1. Fürsorgepflicht

UNO-Friedenssicherungskräfte werden in außergewöhnlichen Umständen eingesetzt. Es sind oft Situationen, in denen die lokale Bevölkerung hohen Risiken ausgesetzt ist, auch nachdem ein Konflikt beendet wurde. Die Anwesenheit der Blauhelme kann das gesamte Gemeinwesen in den Gegenden, in die sie entsandt werden, stabilisieren. Sie haben eine Fürsorgepflicht und müssen die Schwachen schützen.

UNO-Militärpersonal ist vor allem dafür zuständig, ein sicheres Umfeld zu fördern. Oft müssen die Frauen und Männer ihre Fähigkeiten und Ausrüstung nutzen und bei humanitären Einsätzen Leben retten. Wenn ein Orkan wütet, wenn Fluten Häuser zum Einstürzen bringen, oder andere Katastrophen die Zivilbevölkerung gefährden, arbeiten die Blauhelme mit ihren lokalen Partnern zusammen, um zu helfen.

Bei der Erfüllung ihrer lebensrettenden Pflichten achten Friedenssicherungskräfte auf die besonderen Bedürfnisse der Menschen, denen sie dienen - seien es Flüchtlinge, die ein sicheres Leben auf der anderen Seite der Grenze suchen, oder ehemalige Kämpfer, die in die Gesellschaft zurückkehren wollen, oder Opfer von sexueller Gewalt, die noch unter dem Schmerz und der Scham des Übergriffs leiden, oder traumatisierte Kinder, die dazu gezwungen wurden, zu den Waffen zu greifen.

Ehemalige Kämpfer bei einer Demobilisierungszeremonie in Casa Banana, Mosambik.

Operation der Vereinten Nationen in Mosambik (ONUMOZ)

Casa Banana, Mosambik, 21. Mai 1994, UN Photo/S. Santimano, 78603

Ein brasilianischer Friedenssoldat bringt in Cité Soleil in Haiti ein Baby nach dem tropischen Sturm "Noel" in Sicherheit.

Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Haiti (MINUSTAH)

Port-au-Prince, Haiti, 30. Oktober 2007, UN Photo/Marco Dormino, 159933