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UNIS/SGSM/1160
29. August 2021

Der Generalsekretär

Botschaft zum Internationalen Tag gegen Nuklearversuche

29. August 2021

Heute ist es dreißig Jahre her, dass das Atomwaffentestgelände Semipalatinsk in Kasachstan stillgelegt wurde, das größte Atomwaffentestgelände der Sowjetunion. Die Stilllegung dieses Geländes, auf dem mehr als 450 Nuklearversuche durchgeführt wurden, leitete das Ende des Zeit-alters uneingeschränkter Nuklearversuche ein. Bald darauf begann man damit, den Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen auszuhandeln, der fünf Jahre später angenommen wurde.

Die Nuklearversuche haben großes menschliches Leid und enorme Umweltschäden verursacht. Für die Bewohnerinnen und Bewohner der betroffenen Gebiete hatten sie entsetzliche gesundheit­liche Folgen. Viele von ihnen wurden von ihrem angestammten Land vertrieben, mit verheerenden Auswirkungen auf ihr Leben und ihre Existenzgrundlagen. Unberührte Landschaften und Ökosysteme wurden vernichtet, und es wird Jahrzehnte, wenn nicht Jahrhunderte dauern, bis sie sich erholen.

In den drei Jahrzehnten nach der Stilllegung des Geländes in Semipalatinsk hat sich nach und nach eine Norm gegen Nuklearversuche herausgebildet. Mit dem Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen werden alle Versuchsexplosionen von Kernwaffen verboten, gleichviel wo und von welchem Land sie durchgeführt werden, wodurch das nukleare Wettrüsten aufgehalten und die Entwicklung neuer Kernwaffen erheblich erschwert wird. Doch wurde das volle Potenzial des Vertrags nicht ausgeschöpft, da er trotz seiner Annahme durch nahezu alle Staaten bislang nicht in Kraft getreten ist.

Ich fordere daher die Staaten, die den Vertrag noch nicht ratifiziert haben, abermals auf, dies unverzüglich zu tun. Besondere Verantwortung kommt dabei den acht Staaten zu, von deren Ratifizierung das Inkrafttreten abhängt. Zugleich sollten alle Staaten Moratorien für nukleare Explosionen aufrechterhalten oder einführen.

Der Internationale Tag gegen Nuklearversuche lädt dazu ein, uns erneut zur Ächtung aller Nuklearversuche – durch wen und wo auch immer – zu bekennen. Für das Hinausschieben der notwendigen Schritte zur Erreichung dieses Ziels kann es keine Rechtfertigung geben.

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