UNIS/INF/170
12. Oktober 2006
Der Friedenskonsolidierungsfonds
NEW YORK, 12. Oktober (UNO-Hauptquartier) -- Der Friedenskonsolidierungsfonds ist ein auf mehrere Jahre aufgelegter Treuhandfonds, der konzipiert wurde, um mehreren Ländern in einer Post-Konflikt-Situation gleichzeitig zu helfen. Der Fonds wird direkte und unmittelbare Eingriffe in Prozesse zur Friedenskonsolidierung unterstützen und versuchen, Finanzierungsengpässe vor allem in Bereichen zu überbrücken, für die kein anderer Finanzierungsmechanismus zur Verfügung steht. Dies können Maßnahmen zur Umsetzung eines Friedensprozesses oder Interventionen umfassen, die das Ziel haben Gefahren in Friedensprozessen zu vermindern. Die Mittelverwendung des Fonds soll einen Katalysator-Effekt erzielen, um andere dauerhaftere Unterstützungsmechanismen in die Wege zu leiten. Unterstützung durch den Fonds muss eine direkte und positive Wirkung auf die Nachhaltigkeit eines Prozesses zur Friedenskonsolidierung erzielen.
Bisher haben Geber dem Fonds bereits mehr als 140 Millionen US-Dollar zugesagt, was rund die Hälfte des geplanten Bedarfs abdeckt. Der Fonds ist auf mehrere Jahre angelegt und muss regelmäßig aufgefüllt werden, um dauerhaft auf neue Herausforderungen reagieren zu können.
Der UNO-Generalsekretär hat den Fonds auf Antrag der Generalversammlung der Vereinten Nationen eingerichtet. Bei der Gestaltung des Aufgabenbereichs des Fonds hat sich der UNO-Generalsekretär intensiv mit den Mitgliedsstaaten beraten und hat die erzielten Ergebnisse der UNO-Generalversammlung in seinem Bericht A/60/984 vorgelegt. Das Tagesgeschäft wird vom Büro zur Unterstützung der Friedenskonsolidierung beaufsichtigt, während das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) als Fondsmanager die volle Verantwortung für die Finanzverwaltung und Auszahlungen übernimmt.
Die Kommission für Friedenskonsolidierung kann ein Land, das unter seiner Beobachtung steht, als förderungsfähig im Rahmen des Fonds einstufen, was formell die Mittelzuweisung und den Zahlungsprozess einleitet. Staaten, die nicht unter der Beobachtung der Kommission stehen, können durch den UNO-Generalsekretär als förderungsfähig eingestuft werden.
Die Regierung eines betroffenen Landes und die in dem Land vertretenen Organisationen der Vereinten Nationen verständigen sich auf einen Dringlichkeitsplan mit kurzfristigen Zielen, der eine ausgewählte Anzahl entscheidender Interventionen zur Stärkung und Unterstützung des Friedensprozesses beinhaltet. Der Plan wird vom Beigeordneten Generalsekretär für Friedenskonsolidierung in Absprache mit anderen beteiligten Organisationen des UNO-Systems überprüft. Nach Prüfungsabschluss wird ein Finanzierungsrahmen für ein Land ausgegeben. Innerhalb dieses Rahmens wird die tatsächliche Entscheidungsbefugnis für Projektgenehmigungen der UNO-Stelle im betroffenen Land übergeben, die gemeinsam mit den Regierungsbehörden in Aktion tritt.
Regierungsbehörden, Nichtregierungsorganisationen, Organisationen der Vereinten Nationen und andere internationale Organisationen sind berechtigt, mittels Projektabkommen Finanzmittel vom Fonds zu erhalten. Sollte ein Land, das einen Konflikt überwunden hat, eine schnelle Finanzausstattung zur Reaktion auf unvorhersehbare und unmittelbare Bedrohungen des Friedensprozesses benötigen, gewährt der Fonds Dringlichkeitszahlungen bis zu einer Höhe von einer Million US-Dollar auf Antrag des leitenden UNO-Bediensteten im betroffenen Land.
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