UNIS/INF/217
20. Juli 2007

Hintergrundinformation

Die Vereinten Nationen und Darfur

Hintergrund

Schätzungsweise mehr als 200.000 Menschen sind getötet und mindestens zwei Millionen Menschen aus ihrer Heimat vertrieben worden, seitdem die Kämpfe zwischen den sudanesischen Regierungstruppen, den mit ihnen verbündeten Janjaweed-Milizen und anderen bewaffneten Rebellengruppen in Darfur im Jahr 2003 ausgebrochen sind. Gräueltaten, wie die Ermordung von Zivilisten, Vergewaltigungen von Frauen und Mädchen sind weit verbreitet und verlangen dringend nach entschiedenem Handeln.

Die Vereinten Nationen haben im Jahr 2003 wegen der Krise in Darfur Alarm geschlagen. Eine dauerhafte Lösung zu finden war stets von höchster Priorität für den UNO-Sicherheitsrat sowie den ehemaligen und amtierenden UNO-Generalsekretär. Neben der Suche nach einer politischen Lösung unternehmen die Vereinten Nationen und ihre Partner gegenwärtig die umfangreichsten Hilfsmaßnahmen weltweit in Darfur sowie in Flüchtlingslagern im angrenzenden Tschad und in der Zentralafrikanischen Republik. Gleichzeitig berichten Menschenrechtsexperten über Übergriffe und überwachen lokale Gerichte bei der Aburteilung von Tätern.

Unter der Schirmherrschaft der Afrikanischen Union (AU) und mit Unterstützung der Vereinten Nationen wurde am 5. Mai 2006 das Friedensabkommen über Darfur unterzeichnet. Es bestehen weiterhin intensive diplomatische und politische Bemühungen, die Nicht-Unterzeichner in den Friedensprozess einzubinden. Die Vereinten Nationen haben auch logistische und technische Unterstützung für die Beobachter der AU geleistet, die seit dem Jahr 2004 in Darfur stationiert sind. Auch wurde von der UNO das Konzept eines multidimensionalen Friedenserhaltungseinsatzes entwickelt, umgearbeitet und nun schließlich umgesetzt.

Im Einklang mit dem Beschluss der hochrangigen Beratungen in Addis Abeba vom 16. November 2006 - bei denen der ehemalige UNO-Generalsekretär, die fünf ständigen Mitglieder des UNO-Sicherheitsrats, sudanesische Regierungsvertreter, die AU, einige truppenstellende Staaten der Mission der Afrikanischen Union im Sudan (AMIS) sowie andere Staaten und Organisationen mit politischen Einfluß in der Region teilnahmen - entwarf die UNO-Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze ein dreistufiges Konzept zur Erweiterung von AMIS und Schaffung einer bisher beispiellosen hybriden Friedenstruppe der AU und der UNO. Intensive vertrauliche und öffentliche diplomatische Bemühungen des UNO-Generalsekretärs Ban Ki-moon und mehrerer Akteure der internationalen Gemeinschaft führten zur Billigung dieser Friedenstruppe durch den Sudan im Juni 2007.

Politische und diplomatische Bemühungen

Der UNO-Generalsekretär verfolgt mit höchster Priorität eine politische Beilegung der Krise in Darfur. Er arbeitete ausgiebig mit allen Beteiligten in der Region und der internationalen Gemeinschaft zusammen. Regelmäßig besprach er die Angelegenheit mit dem sudanesischen Präsidenten Omar al-Baschir, darunter in persönlichen Treffen am 29. Januar 2007 in Addis Abeba und am 28. März 2007 in Riad.

Sein im Dezember 2006 ernannter Sondergesandter für Darfur, Jan Eliasson, unternimmt intensive Pendeldiplomatie gemeinsam mit seinem Amtskollegen der AU, Salim Ahmed Salim, auf der Suche nach politischen Fortschritt. Ihre Zielsetzungen umfassen ein Ende der Gewalt, einen gefestigten Waffenstillstand, der durch Friedenssoldaten gewährleistet wird, und ein Ende der Ausgrenzung Darfurs mittels eines umfassenden Friedensabkommens, das eine Teilung der Macht und Teilhabe an den Ressourcen vorsieht.

Am 9. Juni 2007 legten die Sondergesandten ihren Plan für den Frieden in Darfur dem UNO-Sicherheitsrat vor. Er umfasst drei Schritte: im Ersten werden alle laufenden Friedensinitiativen zusammengeführt, im Zweiten unternehmen die Gesandten eine Pendeldiplomatie zwischen Khartum und den Nicht-Unterzeichnern des Friedensabkommens von 2006 und im dritten Schritt werden die Friedensverhandlungen aufgenommen, die gemäß Jan Eliasson in diesem Sommer beginnen sollen.

Der UNO-Sicherheitsrat reiste am 17. Juni nach Khartum, um sich mit Präsident al-Baschir zu treffen und eine eindeutige Zusage zu allen Elementen des Hybrideinsatzes zu erhalten. In Khartum machten die Sicherheitsratsmitglieder deutlich, dass sie eine Finanzierung des Einsatzes erst nach der Zusicherung empfehlen werden, dass die UNO die Kommando- und Kontrollstrukturen bereitstellt.

Sanktionen des UNO-Sicherheitsrats

Der UNO-Sicherheitsrat erließ am 30. Juli 2004 mit Resolution 1556 ein Waffenembargo gegen alle nichtstaatlichen Organisationen und Personen, darunter gegen die Janjaweed, die in Darfur operieren. Das Sanktionsregime wurde mit der Resolution 1591 im Jahr 2005 gestärkt, das den Geltungsbereich erweiterte und weitere Maßnahmen beinhaltete, darunter ein Reiseverbot und die Einfrierung von Konten von vier Personen - zweier Rebellenführer, eines ehemaligen Oberkommandierenden der sudanesischen Luftstreitkräfte und eines regierungsfreundlichen Milizenchefs.

Friedenserhaltung

Die Vereinten Nationen setzen ein dreiphasiges Konzept zur Unterstützung von AMIS und einer späteren robusten Friedenstruppe in Darfur um. Die Einigung auf das Konzept wurde während der hochrangigen Beratungen in Addis Abeba am 16. November 2006 erzielt und während des Treffens des Friedens- und Sicherheitsrats der AU im nigerianischen Abuja am 30. November 2006 sowie mit der Erklärung des Vorsitzenden des UNO-Sicherheitsrats vom 19. Dezember 2006 bestätigt. Die sudanesische Regierung hat nun erklärt, dass sie alle drei Phasen des Plans akzeptiert.

Das Konzept sieht eine Aufwertung der AMIS in Form eines leichten Unterstützungspakets vor gefolgt von einem schweren Unterstützungspaket und schließlich einem hybriden Einsatz der AU und der UNO. Jede Phase benötigte gesonderte Zustimmungen und Vereinbarungen zwischen der UNO, der AU und der sudanesischen Regierung. Dazu haben die Vereinten Nationen aufwändige Verhandlungen geführt, darunter über den Grad und die Art der Unterstützung, über Kommando- und Kontrollstrukturen sowie über den rechtlichen Rahmen. Dieser hybride Einsatz der AU und der UNO ist ein einzigartiges Modell für Partnerschaft bei der UNO-Friedenssicherung.

Das leichte Unterstützungspaket beinhaltet Unterstützung für die Leitungskapazität von AMIS und besteht aus 105 Stabsoffizieren, 34 Polizeiberatern und 48 Zivilkräften sowie Material und Ausrüstung. Während ein Großteil des Unterstützungspakets bis Ende Juni 2007 bereitgestellt worden ist, steht die Verlegung von gepanzerten Truppentransportern noch aus.

Das schwere Unterstützungspaket, das in der zweiten Hälfte von 2007 bereitgestellt werden soll, ist dazu konzipiert, AMIS bis zur Einrichtung des Hybrideinsatzes zu unterstützen, und umfaßt 2.250 Militär-, 721 Polizei- und 1.136 Zivilkräfte. Die dafür nötigen Kosten von 287,9 Millionen US-Dollar werden von der UNO getragen. Den Vorrang haben afrikanische Truppen. Sollte kein geeignetes afrikanisches Personal gefunden werden, wird die UNO sich darum bemühen, Personal aus anderen Ländern zu finden, das für alle Parteien akzeptabel ist.

Der hybride Einsatz der AU und der UNO wurde am 12. Juni 2007 von der sudanesischen Regierung nach intensiver diplomatischer Aktivität des UNO-Generalsekretärs und nach langen und schwierigen technischen Diskussionen zwischen der UNO, der AU und der sudanesischen Regierung gebilligt. Der Hauptauftrag des Hybrideinsatzes besteht im Schutz der Zivilbevölkerung. Der Einsatz soll ebenso zur Sicherung der humanitären Hilfe beitragen, die Umsetzung der Abkommen überwachen und bestätigen, den umfassenden politischen Prozess unterstützen, zur Förderung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit beitragen sowie über die Lage an den Grenzen zum Tschad und zur Zentralafrikanischen Republik berichten.

Die volle Einsatzstärke wird fast 20.000 Soldaten, 6.147 Polizisten und 4.860 Zivilkräfte umfassen. Damit wird die Mission eine der größten UNO-Friedenssicherungseinsätze in der bisherigen Geschichte sein. Er wird auch größer sein als der gegenwärtige Einsatz in der Demokratischen Republik Kongo. Nach der Genehmigung durch den UNO-Sicherheitsrat wird die UNO-Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze sich darum bemühen, dass Soldaten und Polizisten vorrangig aus afrikanischen Staaten stammen. Der UNO-Generalsekretär hat klar gemacht, dass das Tempo der Stationierung abhängig sein wird von der sudanesischen Regierung und der Einhaltung ihrer Verpflichtung, das dreistufige Konzept bedingungslos zu unterstützen. Das Tempo wird ebenso abhängen von der zügigen Bereitstellung von Personal und Ausrüstung durch die Mitgliedsstaaten sowie von der notwendigen Infrastruktur und der Deckung des Ressourcenbedarfs, beispielsweise Wasser, zur Versorgung der Friedenskräfte. Der UNO-Generalsekretär hat die internationale Gemeinschaft aufgefordert, die notwendigen Finanzmittel und Ressourcen für den hybriden Einsatz in Darfur zur Verfügung zu stellen. Er empfahl den UNO-Mitgliedsstaaten, die Finanzierung des Einsatzes über das veranlagte Budget der UNO zur Verfügung zu stellen.

Die Leitung des hybriden Einsatzes

Rodolphe Adada aus dem Kongo wurde zum Gemeinsamen Sonderbeauftragten der AU und der UNO für Darfur zur Leitung des hybriden Einsatzes ernannt. Er wird an den UNO-Generalsekretär und an den Vorsitzenden der AU-Kommission berichten. Der Sonderbeauftragte wird durch einen gemeinsam ernannten stellvertretenden Sonderbeauftragten unterstützt. Anweisungen an den Sonderbeauftragten erteilt der AU-Kommissar für Frieden und Sicherheit und der UNO-Untergeneralsekretär für Friedenssicherungseinsätze. Die Arbeitsweise der Truppe folgt dem zwischen der UNO und der AU abgestimmten Operationskonzept. Die Kommando- und Kontrollstrukturen der Mission stellt die UNO bereit, wie in den den Vereinbarungen von Addis Abeba und Abuja von 2006 festgelegt und im gemeinsamen Bericht über den hybriden Einsatz festgehalten. General Martin Luther Agwai aus Nigeria wurde zum Kommandeur der Einsatztruppen durch die AU in Absprache mit der UNO ernannt und wird dem Gemeinsamen Sonderbeauftragten berichten. Das selbe gilt für den Polizeikommissar sobald dieser ernannt worden ist.

Humanitäres

Die humanitären Organisationen der UNO führen die derzeit größte Hilfsaktion weltweit durch, um die etwa 4,2 Millionen Menschen zu unterstützen, die aufgrund der Krise in Darfur Hilfe benötigen. 2,1 Millionen von ihnen sind Binnenflüchtlinge innerhalb des Sudans, weitere 236.000 sind Flüchtlinge im östlichen Tschad. Mehr als 650 Millionen US-Dollar an Hilfszahlungen sind im Jahr 2007 für Darfur veranschlagt worden und mehr als 12.000 Hilfskräfte sind in der Region im Einsatz, um den Betroffenen zu helfen. Unter ihnen sind Mitarbeiter von 13 Organisationen der UNO, vom Roten Kreuz und Roten Haldbmond sowie von mehr als 80 nichtstaatlichen Organisationen (NGO).

In den vergangenen vier Jahren haben all diese humanitären Bemühungen hunderttausende Leben gerettet. Die Sterblichkeitsraten sind unter das Krisenniveau gefallen. Die allgemeine Mangelernährung konnte seit dem Höhepunkt der Krise in der Mitte des Jahres 2004 halbiert werden und nahezu drei Viertel aller Darfuris haben mittlerweile Zugang zu sauberem Trinkwasser. Dennoch werden auch weiterhin Zivilisten gewaltsam aus ihrer Heimat vertrieben - mehr als 140.000 Menschen allein in den ersten fünf Monaten dieses Jahres. Inzwischen können viele Binnenflüchtlingslager keine Neuankömmlinge mehr aufnehmen, weswegen zunehmend Spannungen auftreten.

Der humanitäre Einsatz und seine Mitarbeiter sind verstärkt zum Ziel gewaltsamer Angriffe geworden. Bis Juni 2007 wurden 69 Hilfskräfte zeitweise entführt, 37 Konvoys angegriffen oder geplündert und 61 Fahrzeuge im humanitären Einsatz geraubt. Mehrere NGOs haben sich aufgrund der Gewalttaten gegen ihre Mitarbeiter zurückgezogen.

Die Vereinten Nationen schätzen, dass mehr als eine halbe Million Menschen in Darfur von jeglicher humanitären Hilfe abgeschnitten sind. Dies ist ein Fortschritt gegenüber der Situation im Februar 2007, da damals 900.000 Menschen unerreichbar waren. Diese Entwicklung ist den gesteigerten Anstrengungen der humanitären Hilfskräfte zu verdanken, die betroffene Bevölkerungen auf innovative und oft kostenintensive Weise zu erreichen suchten und dies ohne jede Verbesserung der Sicherheitslage. Die UNO hat weiterhin Druck auf die Behörden in Khartum ausgeübt, um einen besseren humanitären Zugang und mehr Sicherheit für die Hilfskräfte zu erhalten. Das Resultat war ein gemeinsames Kommuniqué der sudanesischen Regierung und der UNO, um humanitäre Aktivitäten in Darfur auf effektive Weise zu ermöglichen und zu erleichtern.

62 % der Hilfsoperation in Darfur konnten durch Spenden finanziert werden - bis zum 15. Juni 2007 sind 396 der benötigten 652 Millionen US-Dollar zugesagt oder bereits überwiesen worden - ein Großteil davon für Lebensmittellieferungen. Andere Bereiche sind ernsthaft unterfinanziert und benötigen finanzielles Engagement. Angesichts wachsender Unsicherheit, halten die Vereinten Nationen und ihre humanitären Partner einen Kanal offen, um Millionen Menschen zu schützen und ihr Überleben zu sichern.

Menschenrechte

Im Juli 2004 hat die sudanesische Regierung dem Einsatz von Menschenrechtsbeobachtern als Teil der UNO-Mission im Sudan (UNMIS) zugestimmt, die das Friedensabkommen zwischen Nord- und Südsudan überwachen. Sie haben regelmäßig über Menschenrechtsverletzungen berichtet und den Behörden in Khartum Abhilfemaßnahmen empfohlen.

Im August 2004 hat der UNO-Generalsekretär die Hohe Menschenrechtskommissarin der UNO, Louise Arbour, und seinen Sonderberater für die Verhütung von Völkermord, Juan Mendez, nach Darfur entsandt, um die Situation vor Ort zu beurteilen und alle Seiten dazu anzuhalten, schwere Verletzungen des Menschenrechts und des internationalen humanitären Rechts zu beenden. Der Sonderberater kehrte im September 2005 nach Darfur zurück, um den Stand der Umsetzungen ihrer Empfehlungen aus dem Vorjahr zu überprüfen.

Am 7. Oktober 2004 kündigte der UNO-Generalsekretär die Einrichtung einer Untersuchungskommission an, um zu bestimmen, ob Akte von Völkermord in Darfur verübt worden sind. Im Endbericht zog die Untersuchungskommission den Schluss, dass, während die sudanesische Regierung keine Politik des Völkermords verfolgte, ihre Streitkräfte und alliierten Milizen "wahllose Angriffe ausgeführt haben, darunter die Tötung von Zivilisten, Folter, Verschwindenlassen von Personen, Zerstörung von Dörfern, Vergewaltigung und andere Formen sexueller Gewalt, Plünderungen und Vertreibungen." Die Kommission zog das Fazit, dass "internationale Straftaten wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, die in Darfur begangen worden sind, nicht weniger gravierend oder abscheulich sind als ein Völkermord." Der Bericht mahnte den UNO-Sicherheitsrat, "nicht nur gegen die Verbrecher vorzugehen, sondern auch im Namen der Opfer zu handeln."

Am 21. April 2005 ernannte die UNO-Menschenrechtskommission - die Vorgängerin des UNO-Menschenrechtsrats - einen Sonderberichterstatter über die Menschenrechtslage im Sudan. Die Sonderberichterstatterin, Sima Samar, besuchte regelmäßig den Sudan und gab mündliche und schriftliche Erklärungen gegenüber der Kommission und später dem Rat sowie dem Dritten Ausschuss der UNO-Generalversammlung ab.

Im Februar und März 2007 entsandte der Menschenrechtsrat eine Sondermission, um über die Menschenrechtslage in Darfur zu berichten. Der Rat richtete in der Folge eine Menschenrechtsexpertengruppe zur Zusammenarbeit mit der sudanesischen Regierung und der AU ein, um die Umsetzung aller Resolutionen und Empfehlungen bezüglich der Menschenrechte in Darfur sicherzustellen. Am 20. Juni wurde das Mandat der Gruppe um sechs Monate verlängert. In seinem siebten Bericht über die Menschenrechtslage im Sudan berichtete das Büro des Hohen Menschenrechtskommissars der UNO über Luftangriffe gegen Zivilisten in Darfur, die zwischen Januar und März 2007 stattfanden. Der UNO-Generalsekretär hat wiederholt die Aufmerksamkeit des UNO-Sicherheitsrats auf die fortgesetzte Gewalt in Darfur gelenkt und hat die Angriffe auf Zivilisten darunter die Luftattacken gegen Dörfer verurteilt.

Der Internationale Strafgerichtshof

Einer Empfehlung der Untersuchungskommission folgend hat der UNO-Sicherheitsrat im März 2005 in Resolution 1593 die Situation in Darfur dem Internationalen Strafgerichtshof überwiesen und den Sudan angewiesen, mit dem Gerichtshof zusammenzuarbeiten. Am 2. Mai 2007 erließ der Gerichtshof Haftbefehle wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gegen den ehemaligen sudanesischen Staatsminister des Inneren und amtierenden Staatsminister für humanitäre Angelegenheiten, Ahmad Harun, und einen Kommandant der Janjaweed, Ali Muhammad Ali Abd al-Rahman.

Umwelt

Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen berichtete am 21. Juni 2007, dass es Belege für einen langfristen regionalen Klimawandel in mehreren Teilen des Sudans gebe, der offenkundig durch einen Rückgang der Niederschläge vor allem in den Gebieten Kordofan und Darfur ist. Das Ausmaß des Klimawandels in Norddarfur übertrifft fast alles Dagewesene und seine Auswirkungen sind gemäß des Berichts der UNEP eng mit dem Konflikt in der Region verknüpft.

Zusätzlich schädigt der jahrzehntelange Konflikt im wachsenden Maß die Umwelt in mehreren Teilen des Landes. UNEP hat erklärt, dass Investitionen ins Umweltmanagement - finanziert von der internationalen Gemeinschaft und den Erlösen des Erdöl- und Erdgasexports - ein entscheidender Teil jeder Friedenskonsolidierung im Sudan sein wird.

Friedenserhaltung zwischen Nord- und Südsudan

UNMIS wurde im Frühjahr 2005 autorisiert, die Umsetzung des umfassenden Friedensabkommens zwischen der sudanesischen Regierung zusammen mit der Nationalen Kongresspartei im Norden und der sudanesischen Volksbefreiungsbewegung im Südsudan zu unterstützen. UNMIS umfasst derzeit 10.000 Soldaten und 600 Polizisten. Das gegenwärtige Mandat der Mission läuft im Oktober 2007 aus. Es wird aber davon ausgegangen, dass es bis zum Abschluss der Umsetzungphase des Friedensabkommens, dass heisst bis zum Jahr 2011, verlängert wird.

Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats

Relevante Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats sind Nr. 1590 (2005), die UNMIS einrichtet, Nr. 1556 (2004) und Nr. 1591 (2005), die Sanktionen über Darfur verhängen, Nr. 1706 (2006), die UNMIS ein Mandat für Darfur erteilt und seine Truppenstärke genehmigt sowie Nr. 1755 (2007), die das Mandat von UNMIS bis Oktober 2007 verlängert.

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