammlung

Die Generalversammlung hat immer wieder Arbeitsgruppen zur eingehenderen Behandlung wichtiger Themen eingesetzt. Sie sollen der Versammlung Empfehlungen für Maßnahmen vorlegen. Die mit Resolution 48/26 vom 3. Dezember 1993 eingesetzte Arbeitsgruppe für die Frage der ausgewogenen Vertretung und der Erhöhung der Zahl der Mitglieder im Sicherheitsrat war noch im Vorjahr weiter tätig und dürfte auch in diesem Jahr ihre Arbeit fortsetzen.

Regionale Gruppen

Im Laufe der Jahre haben sich in der Generalversammlung verschiedene informelle regionale Gruppierungen zusammengefunden, die als Instrument für Konsultationen und zur Vereinfachung von Verfahrensfragen dienen. Es sind dies die Gruppen der afrikanischen, asiatischen, osteuropäischen, lateinamerikanischen und karibischen sowie der westeuropäischen und anderen Staaten.

Sondertagungen und Notstandssondertagungen

Neben ihren ordentlichen Jahrestagungen kann die Generalversammlung auch zu Sondertagungen oder Notstandssondertagungen zusammentreten.

Bis heute hat die Generalversammlung 28 Sondertagungen zu Fragen einberufen, die besondere internationale Aufmerksamkeit verlangten. Dazu zählten die Palästinafrage, die Finanzlage der Vereinten Nationen, Namibia, die Abrüstung, die internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit, die Apartheidpolitik, das Drogenproblem, Umwelt-, Bevölkerungs- und Frauenfragen, die soziale Entwicklung, das Wohn- und Siedlungswesen und HIV/Aids. Die siebenundzwanzigste Sondertagung der Generalversammlung war vom 8. bis 10. Mai 2002 den Problemen der Kinder gewidmet.

Zehn Notstandssondertagungen befaßten sich mit politischen Entwicklungen, bei denen der Sicherheitsrat blockiert war, nämlich mit Ungarn (1956), der Suez-Krise (1956), dem Nahen Osten (1958 und 1967), dem Kongo (1960), Afghanistan (1980), Palästina (1980 und 1982), Namibia (1981), den besetzten arabischen Gebieten (1982) und den illegalen Maßnahmen Israels im besetzten Ost-Jerusalem sowie in den anderen Teilen des besetzten palästinensischen Territoriums (1997, 1998, 1999, 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2006). Die Versammlung beschloss, ihre Zehnte Notstandssondertagung nur vorübergehend zu vertagen und ermächtigte ihren Präsidenten, die Tagung wiederaufzunehmen, falls dies von Mitgliedstaaten gewünscht wird.

Ausführung der Generalversammlungsbeschlüsse

Die Tätigkeit der Vereinten Nationen wird maßgeblich von den Beschlüssen der Generalversammlung geleitet. Für die Durchführung dieser Beschlüsse sorgen:

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