UNIS/SG/2771
30. Januar 2001

  

   UNO-Generalsekretär Annan legt globalen Plan zur Entwicklungsfinanzierung vor

Vorschläge für Reform der Krisenprävention, Schließung globaler Steuerschlupflöcher, Marktzugang, sowie nationale Finanz- und Rechtsinfrastruktur

NEW YORK, 30. Januar - Um die Deckung des weltweiten Bedarfs an Entwicklungs-finanzierung geht es in einer umfassenden Analyse, die heute in New York veröffentlicht wurde. Der Bericht der Vereinten Nationen ist in Rücksprache mit den führenden internationalen Handels-, Finanz- und Entwicklungsorganisationen ausgearbeitet worden.

Generalsekretär Kofi Annan bringt darin seine Sorge zum Ausdruck, dass die Umsetzung der weltweit gebilligten Pläne zur Reduzierung von Armut, Unwissenheit und Krankheit scheitern könnte, falls die dafür erforderlichen Finanzmittel - sowohl marktorientierte Investitionen als auch öffentliche Gelder - nicht in ausreichendem Maße oder nicht dort, wo sie am meisten gebraucht werden, verfügbar sind.

Davon ausgehend befasst sich der Bericht mit einer Vielzahl von Problemen: Auslandsverschuldung und Währungskrisen, Rückgang der ausländischen Hilfe, Volatilität der internationalen Rohstoffpreise, Beschränkungen des Zugangs zu den Märkten der Industriestaaten für sensible Produkte (wie Textilien und landwirtschaftliche Erzeugnisse), schwache Finanzsysteme, globale Steuervermeidung, unzulänglicher Zugang der Armen und der Frauen zu Finanzdienst-leistungen, sowie Lücken in der Wirtschaftsführung auf nationaler und globaler Ebene.

Der Bericht empfiehlt neue Formen der internationalen Zusammenarbeit und neue Verfahren zur Förderung deren Umsetzung durch einen breiteren öffentlichen Dialog auf nationaler und internationaler Ebene. Er regt neue Wege im Umgang mit der Verschuldung in Krisensituationen, zur Stärkung der Zusammenarbeit in Steuerfragen, zur Verbesserung der Effizienz der Entwicklungshilfe und zur Ausarbeitung geeigneter Finanzregeln für Industriestaaten wie für Entwicklungsländer an. Der Bericht fordert durchgreifende Maßnahmen zur Stärkung der finanziellen und rechtlichen Institutionen, sowie zur Bekämpfung von Korruption und zur Verbesserung der Transparenz in den fortgeschritteneren Volkswirtschaften wie in den Entwicklungsländern bei den Bemühungen um einen verstärkten Zugang zu den Finanzmärkten und zur Entwicklungshilfe. Der Bericht vertritt auch die Auffassung, dass im Rahmen einer gesunden makro-ökonomischen Politik die Einführung staatlicher Kontrollen über den Kapitalverkehr eine durchaus gültige Option und verantwortungsvolle Maßnahme sein könnte, vor allem in Zeiten besonderer Volatilität.

Bei der Vorstellung des Berichtes in New York bezeichnete Untergeneralsekretär Nitin Desai das Dokument als entscheidendes Instrument für die Bemühungen der internationalen Staaten- gemeinschaft, die jetzt die Vereinten Nationen als Forum für die Erörterung eines der vordringlichsten und heiß umstrittenen Bereiche der internationalen Beziehungen verwenden wollen.

Der Bericht des Generalsekretärs geht nun an einen von der Generalversammlung eingesetzten Vorbereitungsausschuss für ein globales Treffen politischer Entscheidungsträger zur "Finanzierung der Entwicklung" (FfD), das Anfang 2002 stattfinden soll. Der Ausschuss wird vom 12. bis 23. Februar und vom 30. April bis 11. Mai am Sitz der Vereinten Nationen in New York zusammentreten. Außerdem wird das 15 Mitgliedstaaten zählende Präsidium des Ausschusses mit den Verwaltungsräten des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank, sowie mit dem Handels- und Entwicklungsausschuss der Welthandelsorganisation (WTO) zusammentreffen. Diese Organisationen sollen sich ebenfalls eingehend an den Beratungen der Vereinten Nationen beteiligen.

Die sechs Abschnitte des Berichts folgen den von der Generalversammlung festgelegten Tages-ordnungspunkten für das FfD-Treffen: heimische Finanzmittel für die Entwicklung; internationale Privatkapitalflüsse; Welthandel; internationale Entwicklungszusammenarbeit; Schuldenerlass; und systemische Fragen (wie Reform der Finanzarchitektur, gute Lenkung und die Rolle der Vereinten Nationen).

Die Generalversammlung hat die Privatwirtschaft, die Organisationen der Zivilgesellschaft sowie den Internationalen Währungsfonds, die Weltbank und die Welthandelsorganisation aufgefordert, sich voll in den FfD-Prozess einzubringen. Auch andere internationale Organisationen haben ihren Beitrag zu diesem Prozess geleistet, wie die regionalen Entwicklungsbanken, die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und das Finanzstabilitätsforum. Das UNO-Sekretariat übernimmt zwar die volle Verantwortung für die Empfehlungen und Schlussfolgerungen des Berichts, die genannten Organisationen wurden aber bei der Abfassung des Dokuments eingehend konsultiert. Wichtige Beiträge kamen auch von der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCTAD), dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) und den fünf regionalen Wirtschaftskommissionen, die ihrerseits Konsultationen in Addis Abeba, Beirut, Bogota, Genf und Jakarta durchführten.

Ein entwicklungsfreundliches, globales Umfeld

"Die zentrale Frage der globalen Lenkung, die gestellt werden muss, ist: Gibt es genügend Raum für die Verbesserung bestehender Einrichtungen zur Normsetzung und zur Koordination der Politik, um dadurch mehr Effizienz, mehr Gerechtigkeit, mehr Verantwortlichkeit, mehr Transparenz und mehr Teilnahme zu schaffen?", fragt der Bericht. Und er beantwortet diese Frage mit einem eindeutigen ja und dem Hinweis auf die Millenniumserklärung der Staats- und Regierungschefs von Anfang September 2000, in der diese ihren Entschluss bekräftigten, "auf nationaler wie auf internationaler Ebene ein Umfeld zu schaffen, das der Entwicklung und der Beseitigung der Armut förderlich ist". Die Verwirklichung dieser Ziele, so heißt es in der Millenniumserklärung weiter, hänge unter anderem "von guter Lenkung in jedem Land und von guter Lenkung auf internationaler Ebene ab".

Während die makro-ökonomischen Instrumente weiterhin entscheidend seien, müssen zusätzliche Instrumente entwickelt werden, um Schwankungen bei Zahlungsbilanzen und Devisenreserven sowie das vom beschleunigten Tempo der Globalisierung noch verstärkte höhere Instabilitätsrisiko besser in den Griff zu bekommen. U.a. könne dabei an die Bildung fiskalischer Stabilisierungsfonds zur Neutralisierung zufälliger Ertragsteigerungen oder Wechselkurserträge gedacht werden, stellt der Generalsekretär fest (Absatz 23 des Berichts).

Alle Länder sollen die Entwicklung gut funktionierender Kapitalmärkte unterstützen, etwa durch die Schaffung eines transparenten und effizienten rechtlichen Regelwerkes, die Förderung guter Unternehmensführung, eines guten Rechnungswesens und entsprechender Rechnungskontrollen in privaten wie öffentlichen Einrichtungen oder die Förderung eines Wettbewerbsklimas, durch das Effizienz und Innovation im Bereich der Finanzdienstleistungen gestärkt werden könnte (Absatz 37).

Alle Länder sollen den Zugang zu Finanzdienstleistungen für arme und besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen erleichtern und mit einer Vielzahl zwischengeschalteter Finanzierungs-einrichtungen vor allem den kleinen Sparer und den Kleinkreditnehmer unterstützen. Auch der Zugang der Frauen zu den Finanzquellen soll verbessert werden (Absatz 41).

Den Mitgliedstaaten wird die Einberufung globaler Anhörungen empfohlen, um Fragen im Zusammenhang mit internationalen Investitionsabkommen zu erörtern. An diesem Dialog sollen Regierungen, die Privatwirtschaft und die Zivilgesellschaft teilnehmen (Absatz 51).

Besondere Aufmerksamkeit soll der vollen Integration der Textil- und Bekleidungsindustrie in die Welthandelsorganisation, dem Abbau von Handelsschranken für Agrarprodukte, der Beseitigung von

Spitzenzöllen auf Exportprodukte der Entwicklungsländer sowie der Erweiterung der GSP-Mechanismen geschenkt werden (Absatz 70).

Alle Industriestaaten sollen unverzüglich zoll- und quotenfreien Marktzugang für alle nicht im Rüstungsbereich liegenden Exporte der am wenigsten entwickelten Länder und der besonders hoch verschuldeten armen Länder gewähren und das gleiche auch für andere Entwicklungsländer überlegen (Absatz 71).

Die zuständigen internationalen Organisationen sollen dringend Maßnahmen ausarbeiten, um den Entwicklungsländern bei der Bewältigung der Rohstoffpreisschwankungen zu helfen. U.a. könne an die Errichtung einer neuen globalen Fazilität gedacht werden, mit deren Hilfe Entwicklungsländer leichteren Zugang zu Einrichtungen des Risikomanagements und zu strukturierten RohstoffFinanzierungsverfahren finden können. Dabei soll auch an die Entwicklung regionaler und nationaler Rohstoffbörsen gedacht werden (Absatz 77).

Für die Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele soll eine eigene Kampagne geschaffen werden. Innerhalb eines mit fünf Jahren befristeten Zeitrahmens soll diese Kampagne Informationen über den jeweils erreichten Umsetzungsstand sowie über dafür zur Verfügung stehende Ressourcen vermitteln (Absatz 91).

Bilaterale und multilaterale Gläubiger sollen energische und rasche Anstrengungen auf dem Gebiet des Schuldenerlasses unternehmen. Insbesondere sollen dabei Schritte für eine ent-scheidende und unmittelbare Entschuldung der ärmsten Länder ergriffen werden. In Ausnahmefällen soll auch an ein Moratorium oder sogar an eine völlige Streichung der Schulden gedacht werden (Absatz 118).

Auch ein Verfahren für die gleichzeitige, faire und vollständige Behandlung aller Auslands-schulden eines Landes unter gleichzeitiger Bereitstellung der dafür erforderlichen neuen Mittel durch die internationale Gemeinschaft oder andere Gläubiger soll erörtert werden. Im Rahmen dieses Verfahrens, das unter bestimmten Bedingungen von einem bereits mit dem IMF oder anderen internationalen Finanzinstitutionen zusammenarbeitenden Land abberufen werden könnte, sollen Gläubigerbanken, Gläubiger von Schuldverschreibungen, der Pariser Club und andere bilaterale öffentliche Gläubiger mit der Regierung des Schuldnerlandes zusammentreffen (Absatz 125).

Das Finanzstabilitätsforum und andere internationale Gremien für die Beratung universeller Normen, Verhaltensregeln und Richtlinien auf dem Finanzsektor sollen bei ihrer Tätigkeit besonders darauf achten, dass ihre Verfahren partizipatorisch, überprüfbar und transparent verlaufen und niemanden ausschließen (Absatz 137).

In Zusammenarbeit mit dem IMF und anderen zuständigen internationalen Finanzeinrichtungen soll eine sorgfältige und eingehende Studie mögliche Wege für die Erweiterung der internationalen Zusammenarbeit in Steuerfragen ausloten. Dabei könne man auch an die Aufnahme eines besonderen Verhandlungsprozesses über internationale Abkommen in dieser Frage und an die Möglichkeit der Errichtung einer internationalen Organisation oder eines internationalen Forums für die Zusammenarbeit in Steuerfragen denken (Absatz 142).

Da mit der Möglichkeit mehrfacher und gleichzeitiger Finanzkrisen gerechnet werden muss, soll der IMF in Zusammenarbeit mit anderen zuständigen internationalen Einrichtungen eine Bewertung der globalen Reaktionsmöglichkeiten im Falle eines dringenden Liquiditätsbedarfes durchführen und dabei auch die Möglichkeit der temporären Zuteilung von Sonderziehungsrechten in Betracht ziehen (Absatz 159).

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Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Tim Wall, Hauptabteilung Presse und Information, Vereinten Nationen, Tel.: (+ 1-212) 963-5851; E-Mail: wallt@un.org; oder an Dalal Fassi-Fihri, Tel.: (+1-212 963-4382; E-Mail fassi-fihri@un.org. Den Bericht des Generalsekretärs finden Sie im Internet unter http://www.un.org/esa/ffd.

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