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UNIS/SGSM/1371
5. Dezember 2023

Der Generalsekretär

Botschaft zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Verbrechens des Völkermordes und ihrer Würde und der Verhütung dieses Verbrechens

9. Dezember 2023

Vor fünfundsiebzig Jahren – nach den Schrecken des Holocaust – verabschiedeten die Staaten die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes.

In der Konvention verpflichtete sich die Weltgemeinschaft erstmals darauf, dass „nie wieder“ ein Mensch den Horror des Völkermordes erleiden muss.

Leider laufen wir heute Gefahr, die bitteren Lehren der Vergangenheit zu vergessen. In unserer heutigen Welt, die von tiefer Spaltung, Misstrauen und Konflikten geprägt ist, sind wir weiterhin der ständigen Bedrohung durch dieses grausame Verbrechen ausgesetzt.

Das diesjährige Motto erinnert uns daran, dass die Konvention und ihre zeitlose Botschaft uns auch weiterhin als lebendige Kraft dienen müssen, die uns zur Einhaltung des darin abgegebenen feierlichen Versprechens mahnt.

Damit wir dieses Versprechen erfüllen können, müssen alle Regierungen die Konvention ratifizieren und vollständig durchführen und zugleich Tatverantwortliche zur Rechenschaft ziehen.

Wir benötigen einen neuen globalen Vorstoß, um Präventionsmechanismen einzurichten und zu stärken, neue Generationen über vergangene Völkermorde aufzuklären und Fehl- und Desinformation zu bekämpfen, die Hetze und völkermörderische Absichten und völkermordähnliche Handlungen anfachen kann.

Darüber hinaus müssen auch die Vereinten Nationen ihre Bemühungen verstärken, unter anderem die Tätigkeit der Sonderberaterin des Generalsekretärs für die Verhütung von Völkermord, um die Frühwarnzeichen zu erkennen und Alarm zu schlagen.

Lassen wir auf unsere Verpflichtung konkrete Taten folgen und das Andenken an die Opfer und Überlebenden von Völkermord auf ewig in unseren Herzen bewahren.

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