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UNIS/INF/491
16. September 2013
NEW YORK/WIEN, 16. September 2013 (UNO-Informationsdienst) - Die UN-Generalversammlung beginnt ihre 68. Sitzungsperiode am Dienstag, 17. September um 15:00 Uhr am Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York.
Nach einwöchigen, offenen Beratungen folgt in kurzer Folge eine Reihe hochrangiger Veranstaltungen. Am Montag, 23. September wird die Generalversamlung zu einer hochrangigen Sitzung zum Thema Menschen mit Behinderungen zusammentreffen. Das Motto lautet: "The way forward: a disability-inclusive development agenda towards 2015 and beyond". Dabei liegt der Schwerpunkt auf den für dieses Thema relevanten Milleniumszielen (MDGs) und anderen international vereinbarten Zielen. (Weitere Informationen hierzu unter:
www.un.org/disabilities/default.asp?id=1590)
Die jährliche Generaldebatte, bei der Staats- und Regierunschefs zu den dringendsten internationalen Themen Stellung beziehen werden, beginnt am Dienstag, 24. September und dauert bis Dienstag, 1. Oktober.
Am Dienstag, 24. September wird am Nachmittag parallel das hochrangige politische Forum zu nachhaltiger Entwicklung abgehalten werden ( www.sustainabledevelopment.un.org/index.php?menu=1556.) Am Mittwoch, 25. September wird der Präsident der Generalversammlung ein Treffen zu den MDGs in der Zeit nach 2015 leiten. Am Donnerstag, 26. September wird die Generalversammlung ein weiteres hochrangiges Treffen zu nuklearer Abrüstung abhalten.
Nach Abschluss der Generaldebatte wird die Generalversammlung am Dienstag, 3. Oktober und Freitag, 4. Oktober einen hochrangigen Dialog zu internationaler Migration und Entwicklung führen. Dabei geht es darum, die Vorteile für Migranten und für Staaten zu erhöhen und negative Folgen zu minimieren. ( www.un.org/esa/population/meetings/HLD2013/mainhld2013.html.)
Am Montag, 7. Oktober und Dienstag, 8. Oktober wird die Generalversammlung ihren sechsten hochrangigen Dialog zur Entwicklungsfinanzierung halten. ( www.un.org/esa/ffd/index.htm.)
Das Forum für multilaterale Verhandlungen
Per Charta der UN im Jahr 1945 eingeführt, nimmt die Generalversammlung eine zentrale Position als höchstes beratschlagendes und repräsentatives Organ ein, welches die Politikgestaltung maßgeblich beeinflusst. Zusammengesetzt aus allen 193 UN-Mitgliedsstaaten bietet die Generalversammlung ein einzigartiges Forum für multilaterale Gespräche des kompletten Spektrums internationaler Angelegenheiten, die durch die Charta abgedeckt werden. Auch spielt sie eine wichtige Rolle beim Prozess der Festlegung der einheitlichen Standards und der Kodifizierung internationaler Gesetze. Die Generalversammlung trifft sich zu regelmäßigen, sehr intensiven Sitzungen jedes Jahr in der Zeit von September bis Dezember und auch noch danach, wenn der Bedarf gegeben ist.
Funktionen und Befugnisse der Generalversammlung
Gemäß der Charta der Vereinten Nationen darf die Generalversammlung:
In Übereinstimmung mit der Resolution "Vereint für den Frieden" vom 3. November 1950 (Resolution 377 (V)) kann die Generalversammlung auch handeln, wenn der Sicherheitsrat nicht reagiert, z.B. im Falle eines Vetos eines ständigen Mitgliedes, wenn die Bedrohung des Friedens, ein Friedensbruch oder ein Akt der Aggression damit gegeben wäre.
Die Generalversammlung kann sich dieser Angelegenheit sofort annehmen und den Mitgliedern kollektive Maßnahmen vorschlagen, um den internationalen Frieden und die Sicherheit zu bewahren oder wiederherzustellen. (Mehr Information im Kapitel Sondertagungen und Notstandssondertagungen)
Während die Generalversammlung im Zuge ihrer Kompetenzen nur befugt ist, nicht-bindende Empfehlungen an die Staaten bezüglich internationaler Belange zu erteilen, kann sie trotzdem Maßnahmen initiieren - politische, wirtschaftliche, humanitäre, soziale und legale - die Einfluss auf das Leben von Millionen von Menschen weltweit haben.
Die richtungweisende Millenniumserklärung, die im Jahr 2000 verabschiedet wurde und das Ergebnisdokument des Weltgipfels 2005 reflektieren die Entschlossenheit der Mitgliedsstaaten, spezifische Ziele zu erreichen und damit Frieden, Sicherheit und Abrüstung gemeinsam mit Entwicklung und Armutsreduktion, den Schutz der Menschenrechte und die Förderung der Rechtsstaatlichkeit, den Schutz unserer gemeinsamen Umwelt, die Stärkung Afrikas und der Vereinten Nationen zu gewährleisten.
Die Konsenssuche
Alle 193 Mitglieder der Generalversammlung haben eine Stimme. Wahlen finden zu spezifischen wichtigen Belangen, wie die Empfehlungen für Frieden und Sicherheit, die Wahl des Sicherheitsrates und der Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialrats und bei Budgetfragen statt, welche eine Zweidrittelmehrheit der Mitgliedsstaaten brauchen. Über andere Fragen wird per einfacher Mehrheit entschieden.
In den vergangenen Jahren wurde verstärkt versucht, einen Konsens zu finden statt die Entscheidung durch formelle Wahlgänge zu treffen, und somit die Entscheidungen der Generalversammlung zu stärken. Der Präsident kann, wenn der Konsens der Delegationen erreicht ist, den Vorschlag vorbringen, eine Resolution auch ohne formelle Wahl anzunehmen.
Revitalisierung der Arbeit der Generalversammlung
In den letzten Jahren gab es nachhaltige Bemühungen, die Arbeit der Generalversammlung zu straffen und relevanter zu machen. Auf ihrer 58. Tagung wurde diese Frage besonders vordringlich behandelt und die Beratungen darüber wurden in den darauffolgenden Tagungen fortgesetzt. Dabei geht es darum, die Tagesordnung der Generalversammlung zu straffen, die Arbeitsweise ihrer Hauptausschüsse zu verbessern, die Rolle des Präsidialausschusses und des Präsidenten der Generalversammlung zu stärken und um ihre Rolle bei der Wahl des Generalsekretärs.
Bei der 60. Versammlung wurde ein Text angenommen, der das Abhalten von informellen Debatten über aktuelle relevante Themen für die Internationale Gemeinschaft anregt - er ist der Resolution 60/286 vom 8. September 2006 beigefügt. Er wurde von einer Ad-Hoc Arbeitsgruppe zur Neubelebung der Tätigkeit der Generalversammlung erarbeitet und lädt auch den Präsidenten der Generalversammlung ein, Themen für diese informellen Debatten vorzuschlagen. Während der 64. Generalversammlung wurden schon zwei informelle interaktive Debatten einberufen - zu den Themen Abrüstung und Weltsicherheit sowie Friedenssicherungseinsätze der Vereinten Nationen.
Es wurde zur gängigen Praxis des Generalsekretärs, die Mitgliedstaaten regelmäßig in informellen Treffen der Generalversammlung über seine letzten Aktivitäten und Reisen zu informieren. Diese Treffen bieten eine gute Gelegenheit zum Austausch und werden wohl auch während der 68. Sitzungsperiode weitergeführt werden.
Wahl des Präsidenten der Generalversammlung, seines Stellvertreters und der Vorsitzenden der Hauptausschüsse
Als Ergebnis der ständigen Revision ihrer Arbeit und gemäß Regel 30 der Geschäftsordnung wählt die Generalversammlung nun den Präsidenten, Vizepräsidenten und die Vorsitzenden der Hauptausschüsse mindestens drei Monate vor Beginn der neuen Tagung, um die Koordinierung und die Vorbereitung der Arbeit in den Hauptausschüssen und zwischen den Komitees und der Plenarsitzung weiter zu stärken.
Der Präsidialausschuss
Der Präsidialausschuss setzt sich aus dem Präsidenten und seinen 21 Stellvertretern sowie den Vorsitzenden der sechs Hauptausschüsse zusammen. Er gibt Empfehlungen über die Annahme der Tagesordnung, Verteilung der Tagesordnungspunkte und der Organisation ihrer Arbeit an die Versammlung. Mehr Informationen finden Sie hier: http://www.un.org/en/ga/general/general.shtml
Vollmachtenprüfungsausschuss
Ein von der Generalversammlung zu jeder Tagung eingesetzter Vollmachtenprüfungsausschuss berichtet der Versammlung über die Beglaubigungsschreiben der Delegierten.
Generaldebatte
Die jährliche Generaldebatte bietet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, ihre Sichtweisen zu großen internationalen Themen zum Ausdruck zu bringen. In diesem Jahr beginnt sie am Dienstag, 24. September und endet am Dienstag, 1. Oktober. Der Generalsekretär wird seinen Bericht zur Arbeit der Organisation direkt vor der Generaldebatte vorstellen, eine Praxis, die in der 52. Versammlung begonnen wurde.
Das Thema der 68. Generalversammlung lautet "Die Post-2015-Entwicklungsagenda: Die Voraussetzungen schaffen", wie vom gewähltem Präsident, seiner Exzellenz John W. Ashe (Antigua und Barbuda), nach seiner Wahl am 14. Juni 2013 vorgeschlagen.
Die Praxis, ein besonderes Thema von globalem Interesse für die Debatte auszuwählen, geht zurück auf das Jahr 2003 - ein Versuch, die Autorität und Rolle der aus 193 Staaten bestehenden Institution zu stärken. (Resolution 58/126; Dezember 2003)
Die Sitzungen der Generalversammlung gehen in der Regel von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 21 Uhr.
Sechs Hauptausschüsse
Nach Abschluss der Generaldebatte wendet sich die Versammlung der eingehenden Beratung ihrer einzelnen Tagesordnungspunkte zu. Im Hinblick auf die große Anzahl von Sachthemen, mit denen sich die Generalversammlung auseinandersetzt (im Vorjahr standen 171 Punkte auf der Tagesordnung), werden die Themen zunächst in einem der sechs Hauptausschüsse der Versammlung behandelt. Dort werden die Fragen eingehend beraten und, wo dies möglich ist, die verschiedenen Positionen der Mitgliedstaaten in Form von Resolutions- und Beschlussanträgen auf einen gemeinsamen Nenner gebracht. Anschließend werden diese Anträge dem Plenum der Generalversammlung zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Die sechs Hauptausschüsse sind: Der Ausschuss für Abrüstung und internationale Sicherheit (Erster Ausschuss), der sich mit Abrüstungsfragen und damit zusammenhängenden Problemen der internationalen Sicherheit befasst. Der Wirtschafts- und Finanzausschuss (Zweiter Ausschuss) befasst sich mit Wirtschaftsfragen. Im Ausschuss für soziale, humanitäre und kulturelle Angelegenheiten (Dritter Ausschuss) stehen Sozialfragen und humanitäre Probleme zur Diskussion. Der Ausschuss für besondere politische Fragen und Entkolonialisierung (Vierter Ausschuss) erörtert verschiedene politische Themen, die in keinem anderen Ausschuss oder im Plenum behandelt werden, sowie mit Entkolonialisierungsfragen; das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA), und die Menschenrechte des palästinensischen Volkes. Der Verwaltungs- und Haushaltsausschuss (Fünfter Ausschuss) ist für administrative- und Budgetfragen zuständig und der Rechtsausschuss (Sechster Ausschuss) für völkerrechtliche Fragen. Mit zahlreichen Themen - wie z.B. der Palästinafrage und der Lage im Nahen Osten - setzt sich unmittelbar die Generalversammlung in ihren Tagungen auseinander.
Arbeitsgruppen der Generalversammlung
Die Generalversammlung hat in der Vergangenheit die Einsetzung von Arbeitsgruppen genehmigt, die sich mit wichtigen Angelegenheiten näher beschäftigen und Empfehlungen an die Versammlung für Handlungen abgegeben. Eine davon ist die Ad-Hoc Arbeitsgruppe zur Revitalisierung der Generalversammlung, die ihre Arbeit während der aktuellen Tagung fortführen könnte.
Regionale Gruppen
Im Lauf der Jahre haben sich in der Generalversammlung verschiedene informelle regionale Gruppierungen zusammengefunden, die als Instrument für Konsultationen und zur Vereinfachung von Verfahrensfragen dienen. Dies sind: die Gruppen der afrikanischen, asiatischen, osteuropäischen, lateinamerikanischen und karibischen sowie der westeuropäischen Länder und anderen Staaten.
Das Amt des Präsidenten der Generalversammlung wird im Rotationsverfahren an diese regionalen Gruppen vergeben. Der Präsident der 68. Tagung kommt aus der Gruppe der lateinamerikanischen und karibischen Staaten.
Sondertagungen und Notstandssondertagungen
Neben ihren ordentlichen Jahrestagungen kann die Generalversammlung auch zu Sondertagungen oder Notstandssondertagungen zusammentreten.
Bis heute hat die Generalversammlung 28 Sondertagungen zu Fragen einberufen, die besondere internationale Aufmerksamkeit verlangten. Dazu zählten die Palästinafrage, die Finanzlage der Vereinten Nationen, Namibia, die Abrüstung, die internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit, die Apartheidpolitik, das Drogenproblem, Umwelt-, Bevölkerungs- und Frauenfragen, die soziale Entwicklung, das Wohn- und Siedlungswesen und HIV/Aids. Die 28. Sondertagung der Generalversammlung fand am 24. Januar 2005 statt. Sie stand im Zeichen der Gedenkfeier anlässlich des 60. Jahrestages der Befreiung der Nazi-Konzentrationslager.
Zehn Notstandssondertagungen befassten sich mit politischen Entwicklungen, bei denen der Sicherheitsrat blockiert war: Ungarn (1956), Suez (1956), Naher Osten (1958 und 1967), Kongo (1960), Afghanistan (1980), Palästina (1980 und 1982), Namibia (1981), die besetzten arabischen Gebiete (1982), illegale Maßnahmen Israels im besetzten Ost- Jerusalem sowie in den anderen Teilen des besetzten palästinensischen Territoriums (1997, 1998, 1999, 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2006 und 2009).
Die Generalversammlung beschloss am 16. Januar 2009 ihre zehnte Notstandssondertagung vorübergehend zu vertagen und ermächtigte ihren Präsidenten, die Tagung wiederaufzunehmen, falls dies von Mitgliedstaaten gewünscht wird.
Weiterführung der Arbeit der Versammlung
Die Arbeit der Vereinten Nationen leitet sich großteils aus den Entscheidungen der Generalversammlung ab. Sie wird ausgeführt
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