UNIS/INF/265
6. Mai 2008

Bahnbrechendes Übereinkommen über Behindertenrechte in Kraft getreten

Wien, 6. Mai (UNO-Informationsdienst) - Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist am 3. Mai in Kraft getreten und eröffnet eine neue Ära zum Schutz der Rechte der 650 Millionen Menschen mit Behinderungen.

Das Übereinkommen, der erste neue Menschenrechtsvertrag des 21. Jahrhunderts, wurde seit dem 30. März 2007 von 127 Ländern unterzeichnet und von 25 Staaten ratifiziert. Das Übereinkommen bedurfte der Ratifizierung von 20 Ländern, um in Kraft zu treten. Jamaika war das erste Land, das das Übereinkommen ratifizierte, und mit der Ratifizierung von Ecuador am 3. April war die ausreichende Zahl an Vertragsstaaten zum Inkrafttreten erreicht worden. Gemeinsam mit dem Übereinkommen trat ein Fakultativprotokoll am 3. Mai in Kraft, dass es Einzelpersonen und Gruppen erlaubt, Antrag auf Abhilfe zu stellen.

UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon nannte das Übereinkommen "ein machtvolles Mittel, um Hindernisse, die Menschen mit Behinderungen begegnen, auszuräumen." Er sagte: "Es ist ein historischer Moment in unserem Streben nach der Verwirklichung der allgemeinen Menschenrechte und die Schaffung einer integrativen Gesellschaft für alle."

Das Übereinkommen selbst schafft keine neuen Rechte. Vielmehr zielt es darauf ab, sicherzustellen, dass die weltweit schätzungsweise 650 Millionen Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt Nutzen aus den bestehenden Rechten ziehen, die ihnen garantiert sind.

"Es wurde behauptet, dass die Menschen mit Behinderungen durch die bestehenden Menschenrechtsverträge geschützt sind, aber die Wirklichkeit sieht deutlich anders aus", erklärt Akiko Ito, die UNO-Beauftragte für Behinderungen. "Menschen mit Behinderungen haben regelmäßig Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt, in der Schule und beim Empfang öffentlicher Leistungen erlitten. Dieses Übereinkommen wird sicherstellen, dass diese Menschen nicht länger ignoriert werden."

Durch die Ratifizierung verpflichten sich die Staaten, Gesetze zu erlassen und andere Maßnahmen zu ergreifen, um Behindertenrechte zu verbessern und Gesetzgebungen, Gewohnheiten und Praktiken abzuschaffen, die Menschen mit Behinderungen diskriminieren. Das Übereinkommen, das eines der bei den Vereinten Nationen am schnellsten jemals verhandelten und in Kraft getretenen Verträge ist, genießt kräftige Unterstützung durch die UNO-Mitgliedstaaten und die globale Behindertenbewegung, die beim Vertragsentwurf behilflich war.

Um das Inkrafttreten des Übereinkommens zu begehen, werden die Vereinten Nationen in der Halle der Generalversammlung in New York am 12. Mai eine feierliche Sondertagung unter der Teilnahme von Vertretern von Regierungen, des UNO-Systems und der Zivilgesellschaft einberufen.

Eine Konferenz der Vertragsstaaten wird erwartungsgemäß in sechs Monaten zusammentreten.

* *** *

Pressekontakt:

Franck Kuwonu
UN Department of Public Information
Tel. (+1-212) 963-8264
E-mail: kuwonu@un.org