UNIS/INF/36
3. Dezember 2004

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen

Betroffene arbeiten an einer UNO-Konvention für Menschen mit Behinderungen

WIEN, 3. Dezember (UNO-Informationsdienst) -- Der „Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen“ am heutigen 3. Dezember 2004 steht unter dem Motto „nothing about us without us” --also “nichts über uns ohne uns.“ Eigeninitiatvie auf dem Weg zu einer echten Chancengleichheit in Job und Freizeit ist den Menschen mit Behinderungen also sehr wichtig.                

„Ziel des internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen ist es, diese Gruppe in vollem und gleichwertigem Umfang in das soziale Leben einzubinden“ erklärt UNO-Generalsekretär Kofi Annan. Über viele Jahre hinweg wurden Menschen mit Behinderungen ausschliesslich als „Objekte“ der Wohlfahrtspolitik gesehen -- diese Ansichten sind heute aber in einem Wandel begriffen. Menschen mit Behinderungen werden zunehmend als Menschen gesehen, die die Möglichkeit haben sollten, das volle Spektrum des politischen, gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens auskosten zu können.

600 Millionen Menschen weltweit leben mit Behinderungen verschiedenster Art, berichtet die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Achtzig Prozent davon leben in ärmeren Ländern, die den Bedürftnissen der Menschen mit Behinderungen nicht gerecht werden können.

In Österreich zählen nach verschiedenen Schätzungen, unter anderem vom Bundesministerium für soziale Sicherheit, ungefähr 10 % der Bevölkerung, also etwa 800.000 Bürger, zu den Menschen mit Behinderungen. Auch hierzulande kommt es leider oft vor, dass diese Menschen diskriminiert und auf ihre „Defizite“ reduziert werden.

Die Menschen mit Behinderungen sind wohl die besten Experten, wenn es darum geht wie bestehende Schikanen und Einschränkungen beseitigt werden können. Daher fliessen ihre Ideen und Interessen auch in besonders hohem Masse in die Ausarbeitung der Internationalen Konvention für die Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen mit ein. NGOs, die Menschen mit Behinderungen repräsentieren, arbeiten gemeinsam mit den Vereinten Nationen an einem entsprechenden Konventionstext.

Die Konvention für die Menschen mit Behinderungen wird das einzige Menschenrechts-Instrument sein, das speziell für diese und mit dieser Gruppe entworfen wurde. Unter anderem sind darin Grundsätze enthalten wie Gleichheit und Nichtdiskriminierung, Gleichheit vor dem Gesetz, persönliche Freiheit und Sicherheit, Schutz vor Folter und grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung, Leben in Unabhängigkeit, Einbindung in die Gesellschaft und Recht auf Arbeit.

Auf internationale Kooperation und den Diskurs zwischen den zukünftigen Signaturstaaten der Konvention wird ebenso Wert gelegt. Die Konvention begegnet den verschiedensten Restriktionen, die gegen Menschen mit Behinderungen gerichetet sind, zum Beispiel rechtliche Restriktionen wie das Verweigern des Wahlrechts, der Kontoeröffnung oder der Unterzeichnung von Verträgen, aber auch soziale und wirtschaftliche Restriktionen wie Diskriminierung in der Erwerbstätigkeit und inadequater Lebensstandard.

Bis 2006 soll die Konvention für die Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen fertiggestellt sein.

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